5854/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.04.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Harald Thau

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend NGO-Business: Aufklärung bei Insolvenz und Beendigung der Tätigkeit geförderter Rechtsträger

 

 

Die Verwaltung öffentlicher Mittel unterliegt dem verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Um diesen Grund-sätzen gerecht zu werden, bedarf es einer lückenlosen Transparenz über den Verbleib und die Wirksamkeit jedes eingesetzten Euros. Im aktuellen Fördersystem bestehen jedoch erhebliche Unklarheiten darüber, nach welchen Kriterien die langfristige Beständigkeit und die tatsächliche Leistungsfähigkeit von Förderempfängern vorab geprüft werden.

 

Besonderes Augenmerk verdient dabei der Umstand, dass eine bisher unbekannte Anzahl an Förderempfängern nach dem Erhalt öffentlicher Mittel aus dem Rechtsleben ausscheidet – sei es durch freiwillige Auflösung, Liquidation, Löschung oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Da mit dem Ende der Rechtspersönlichkeit oft auch die Möglichkeit einer nachträglichen Kontrolle der Mittelverwendung sowie der Zugriff auf etwaige Rückforderungsansprüche erlischt, entsteht hier ein potenzielles „Vakuum der Rechenschaftspflicht“.

 

Es ist derzeit für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, ob es sich bei diesen Vorgängen um systemische Schwachstellen handelt, die das Entstehen kurzlebiger Rechtsträger begünstigen. Ohne eine detaillierte Offenlegung der Daten bleibt ungeklärt, ob die staatliche „Due Diligence“ ausreicht, um sicherzustellen, dass Förderungen nicht an Strukturen fließen, deren ökonomische Basis bereits zum Zeitpunkt der Vergabe fragwürdig war.

 

Um eine sachliche Debatte über die Treffsicherheit des Fördersystems führen zu können, ist es unerlässlich, das Schicksal jener Steuermittel aufzuklären, die an mittlerweile erloschene Organisationen geflossen sind. Nur durch eine lückenlose Beantwortung der Fragen über Insolvenzquoten und tatsächliche Rückflüsse kann beurteilt werden, wie effizient das Vermögen der Steuerzahler gegen Totalverluste abgesichert ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Förderempfänger (bitte unter Angabe von Name und ZVR-Zahl bzw. Firmenbuchnummer), die seit der letzten Gesetzgebungsperiode (23.10.2019) Förderungen aus Ihrem Ressort erhalten haben, sind mit Stand der Anfragebeantwortung bereits aufgelöst, liquidiert, gelöscht oder befinden sich in Abwicklung?

2.    Wie hoch war die Gesamtsumme der ausgezahlten Förderungen an diese Förderempfänger im jeweiligen Jahr der Auszahlung? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Förderempfänger, Jahr, Förderzweck und Förderhöhe)

3.    Bei welchen dieser Förderempfänger erfolgte die Auflösung, Liquidation bzw. Löschung innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der letzten Tranche einer Förderung?

4.    Bei welchen Förderempfängern wurde ein Insolvenzverfahren (Konkurs- oder Sanierungsverfahren) eröffnet?

5.    In welchen Fällen wurde ein solches Insolvenzverfahren abgewiesen?

6.    Wurden von Ihrem Ressort Forderungen in etwaigen Insolvenzverfahren angemeldet?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe und bei welchen Förderempfängern?

b.    Welche Insolvenzquoten konnten dabei erzielt werden?

7.    In welchen Fällen wurde nach Bekanntwerden der Insolvenz oder bei Verstößen gegen die Förderrichtlinien eine Rückforderung eingeleitet, welche Summen wurden zurückgefordert und wie viel konnte durch Ihr Ressort tatsächlich vereinnahmt werden? (Bitte um tabellarische Aufschlüsselung nach Förderempfänger, Jahr, Förderzweck und Förderhöhe)?

a.    Gab es Fälle, in denen auf eine Rückforderung verzichtet wurde?

                                          i.    Wenn ja, mit welcher Begründung und bei welchen Rechts-trägern?

8.    Wird vor der Vergabe von Förderungen die wirtschaftliche Beständigkeit von Förderempfängern durch Ihr Ressort geprüft?

a.    Wenn ja, wie erfolgt die Beurteilung und wer führt diese durch?

b.    Gibt es spezielle Vorgehensweisen bei Rechtsträgern mit zweifelhafter wirtschaftlicher Beständigkeit?

9.    Wie wird sichergestellt, dass Förderempfänger, die kurz nach Fördererhalt aufgelöst, liquidiert oder gelöscht wurden, nicht unter neuem Namen erneut Förderungen erhalten?