5824/J XXVIII. GP
Eingelangt am 14.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wendelin Mölzer
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend Einbindung der Kunstmusik in die Entwicklung einer österreichischen Musikstrategie
Ausgehend von öffentlich zugänglichen Informationen sowie insbesondere der OTS-Presseaussendung des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport vom 11.11.2025 zum Start des Prozesses einer „Musikstrategie Österreich 2026“ ergibt sich, dass die Entwicklung dieser Strategie unter breiter Einbindung der Branche sowie auf Basis eines transparenten, partizipativen und faktenbasierten Prozesses erfolgen soll. Ziel dieses Prozesses wäre demnach eine umfassende Berücksichtigung der gesamten musikalischen Vielfalt in Österreich – von kommerziell orientierten Bereichen bis hin zur künstlerisch geprägten Musikproduktion.[1]
Gerade vor dem Hintergrund der besonderen kulturpolitischen Stellung der Kunstmusik in Österreich, die nicht nur einen wesentlichen Bestandteil des kulturellen Erbes darstellt, sondern auch durch das Bundesverfassungsgesetz sowie das Kunstförderungsgesetz in ihrer künstlerischen und geistigen Bedeutung abgesichert ist, kommt ihrer angemessenen Einbindung in strategische Entwicklungsprozesse eine zentrale Rolle zu. Die Kunstmusik erfüllt dabei nicht nur eine identitätsstiftende Funktion, sondern leistet auch einen nachhaltigen Beitrag zur kulturellen Entwicklung und internationalen Wahrnehmung Österreichs als Kulturnation.
Zudem zeigt sich, dass im Zuge der bisherigen Umsetzung des Strategieprozesses keine ausreichenden Klarstellungen hinsichtlich rechtlicher Grundlagen, Zuständig-keiten sowie der konkreten Ausgestaltung erfolgt sind. Insbesondere bleibt unklar, nach welchen Kriterien die Zusammensetzung der beteiligten Gremien erfolgt und in welchem Ausmaß unterschiedliche Bereiche des Musikschaffens – insbesondere die Kunstmusik – tatsächlich berücksichtigt werden.
Dennoch mehren sich Hinweise, wonach eine substanzielle inhaltliche Einbindung fachlicher Expertise bislang nicht im erforderlichen Ausmaß stattgefunden hat. Dies betrifft in besonderem Maße den Bereich der Kunstmusik, deren Vertreterinnen und Vertreter im bisherigen Prozess weder ausreichend eingebunden noch in zentralen Gremien repräsentiert sind. Insbesondere blieb eine nachvollziehbare Auseinander-setzung mit konkreten Forderungen, wie etwa der Einrichtung unabhängiger Expertengremien unter Einbeziehung der Kunstmusik, bislang aus.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. In welcher Form wurden Vertreterinnen und Vertreter der Kunstmusik bislang konkret in die Entwicklung der Musikstrategie eingebunden?
2. Welche Kriterien lagen der Auswahl der in den Strategieprozess einge-bundenen Expertinnen und Experten zugrunde?
3. Warum finden sich in zentralen Fokus- oder Arbeitsgruppen keine Vertreter-innen und Vertreter aus dem Bereich der Kunstmusik?
4. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um eine ausgewogene Repräsentation aller Musiksparten sicherzustellen?
5. Warum wurde der Bereich der Kunstmusik in bisherigen Darstellungen der musikalischen Vielfalt nur unzureichend berücksichtigt?
6. Welche spezifischen Datenerhebungen zum Bereich der Kunstmusik wurden im Zuge des Strategieprozesses durchgeführt?
a. Falls keine entsprechenden Datenerhebungen erfolgt sind, warum nicht?
7. Auf welcher Grundlage werden strategische Entscheidungen getroffen, wenn wesentliche Daten zum Kunstmusikbereich fehlen?
8. Inwiefern wird sichergestellt, dass die durch das Bundesverfassungsgesetz garantierte künstlerische und geistige Wertschöpfung im Strategieprozess entsprechend berücksichtigt wird?
9. Inwiefern wird sichergestellt, dass die Bestimmungen des Kunstförderungs-gesetzes im Strategieprozess entsprechend berücksichtigt wird?
10. Welche Rolle spielen wirtschaftliche Überlegungen im Vergleich zu künstlerischen und kulturpolitischen Zielsetzungen bei der Entwicklung der Musikstrategie?
11. Ist beabsichtigt, die Zusammensetzung der bestehenden Fokusgruppen zu überarbeiten, um eine angemessene Vertretung der Kunstmusik sicherzustellen?
a. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
12. Welche konkreten Schritte sind geplant, um die Mitwirkung von Kunstmusik-schaffenden im weiteren Verlauf der Strategieentwicklung sicherzustellen?
13. Ist die Einrichtung eines unabhängigen Expertengremiums unter besonderer Berücksichtigung der Kunstmusik geplant?
a. Wenn nein, warum nicht?
14. Wie wird Transparenz im weiteren Strategieprozess gewährleistet, insbesondere hinsichtlich der Einbindung bislang nicht ausreichend berücksichtigter Fachbereiche?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251111_OTS0030/bmwkms-start-des-prozesses-zur-musikstrategie-oesterreich-2026 (aufgerufen am 31.03.2026)