5828/J XXVIII. GP

Eingelangt am 15.04.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christofer Ranzmaier

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Wirksamkeit und Evidenzlage des „Nacht-60ers“ für LKW in Österreich

 

 

Im österreichischen Straßengüterverkehr gelten für die Nachtstunden besondere verkehrs- und umweltpolitische Regelungen. Neben Nachtfahrverboten besteht für bestimmte, als „lärmarme“ eingestufte LKW die Möglichkeit, auch in der Nacht zu verkehren, sofern eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h eingehalten wird.

 

Diese Regelung wird mit dem Ziel begründet, die Lärmbelastung für die Bevölkerung zu reduzieren sowie positive Umwelt- und Verkehrseffekte zu erzielen. Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Maßnahme die angestrebten Wirkungen tatsächlich erreicht.

 

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass reduzierte Fahrgeschwindigkeiten bei modernen LKW nicht zwangsläufig zu einer entsprechenden Verringerung der Emissionen führen und unter bestimmten Fahrprofilen sogar gegenteilige Effekte auftreten können. Gleichzeitig ergeben sich durch die deutlichen Geschwindigkeits-unterschiede zwischen LKW und PKW im Nachtverkehr potenzielle sicherheits-relevante Risiken.

 

Zudem fehlt es bislang an einer einheitlichen, transparenten und nachvollziehbaren Evaluierung der Gesamtwirkung des sogenannten „Nacht-60ers“. Eine fundierte Datengrundlage zu den tatsächlichen Effekten auf Verkehrsaufkommen, Emissionen, Lärmbelastung und Verkehrssicherheit ist nicht ersichtlich.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint eine kritische Überprüfung dieser Maßnahme sowie ihrer tatsächlichen Wirksamkeit und Zielerreichung dringend geboten.

 

 


 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche konkreten Zielsetzungen werden mit der Regelung des sogenannten Nacht-60ers verfolgt (insbesondere im Hinblick auf Lärmschutz, Emissions-reduktion und Verkehrssteuerung)?

2.    Welche messbaren Effekte konnten seit Einführung dieser Regelung hinsichtlich

a.    Verkehrsaufkommen,

b.    Emissionen (insbesondere CO und NOx),

c.    Lärmbelastung sowie

d.    Verkehrssicherheit

nachgewiesen werden?

3.    Liegen Ihnen umfassende Evaluierungen zur Gesamtwirkung des Nacht-60ers vor?

a.    Wenn ja, wann wurden diese durchgeführt und mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche Auswirkungen hat die Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h für LKW auf die Verkehrssicherheit, insbesondere im Hinblick auf Geschwindig-keitsunterschiede zwischen LKW und PKW?

5.    Wie hoch ist die tatsächliche Einhaltungsquote der vorgeschriebenen Höchst-geschwindigkeit von 60 km/h im Nachtverkehr für LKW?

a.    Wie wird die Einhaltung kontrolliert?

b.    Welche Verstöße wurden in den letzten fünf Jahren festgestellt?

6.    Welche alternativen Maßnahmen wurden geprüft, um die angestrebten Ziele (insbesondere Lärmschutz und Emissionsreduktion) effektiver zu erreichen?

7.    Inwieweit unterscheidet sich die Wirkung des Nacht-60ers in besonders stark belasteten Transitregionen, insbesondere im Brennerkorridor, von anderen Regionen Österreichs?

8.    Verfügen Sie über Informationen, Studien oder Untersuchungen zur tatsächlichen Wahrnehmung eines Lärmunterschieds zwischen einer Fahrgeschwindigkeit von 60 km/h und 80 km/h bei modernen LKW?

a.    Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse liegen hierzu vor?

b.    Inwieweit wird dabei zwischen einzeln fahrenden LKW und in Kolonnen fahrenden LKW differenziert?