5844/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.04.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Safe Sport und Integrität im österreichischen Sport

BEGRÜNDUNG

 

Sport soll ein Raum der Sicherheit, der Fairness und der persönlichen Entwicklung sein. Gleichzeitig zeigen zahlreiche nationale wie internationale Studien, dass auch im organisierten Sport Grenzverletzungen, Machtmissbrauch sowie psychische, physische und sexualisierte Gewalt vorkommen können. Besonders Kinder und Jugendliche, aber auch erwachsene Athlet:innen, sind aufgrund von Abhängigkeits-verhältnissen, Hierarchien und Leistungsdruck laufend einem Risiko ausgesetzt.

Internationale Untersuchungen weisen darauf hin, dass interpersonelle Gewalt im Sport kein Randphänomen darstellt. Die SAFE-SPORT-Studie aus Deutschland, durchgeführt von der Deutschen Sporthochschule Köln, dem Universitätsklinikum Ulm sowie der Deutschen Sportjugend, zeigte schon im Jahr 2019, dass ein erheblicher Anteil von befragten Leistungssportler:innen Erfahrungen mit unter-schiedlichen Formen sexualisierter Grenzverletzungen oder Gewalt im Sportkontext gemacht hat. Auch internationale Organisationen wie das International Olympic Committee sowie der Europarat haben wiederholt auf die Notwendigkeit umfas-sender Präventions- und Integritätssysteme im Sport hingewiesen.

In Österreich wurde mit der Vertrauensstelle vera* – Vertrauensstelle gegen Belästig-ung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport im Jahr 2022 eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene eingerichtet. Diese erfüllt eine wichtige Funktion als vertrauliche Erstberatung und Unterstützungsstruktur. Gleichzeitig stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß systematische Daten zu Gewalt, Grenzverletzungen und Integri-tätsproblemen im österreichischen Sport vorliegen, welche Maßnahmen bislang gesetzt wurden und inwieweit diese evidenzbasiert weiterentwickelt werden.

Mehrere Länder haben in den vergangenen Jahren umfassende nationale Integritätssysteme im Sport aufgebaut, etwa durch unabhängige Untersuchungs-stellen, verbindliche Ethik- und Verfahrensordnungen sowie bundesweit einheitliche Präventionsstandards. Positive Beispiele dafür sind die Schweiz, Norwegen, Dänemark, Australien, Neuseeland oder Kanada.

Aktuelle Berichte über Vorfälle des Machtmissbrauchs und psychischer Gewalt im Österreichischen Tischtennisverband (ÖTTV) unterstreichen die Dringlichkeit unab-hängiger Kontrollinstanzen. Wenn Nationalspieler:innen öffentlich Missstände anprangern müssen, weil interne Strukturen offenbar nicht greifen, verdeutlicht dies die strukturellen Lücken im österreichischen Sport-Integritätssystem.

Vor diesem Hintergrund erscheint es wesentlich zu klären, welche Erkenntnisse und Datengrundlagen der Bundesregierung zum Thema interpersonelle Gewalt und Integrität im österreichischen Sport vorliegen und welche Maßnahmen zur Prävention, Aufarbeitung und Sanktionierung gesetzt wurden bzw. geplant sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Seit wann war Ihrem Ressort bekannt, dass es Vorwürfe gegen den betreffenden Trainer bzw. Hinweise auf mögliche Grenzverletzungen im Umfeld des österreichischen Tischtennissports gibt?

2.    Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort seit Bekanntwerden der Vorwürfe gesetzt oder eingeleitet?

3.    Welche konkreten Anforderungen muss der österreichische Tischtennisverband erfüllen, damit der verhängte Förderstopp wieder aufgehoben werden kann?

4.    Wurde im Zusammenhang mit diesem Fall geprüft, ob der Verband seinen Verpflichtungen im Bereich Prävention, Kinderschutz und Safe Sport ausreichend nachgekommen ist?

5.    Welche Kenntnisse hat Ihr Ressort darüber, seit wann die im Raum stehenden Vorwürfe innerhalb des Verbandssystems bekannt gewesen sein könnten?

6.    Gab es vor diesem Fall Hinweise oder Beschwerden über strukturelle Probleme im Bereich Safe Sport oder Kinderschutz im österreichischen Tischtennissport?

7.    Welche Lehren zieht Ihr Ressort aus diesem Fall für die Weiterentwicklung von Safe-Sport-Standards und Integritätsmechanismen im österreichischen Sport?

8.    Plant Ihr Ressort aufgrund dieses Vorfalls Änderungen bei Förderbedingungen, Kontrollmechanismen oder Meldepflichten für Sportverbände?

9.    Welche strukturellen Schwächen im derzeitigen System des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport werden durch den aktuellen Fall aus Sicht Ihres Ressorts sichtbar?

10. Wie bewertet das Ressort die Tatsache, dass Untersuchungen in derartigen Fällen häufig verbandsintern durchgeführt werden?

11. Welche Maßnahmen setzt das Ressort, um sicherzustellen, dass Athlet:innen im Fall ÖTTV vor etwaigen Repressalien geschützt werden, wenn sie Missstände aufzeigen (Whistleblower-Schutz)?

12. Welche Studien, Erhebungen oder wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema Gewalt, Grenzverletzungen, Machtmissbrauch oder Integritätsprobleme im österreichischen Sport wurden bisher durchgeführt oder vom Bund beauftragt?

13. Welche dieser Studien oder Erhebungen wurden durch Ihr Ressort oder durch vom Bund finanzierte Einrichtungen initiiert oder finanziert?

14. Welche zentralen Erkenntnisse ergeben sich aus diesen Studien oder Erhebungen?

15. Liegen Ihrem Ressort Schätzungen oder Daten über das Ausmaß interpersoneller Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, im österreichischen Sport vor?

a)    Wenn ja, welche Daten liegen dazu konkret vor?

16. Gibt es aktuelle oder geplante Forschungsprojekte zum Thema Safe Sport bzw. Gewaltprävention im Sport in Österreich?

a)    Wenn ja, welche Projekte sind dies und wer führt diese durch?

17. Welche Maßnahmen zur Prävention von Gewalt, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch im Sport wurden bisher auf Bundesebene gesetzt?

18. Welche Programme oder Initiativen zur Sensibilisierung, Ausbildung oder Prävention im Bereich Safe Sport werden derzeit durch den Bund unterstützt oder finanziert?

19. Welche Rolle nimmt die Vertrauensstelle vera* – Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport im österreichischen Sportsystem ein?

20. Wie viele Meldungen oder Beratungsfälle aus dem Bereich Sport wurden seit Einrichtung der Vertrauensstelle vera* registriert?

21. Welche Arten von Vorfällen wurden dabei gemeldet (z. B. sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt, Machtmissbrauch, Diskriminierung)?

22. In welcher Form erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Ressort, der Bundessport GmbH und der Vertrauensstelle vera*?

23. Welche Vorgaben oder Standards im Bereich Safe Sport sind derzeit Voraussetzung für den Erhalt von Bundesförderungen im Sport?

a)    Bis wann ist ein Ausbau verbindlicher Kriterien in Planung, nachdem die Good Governance Förderung von Ihnen eingestellt wurde?

24. In welcher Weise überprüft der Bund die Einhaltung solcher Präventions- oder Integritätsstandards durch Sportverbände oder geförderte Organisationen?

25. Gibt es Überlegungen oder Planungen zur Weiterentwicklung eines nationalen Safe-Sport- bzw. Integritätssystems im österreichischen Sport?

26. Wenn ja, welche konkreten Schritte sind dazu vorgesehen?

27. In welcher Form werden internationale Empfehlungen oder vergleichbare Modelle anderer Länder in Ihre Überlegungen einbezogen?

28. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Schutz von Athlet:innen – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – vor Gewalt, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch im Sport zu verbessern?