5887/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.04.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Unterhaltsvorschüsse nach Großbritannien, in die Türkei und in Maghreb-Staaten

 

 

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner Entscheidung 10 OB 14/09w[1] festgehalten, dass Kinder einer in Österreich lebenden türkischen Staatsbürgerin Anspruch auf Unterhalts-vorschuss haben können. Der OGH stützte seine Entscheidung dabei auf den Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG – Türkei[2], der unter anderem ein Diskriminierungsverbot im Bereich sozialer Leistungen vorsieht.[3]

 

Weiter heißt es auf der Website des Justizministeriums, dass aufgrund von Abkommen mit der EU auch Minderjährige mit einer Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Türkei oder eines der Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien, Tunesien) Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse haben können. Bei den zuletzt genannten Staaten Türkei sowie der Maghreb-Region muss dafür wenigstens ein Elternteil oder das Kind selbst zumindest in einem Zweig der österreichischen Sozialversicherung integriert sein.[4]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Minderjährige mit Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland hatten im Zeitraum 2020 bis 2025 Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse gemäß Unterhaltsvorschussgesetz? (Bitte um Angabe nach Jahr)

2.    Wie viele Minderjährige mit Staatsangehörigkeit der Republik Türkei hatten im Zeitraum 2020 bis 2025 Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse gemäß Unterhalts-vorschussgesetz? (Bitte um Angabe nach Jahr)

3.    Wie viele Minderjährige mit Staatsangehörigkeit eines Maghreb-Staates (Marokko, Algerien, Tunesien) hatten im Zeitraum 2020 bis 2025 Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse gemäß Unterhaltsvorschussgesetz? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staat und Jahr)

4.    Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 für Minderjährige mit Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gestellt?

5.    Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 für Minderjährige mit Staatsangehörigkeit der Türkei gestellt?

6.    Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 für Minderjährige mit Staatsangehörigkeit der Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien und Tunesien) gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staat und Jahr)

7.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 jeweils bewilligt und wie viele abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staat, Jahr und Staatsangehörigkeit)

8.    Wie hoch war im Zeitraum 2020 bis 2025 die Gesamtsumme der ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse für Minderjährige mit Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland? (Bitte um Angabe nach Jahr)

9.    Wie hoch war im Zeitraum 2020 bis 2025 die Gesamtsumme der ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse für Minderjährige mit Staatsangehörigkeit der Türkei? (Bitte um Angabe nach Jahr)

10. Wie hoch war im Zeitraum 2020 bis 2025 die Gesamtsumme der ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse für Minderjährige mit Staatsangehörigkeit der Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien und Tunesien)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staat und Jahr)

11. In wie vielen Fällen wurde im Zeitraum 2020 bis 2025 ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt, weil die Voraussetzung der Integration in einen Zweig der österreichischen Sozialversicherung nicht erfüllt war? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Jahr)

12. Wie hoch war im Zeitraum 2020 bis 2025 die durchschnittliche monatliche Höhe der gewährten Unterhaltsvorschüsse für Minderjährige mit Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Türkei sowie der Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien und Tunesien)? (Bitte um Angabe nach Jahr und Staat)

13. In wie vielen Fällen wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 ausbezahlte Unterhalts-vorschüsse gegenüber unterhaltspflichtigen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, in der Türkei oder in einem der Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien und Tunesien) rückgefordert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Staat)

a.    Aus welchen Gründen?

14. Wie hoch war im Zeitraum 2020 bis 2025 der Betrag der erfolgreich eingebrachten Rückforderungen in diesen Fällen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staat und Jahr)



[1]    https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&GZ=10Ob14%2f09w&SkipTo
DocumentPage=True&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&ResultFunctionToken=b35abc58-d01e-47c3-8d77-0c9ebec88f38&Dokumentnummer=JJT_20090317_OGH0002_0100OB00014_09W0000_000
(aufgerufen am 14.03.2026)

[2]    https://www.migrationsrecht.net/arb-1/80-nur-deutsche-fassung.html?catid=120 (aufgerufen am 14.03.2026

[3]    https://www.diepresse.com/17741607/oesterreich-muss-tuerkischen-kindern-unterhalt-vorschiessen (aufgerufen am 14.3.2026)

[4]    https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Unterhaltsvorschuss.html (aufgerufen am 14.03.2026)