5900/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.04.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie

betreffend Inanspruchnahme des Familienbonus Plus

 

 

Der Familienbonus Plus war eine wichtige freiheitliche Forderung, die in der Regierungszeit der FPÖ auch umgesetzt werden. Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Entlastung für Eltern und soll Familien mit Kindern gezielt unterstützen. Er reduziert direkt die Einkommensteuerlast und kann sowohl laufend über den Arbeitgeber als auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Anspruchsberechtigt sind Eltern, wenn für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird, wobei der Bonus entweder von einer Person zur Gänze oder zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt genutzt werden kann.

 

Die Höhe des Familienbonus Plus richtet sich nach dem Alter des Kindes und beträgt für Kinder bis zum 18. Lebensjahr einen höheren Betrag, während für volljährige Kinder, für die weiterhin Familienbeihilfe gewährt wird, ein reduzierter Betrag vorgesehen ist. Damit stellt der Familienbonus Plus ein wesentliches familien-politisches Instrument dar, das spürbare finanzielle Entlastung bringen soll.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen haben für das Jahr 2025 den Familienbonus Plus beantragt?

2.    Wie viele davon waren männlich bzw. weiblich?

3.    Wie hoch ist die Summe, die im Jahr 2025 insgesamt ausbezahlt wurde? (Bitte um geschlechtsspezifische Aufschlüsselung)

4.    Wie viele Personen beantragten 2025 den Familienbonus Plus in voller Höhe? (Bitte um geschlechtsspezifische Aufschlüsselung)

5.    Wie hoch ist die Gesamtsumme, die 2025 für volle Anträge ausbezahlt wurde?

6.    Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, bei denen der Familienbonus Plus 2025 nur zur Hälfte ausbezahlt wurde?

7.    In welcher Höhe erfolgte bei diesen Fällen die Auszahlung?

8.    Wie viele Fälle gab es im Jahr 2025, bei denen eine andere Aufteilung beim Familienbonus Plus gewählt wurde?

9.    Bei wie vielen Fällen, bei denen der Familienbonus Plus 2025 in voller Höhe an eine Person ausbezahlt wurde, waren die Anspruchsberechtigten Familien-beihilfenbezieher? (Bitte um geschlechtsspezifische Aufschlüsselung)

10. Bei wie vielen dieser Fälle waren die Anspruchsberechtigten Unterhalts-absetzbetragsbezieher? (Bitte um geschlechtsspezifische Aufschlüsselung)

11. Wie viele Familienbeihilfenanspruchsberechtigte mit dem Verwandtschafts-verhältnis „Pflegekind“ haben 2025 den Familienbonus Plus beantragt? (Bitte um geschlechtsspezifische Aufschlüsselung)

12. Bei wie vielen Fällen, bei denen der Familienbonus Plus in voller Höhe an eine Person ausbezahlt wurde, beantragte im Nachhinein eine andere Person, die Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hatte, ebenfalls den Bonus (volle Höhe oder Hälfte)?

13. Wie hoch ist die Summe für diese Fälle im Jahr 2025, bei denen der Familienbonus Plus zu Unrecht bezogen wurde?

14. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle im Jahr 2025, bei denen zwei Personen für dasselbe Kind den Unterhaltsabsetzbetrag beanspruchten?

15. Wie hoch ist die Summe, die 2025 an nicht anspruchsberechtigte Personen zu Unrecht ausbezahlt wurde?

16. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2025 im Familienbeihilfeformular als Verwandtschaftsverhältnis „Stiefkind“, „Enkelkind“ oder „Wahlkind“ angegeben?



[1]    https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/steuertarif-steuerabsetzbetraege/familienbonus-plus.html (aufgerufen am 11.03.2026)