5919/J XXVIII. GP

Eingelangt am 22.04.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundeskanzler

betreffend Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen stellt eine schwerwiegende Menschenrechts­verletzung dar und ist zugleich ein tief verwurzeltes gesellschaftliches Problem, das auch Österreich betrifft. Körperliche, psychische und sexuelle Gewalt ereignen sich vielfach im privaten Umfeld und bleiben in vielen Fällen im Verborgenen.

Statistiken und Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Frauen im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen ist – häufig durch Partner oder Personen aus dem sozialen Nahraum. Neben unmittelbaren körperlichen und psychischen Folgen hat Gewalt gegen Frauen auch langfristige Auswirkungen auf Gesundheit, Erwerb, soziale Teilhabe sowie auf Familien. Gewalt ist damit nicht nur ein individuelles Schicksal, sondern eine zentrale gesellschafts- und sicherheitspolitische Herausforderung.

Österreich hat sich international klar verpflichtet, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen. Zentrale Grundlage dafür ist die Istanbul-Konvention des Europarates[1], die Österreich bereits 2011 unterzeichnet hat.[2] Diese verpflichtet die Vertragsstaaten zu einem umfassenden Ansatz, der Prävention, Schutz von Betroffenen, Strafverfolgung der Täter sowie eine koordinierte staatliche Gesamtstrategie umfasst. Darüber hinaus sind auch europäische Rechtsakte – insbesondere die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt[3] – für die nationale Politik maßgeblich.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im November 2025 den „Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025 – 2029 der Bundesregierung“[4] beschlossen und dem Nationalrat als Bericht vorgelegt. Der Aktionsplan soll als ressortübergreifender Maßnahmenkatalog dienen und enthält eine Vielzahl von Vorhaben in unter-schiedlichen Politikfeldern.

Der Aktionsplan umfasst insgesamt 159 Maßnahmen, die in acht zentrale Handlungs­bereiche gegliedert sind – darunter Bildung und Prävention, Arbeitswelt, Strafrecht, Digitalisierung, Gesundheitswesen sowie Maßnahmen für besonders vulnerable Gruppen. Der Plan wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbindung von mehr als 250 Experten erarbeitet und soll bis zum Ende der laufenden Gesetzgebungs­periode umgesetzt werden.[5]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage

1.   Welche Stelle innerhalb der Bundesregierung ist für die operative Steuerung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen verantwortlich?

2.   Welche Rolle übernimmt Ihr Ressort bei der ressortübergreifenden Koordination der Maßnahmen?

3.   Welche konkreten Mechanismen bestehen, um die Zusammenarbeit der beteiligten Ressorts sicherzustellen?

4.   Wie wird sichergestellt, dass alle beteiligten Ressorts ihre Maßnahmen frist gerecht umsetzen?

5.   Gibt es regelmäßige ressortübergreifende Koordinationssitzungen zur Umsetzung des Aktionsplans?

a.   Wenn ja, wie häufig finden diese statt und welche Ministerien sind daran beteiligt?

6.   Wann wird dem Nationalrat der erste Umsetzungsbericht zum Nationalen Aktionsplan vorgelegt werden?

7.   In welchen regelmäßigen Abständen sollen solche Berichte künftig erstellt werden?

8.   Welche Kennzahlen oder Indikatoren werden herangezogen, um den Fortschritt der Umsetzung zu messen?

9.   Wann soll die angekündigte Datenplattform zur Erfassunggeschlechts spezifischer Gewalt eingerichtet werden?

10. Welche Datensätze sollen auf dieser Plattform jedenfalls enthalten sein?

11. Welche Institution wird für Betrieb und Wartung dieser Plattform verantwortlich sein?

12. Welche Behörden und Institutionen sollen Daten an diese Plattform melden?

13. Welche budgetären Mittel stehen für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans in den Jahren 2026 und 2027 insgesamt zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

14. Wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Ressorts?

15. Welche konkreten Budgetmittel sind für die einzelnen Maßnahmen vorgesehen?

16. Welche Maßnahmen werden im Jahr 2026 als oberste Prioritäten umgesetzt?

17. Welche Maßnahmen würden im Falle budgetärer Einsparungen zuerst reduziert oder gestrichen werden?

18. Wie verteilen sich die vorgesehenen Mittel prozentuell auf die Bereiche:

a.   Schutz und Unterstützung Betroffener

b.   Strafverfolgung

c.   Prävention

d.   Beratungsangebote

e.   Informations- und Sensibilisierungskampagnen?

19. Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung konkret zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Rahmen des Nationalen Aktionsplans?

20. Wie wird die Umsetzung der Empfehlungen des GREVIO-Expertengremiums sichergestellt?



[1]    https://www.bmfwf.gv.at/dam/jcr:09c0c5ef-ac5c-449a-9707-ca32bf5dbb46/EuR-Konvention_Gewalt_gegen_Frauen.pdf (aufgerufen am 09.03.2026)

[2]    https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/istanbul-konvention-gewalt-gegen-frauen.html (aufgerufen am 09.03.2026)

[3]    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32024L1385 (aufgerufen am 09.03.2026)

[4]    file:///C:/Users/nebenfuehr/Downloads/251205_NAP_Bericht_A4_DRUCK.pdf (aufgerufen am 09.03.2026)

[5]    https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0077#XXVIII_III_00291 (aufgerufen am 09.03.2026)