5848/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.04.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Wo bleibt die bundesweite Pestizid-Anwendungsdatenbank?

BEGRÜNDUNG

 

Die Anwendung von Pestiziden ist aufgrund ihrer Toxizität und den damit einhergehenden Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit laufend Teil öffentlicher Debatten. Im Fokus der letzten zehn Jahre standen, vor allem aufgrund ihrer Umweltwirkung, Neonicotinoide und Glyphosat. Mittlerweile machen vermehrt Pestizide, die mit PFAS versetzt sind und TFA als Abbauprodukt erzeugen, Schlagzeilen: Diese sogenannten Ewigkeitschemikalien konnten in Grund- und Trinkwasserproben, Bodenproben, Lebensmitteln und im menschlichen Körper nachgewiesen werden. Neuere Erkenntnisse legen nahe, dass TFA reproduktionstoxisch wirkt und PFAS mit zahlreichen gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang stehen.

Trotz der hohen Relevanz für Umwelt und Gesundheit, wissen wir in Österreich nichts darüber, wo in welchem Ausmaß welche Pestizide eingesetzt werden. Die bestehende Statistik zu Inverkehrbringungsmengen basiert auf Meldungen der Inverkehrbringer, enthält nur kg-Mengen ohne jegliche Berücksichtigung der Gefährlichkeit der Wirkstoffe und ist naturgemäß nicht regional auswertbar. Zur Pestizid-Anwendung gibt es in Österreich noch immer keine zeitnah erfassten Daten, denn: Die Anwender:innen sind zwar durch unionsrechtlich verankerte, landes-gesetzliche Regelungen zu Aufzeichnungen aller Anwendungen verpflichtet, müssen diese jedoch nicht automatisch an die Behörde übermitteln. Anwendungs-Daten müssen nur auf Anfrage der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Das kritisierte auch der Rechnungshof in seinem Bericht „Pestizidanwendung in der Landwirtschaft“. Er empfiehlt darin sowohl dem Bund als auch dem Burgenland, das als einziges Bundesland geprüft wurde, sich für die zentrale Sammlung und Auswertung von Daten zur Pestizidanwendung, bzw. für eine bundesweite Ausarbeitung von Formvorgaben für die Anwendungsaufzeichnungen z.B. in einer webbasierten Lösung einzusetzen. Der Rechnungshof weist auch auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Veröffentlichung im Sinne des Gesundheitsschutzes hin.

Mit dem Jahr 2026 sind EU-rechtlich die Aufzeichnungen zu Pestizidanwendungen im maschinenlesbaren Format vorgeschrieben, und ab 2028 sind jährlich Statistiken in deutlich höherem Ausmaß an die EU zu übermitteln. Und noch immer sind derzeit keine Pläne zur Einführung einer Pestizid-Anwendungsdatenbank bekannt, trotz der klaren Empfehlung des Rechnungshofs und obwohl das zuständige BMLUK und die zuständigen Bundesländer bereits eine Machbarkeitsstudie für eine Pestizid-Anwendungsdatenbank über das Projekt PSMDOK durchführen haben lassen und hierüber Beratungen stattfanden. Die Autor:innen der Machbarkeitsstudie kommen unter anderem zur Empfehlung „allen Anwendern eine einheitliche technische Möglichkeit zur Umsetzung der Aufzeichnungspflicht der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bis spätestens Jänner 2026 zur Verfügung zu stellen.“[1] Dieser Empfehlung wurde bislang nicht nachgekommen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)      Welche Menge folgender Pestizid-Wirkstoffe, die entweder im Verdacht stehen TFA zu produzieren (*), oder Substitutionskandidaten sind (**), oder beides (***), wurde im Jahr 2024 und 2025 in Verkehr gebracht? Wir ersuchen um tabellar-ische Auflistung der Menge im Jahr 2024 sowie 2025 inkl. Gegenüberstellung der jeweils zugelassenen Aufwandmenge für alle genannten Wirkstoffe.

a.    8-Hydroxyquinoline

b.    Aclonifen**

c.    Beflubutamid*

d.    Benzovindiflupyr**

e.    Bromuconazole**

f.     Chlorotoluron**

g.    Cyflufenamid*

h.    Cypermethrin**

i.      Cyprodinil**

j.      Difenoconazol**

k.    Diflufenican***

l.      Emamectin**

m.  Esfenvalerat**

n.    Etofenprox**

o.    Flazasulfuron*

p.    Flonicamid*

q.    Fluazifop-P*

r.     Fluazinam*

s.    Fludioxonil**

t.     Flufenacet***

u.    Fluopicolid***

v.    Fluopyram*

w.   Flutolanil*

x.    Gamma-Cyhalothrin***

y.    Isoxaflutol*

z.    Imazamox**

aa. Kupferhältige Wirkstoffe**

bb. Lambda-Cyhalothrin***

cc.  Lenacil**

dd. Mefentrifluconazole*

ee. Metalaxyl**

ff.    Metconazol**

gg. Metribuzin**

hh. Metsulfuron-methyl**

ii.    Nicosulfuron**

jj.    Oxathiapiprolin*

kk.  Paclobutrazol**

ll.    Pendimethalin**

mm.     Picolinafen*

nn. Pirimicarb**

oo. Propyzamid**

pp. Prosulfuron***

qq. Pyroxsulam*

rr.   Tebuconazol**

ss.  Tefluthrin*

tt.    Tembotrion***

uu. Trifloxystrobin*

vv.  Triflusulfuron*

ww.      Tritosulfuron*

xx.  Ziram**

2)      Welche Mengen des Wirkstoffs Glyphosat wurden jeweils im Jahr 2024 und im Jahr 2025 in Verkehr gebracht?

3)      Gab es in den Jahren 2025 und 2026 weitere Gespräche zwischen Vertreter:innen des BMLUK und Vertreter:innen der Bundesländer im Rahmen von Bund-Länder-Koordinierungssitzungen zur Einführung einer bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank?

    1. Falls ja: Bitte um Auflistung aller Gesprächstermine, der teilnehmenden Institutionen, und der Hauptgesprächsthemen.
    2. Falls ja: Haben Sie bzw. die Vertreter:innen des BMLUK sich in diesen Gesprächen mittlerweile für oder gegen die Einführung einer solchen Pestizid-Anwendungsdatenbank positioniert?

                                                                                i.            Falls Sie für die Einführung eingetreten sind: Welchen Zeitraum für die Einführung hat das BMLUK vorgeschlagen?

                                                    ii.        Falls Sie für die Einführung eingetreten sind: Hat das BMLUK das Angebot gemacht, einen Teil der Kosten einer solchen Pestizid-Anwendungsdatenbank aus dem Bundesbudget zu übernehmen, obwohl die Kompetenz für die Anwendung und damit auch die Aufzeichnung der Anwendungen bei den Bundesländern liegt?

                                                                             iii.            Falls Sie für die Einführung eingetreten sind: Aus welchen Gründen haben Sie sich für die Einführung positioniert?

                                                   iv.        Falls Sie gegen die Einführung eingetreten sind: Aus welchen Gründen haben Sie sich gegen die Einführung positioniert?

c.    Falls ja: Wurde die Möglichkeit der Veröffentlichung der Daten bzw. öffentlichen Abfragemöglichkeit, wie Sie auch der Rechnungshof empfiehlt, bei Gesprächsterminen besprochen?

                                                      i.        Falls ja: Welche Position bezog das BMLUK hinsichtlich einer Veröffentlichung der Daten bzw. öffentlichen Abfragemöglichkeit in den Gesprächen?

                                                     ii.        Falls nein: Warum wurde die Veröffentlichung bzw. öffentliche Abfragemöglichkeit nicht besprochen?

d.      Falls ja: Wurde eine Entscheidung hinsichtlich der Einführung einer bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank getroffen? Wir ersuchen um Erläuterung des aktuellen Gesprächsstands.

4)    Wurde die Einführung einer bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank, wie sie vom Rechnungshof im Bericht BUND 2024/20 „Pestizideinsatz in der Landwirtschaft" empfohlen wird, und für deren Einführung im Projekt PSMDOK eine Machbarkeitsstudie erstellt wurde, im Rahmen der Landes-Agrarreferent:innenkonferenz thematisiert?

a.      Falls ja: Bitte um Auflistung aller Termine, an denen die Einführung einer bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank diskutiert wurde sowie um Erläuterung der Debatten.

b.    Falls ja: Wie haben sich die Vertreter:innen der Bundesländer und des BMLUK zur Einführung einer solchen Pestizid-Anwendungsdatenbank positioniert?

c.    Falls ja: Wurde die Möglichkeit der Veröffentlichung der Daten bzw. öffentlichen Abfragemöglichkeit, wie Sie auch der Rechnungshof empfiehlt, im Rahmen der Landes-Agrarreferent:innen-Konferenz besprochen? Wir bitten um Erläuterung welche Position die jeweiligen Ländervertreter:innen bezogen haben und welcher Position das BMLUK folgt.

d.    Falls ja: Wurde eine Entscheidung hinsichtlich der Einführung einer bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank getroffen? Wir ersuchen um Erläuterung des aktuellen Gesprächsstands.

e.    Falls ja: Wurden zwischen dem BMLUK und den Bundesländern Vereinbarungen hierzu getroffen?

5)      Wie weit sind die Beratungen über die vom Bund und den Bundesländern gemeinsam finanzierte „Machbarkeitsstudie und Erstellung Lastenheftes zur Umsetzung der zukünftigen Aufzeichnungsverpflichtungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ zwischen dem BMLUK, dem BAES, der AGES und den Bundesländern unter Einbindung der Landwirtschaftskammern fortgeschritten und welche Schlüsse daraus können bereits gezogen werden? Wir ersuchen um Auflistung der hierzu stattgefundenen Termine und Erläuterung der Inhalte dieser Beratungen.

6)      Welche weiteren Schritte plant das BMLUK zu ergreifen, um die Einführung einer bundesweiten Pestizid-Anwendungsdatenbank voranzutreiben?



[1] Machbarkeitsstudie und Erstellung eines Lastenheftes zur Umsetzung der zukünftigen Aufzeichnungsverpflichtungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der EU-Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, S.21