5850/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.04.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Ausfuhrgenehmigungen für Überwachungssoftware aus Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Österreichische Unternehmen sind in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Export von Überwachungstechnologie in den öffentlichen Fokus geraten. Besonders Dual-Use-Software, die zur gezielten Überwachung von Smartphones und Computern eingesetzt werden kann, birgt erhebliche Risiken für Menschenrechte und internationale Sicherheit. Die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 sowie das Außenwirtschaftsgesetz 2011 sehen für solche Güter Genehmigungspflichten vor. Über die tatsächliche Genehmigungspraxis des zuständigen Bundesministeriums besteht jedoch weitgehend keine öffentliche Transparenz.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Für welche Unternehmen wurden in den letzten zehn Jahren Ausfuhrgenehmigungen für Software erteilt, die gemäß den geltenden Exportkontrollvorschriften - namentlich dem Außenwirtschaftsgesetz 2011 (in seiner jeweils geltenden Fassung) oder der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 (idgF) einschließlich ihrer Änderungen - genehmigungspflichtig war?

2.    Wie viele Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen gingen in den letzten zehn Jahren für Software, Technologie, Systeme, Ausrüstung oder Bestandteile ein, die geeignet sind, Smartphones oder Computer von Zielpersonen zu überwachen (etwa Messenger-Nachrichten, Standortdaten, Mikrofon, Kamera oder gespeicherte Dateien), und die gemäß dem Außenwirtschaftsgesetz 2011 oder der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 genehmigungspflichtig waren?

3.    Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt?

4.    Welche Unternehmen hatten die genehmigten Anträge gestellt?

5.    Für welche Länder wurden wie viele Ausfuhrgenehmigungen für derartige Software erteilt?

6.    Auf welche Kategorien der EU-Dual-Use-Verordnung bezogen sich die Anträge jeweils? Bitte insbesondere die Kategorien 4A005, 4D004, 4E001c und 5D001e gesondert ausweisen.

7.    Wie häufig wurden in den letzten zehn Jahren genehmigungsfrei Softwares exportiert, bei denen im Nachhinein eine militärische Endverwendung festgestellt werden konnte?

        a) Wie hat das Ministerium davon erfahren?

8.    Wie häufig wurden in den letzten zehn Jahren genehmigungsfrei Softwares exportiert, bei denen im Nachhinein eine Verwendung, die gegen menschenrechtliche Standards verstößt, festgestellt werden konnte?

        a) Wie hat das Ministerium davon erfahren?

9.    Welche technischen Voraussetzungen müssen Softwares erfüllen, um eine Ausfuhrgenehmigung zu benötigen?

10. Wie häufig wurde in den letzten zehn Jahren Software, Technologie, Systeme, Ausrüstung oder Bestandteile, die geeignet sind, Smartphones oder Computer von Zielpersonen zu überwachen (etwa Messenger-Nachrichten, Standortdaten, Mikrofon, Kamera oder gespeicherte Dateien), und die gemäß dem Außenwirtschaftsgesetz 2011, der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 genehmigungspflichtig waren, importiert?

a) Von welchen Unternehmen oder Einrichtungen wurden diese Güter importiert? Falls Unternehmen oder Einrichtungen nicht genau benennbar, bitte die Branchen angeben.