5867/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.04.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Grenzüberschreitende Leistungen aus FLAF, ÖGK und Sozialtransfers
Die sozialen Sicherungssysteme Österreichs – insbesondere familien- und sozial-politische Transferleistungen sowie Leistungen der sozialen Krankenversicherung – beruhen auf dem Solidaritätsprinzip und stellen einen wesentlichen Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts dar. Leistungen wie jene aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), das Kinderbetreuungsgeld sowie der staatliche Unterhaltsvorschuss dienen dem Schutz von Kindern und Familien, der Absicherung sozialer Risiken und der Gewährleistung chancengerechter Lebensbedingungen.
Gleichzeitig führen die zunehmende Arbeitsmobilität innerhalb der Europäischen Union, internationale Familienkonstellationen sowie Migration dazu, dass diese Leistungen immer häufiger in grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Anwendung kommen. Unionsrechtliche Koordinierungsregeln – insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 883/2004[1] – verpflichten Österreich in zahlreichen Fällen zur Auszahlung von Geld- und Sachleistungen auch dann, wenn sich Kinder oder Anspruchsberechtigte dauerhaft im Ausland aufhalten oder wenn mehrere Staaten potenziell zuständig sind. Dadurch entstehen komplexe Zuständigkeitskonstellationen, Differenzzahlungen, Exportleistungen sowie Fälle geteilter oder nachrangiger Zuständigkeit.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Personen bzw. Kinder erhielten in den Jahren 2020 bis 2025 Leistungen aus dem FLAF, obwohl der Wohnsitz des Kindes bzw. der anspruchsberechtigten Person im Ausland lag? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
2. Wie hoch war von 2020 bis 2025 die jährliche Gesamtsumme, die aus dem FLAF an Personen mit unbekanntem Wohnsitz ausbezahlt wurde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren sowie Art der Leistung)
3. Wie hoch war die Gesamtsumme dieser Auszahlungen pro Jahr?
4. In welche Staaten wurden diese Leistungen in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils überwiesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Staaten und Beträgen)
5. Nach welchen Staatsbürgerschaften sind die Bezieher dieser Leistungen aufgeschlüsselt?
7. Wie hoch war von 2020 bis 2025 die jährliche Gesamtsumme, die aus dem FLAF an Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft ausbezahlt wurde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Art der Leistung und Staatsbürgerschaft)
10. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2020 bis 2025 Sach- oder Geldleistungen der ÖGK für Personen erbracht, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich hatten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
11. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2020 bis 2025 Kinderbetreuungsgeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gewährt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
12. Wie viele dieser Fälle betrafen Kinder mit Wohnsitz im Ausland?
13. Wie hoch war die Gesamtsumme der ausbezahlten Leistungen in diesen Fällen pro Jahr (2020 bis 2025)?
14. In welchen Staaten waren die betroffenen Kinder wohnhaft?
15. Nach welchen Staatsbürgerschaften sind die Leistungsbezieher aufgeschlüsselt?
16. Wie häufig kam es in diesen Jahren zu Differenzzahlungen aufgrund unionsrechtlicher Koordinierungsregeln?
a. In welchem Gesamtumfang?
17. Wie viele Personen (bzw. Kinder) erhielten in den Jahren 2020 bis 2025 staatlichen Unterhaltsvorschuss?
18. Wie hoch war die jeweilige Gesamtsumme der ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse pro Jahr (2020 bis 2025)?
19. Wie viele dieser Fälle betrafen Kinder, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich hatten?
20. Nach welchen Staatsbürgerschaften sind die anspruchsberechtigten Kinder sowie deren obsorgeberechtigte Personen aufgeschlüsselt?
21. In wie vielen Fällen hatte der Unterhaltspflichtige seinen Wohnsitz im Ausland?
22. In welchen Staaten befanden sich die Unterhaltspflichtigen?
23. Wie hoch waren die Gesamtkosten aller genannten Leistungen (FLAF, ÖGK, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltsvorschuss) mit grenzüberschreitendem Bezug in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils insgesamt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Art der Leistung)