5920/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.04.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen
Gewalt gegen Frauen und Mädchen stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar und ist zugleich ein tief verwurzeltes gesellschaftliches Problem, das auch Österreich betrifft. Körperliche, psychische und sexuelle Gewalt ereignen sich vielfach im privaten Umfeld und bleiben in vielen Fällen im Verborgenen.
Statistiken und Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Frauen im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen ist – häufig durch Partner oder Personen aus dem sozialen Nahraum. Neben unmittelbaren körperlichen und psychischen Folgen hat Gewalt gegen Frauen auch langfristige Auswirkungen auf Gesundheit, Erwerb, soziale Teilhabe sowie auf Familien. Gewalt ist damit nicht nur ein individuelles Schicksal, sondern eine zentrale gesellschafts- und sicherheitspolitische Herausforderung.
Österreich hat sich international klar verpflichtet, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen. Zentrale Grundlage dafür ist die Istanbul-Konvention des Europarates[1], die Österreich bereits 2011 unterzeichnet hat.[2] Diese verpflichtet die Vertragsstaaten zu einem umfassenden Ansatz, der Prävention, Schutz von Betroffenen, Strafverfolgung der Täter sowie eine koordinierte staatliche Gesamtstrategie umfasst. Darüber hinaus sind auch europäische Rechtsakte – insbesondere die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt[3] – für die nationale Politik maßgeblich.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im November 2025 den „Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025 – 2029 der Bundesregierung“[4] beschlossen und dem Nationalrat als Bericht vorgelegt. Der Aktionsplan soll als ressortübergreifender Maßnahmenkatalog dienen und enthält eine Vielzahl von Vorhaben in unter-schiedlichen Politikfeldern.
Der Aktionsplan umfasst insgesamt 159 Maßnahmen, die in acht zentrale Handlungsbereiche gegliedert sind – darunter Bildung und Prävention, Arbeitswelt, Strafrecht, Digitalisierung, Gesundheitswesen sowie Maßnahmen für besonders vulnerable Gruppen. Der Plan wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbindung von mehr als 250 Experten erarbeitet und soll bis zum Ende der laufenden Gesetzgebungsperiode umgesetzt werden.[5]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. An welchen konkreten Standorten sollen bis 2027 Gewaltambulanzen eingerichtet werden? (Bitte um Angabe nach Bundesland)
2. Welche Gewaltambulanzen bestehen derzeit bereits in Österreich? (Bitte um Angabe nach Bundesland)
3. Wie viele Fälle von Gewalt gegen Frauen wurden in diesen Einrichtungen in den letzten fünf Jahren dokumentiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
4. Wie wird eine 24-Stunden-Verfügbarkeit dieser Einrichtungen gewährleistet?
5. Welche personellen Mindeststandards sollen für Gewaltambulanzen gelten?
6. Wer finanziert den laufenden Betrieb dieser Einrichtungen?
7. Welche Budgetmittel sind dafür im Zeitraum 2026-2029 vorgesehen? (Bitte um Angabe nach Jahr)
8. Wann soll Gewalt-Screening standardmäßig Teil der Anamnese in Gesundheitseinrichtungen werden?
9. In welchen Bereichen des Gesundheitswesens soll dieses Screening verpflichtend erfolgen?
10. Welche standardisierten Fragen oder Instrumente sollen dabei verwendet werden?
11. Wer ist für Schulung und Finanzierung dieser Maßnahmen zuständig?
12. Wie viele Angehörige der Gesundheitsberufe wurden bisher im Bereich Gewaltfrüherkennung geschult?
13. Welche weiteren Schulungsprogramme sind geplant?
14. Welche Änderungen sind beim Med-Pol-Bogen zur Dokumentation von Gewalt geplant?
15. Wie wird dabei die Beweissicherheit für spätere Strafverfahren gewährleistet?
16. Wie wird der Datenschutz für betroffene Frauen sichergestellt?
17. Wird geplant, eine österreichweit einheitliche Dokumentationspflicht für Gewaltverletzungen einzuführen?
18. Welche Daten sollen in einem geplanten Gesundheitsregister zu Gewaltfällen erfasst werden?
19. Welche Institution wird dieses Register betreiben?
20. Wer erhält Zugriff auf diese Daten?
21. Wie wird dabei der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet?
22. Werden Daten aus Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten sowie Opferschutzeinrichtungen integriert?
23. Wird eine Anzeigepflicht für Gesundheitspersonal bei Gewaltfällen geprüft?
a. Wenn ja, welche Änderungen der bestehenden Rechtslage werden derzeit geprüft?
24. Wie wird verhindert, dass Betroffene aus Angst vor Anzeige medizinische Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen?
25. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Traumaversorgung für Opfer von Gewalt zu verbessern?
26. Wie viele spezialisierte Einrichtungen für traumatherapeutische Behandlung von Gewaltopfern bestehen derzeit in Österreich?
27. Wird geplant, die Finanzierung dieser Angebote auszubauen?
28. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Wartezeiten für traumatherapeutische Behandlung zu verkürzen?
29. Wie viele Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation - FGM) wurden in österreichischen Gesundheitseinrichtungen in den letzten fünf Jahren festgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)
30. Welche Leitlinien bestehen für medizinisches Personal im Umgang mit FGM betroffenen Frauen und Mädchen?
31. Wie sollen Daten zu weiblicher Genitalverstümmelung künftig systematisch erfasst und vernetzt werden?
32. Welche Schulungsprogramme für Gesundheitsberufe zum Erkennen von FGM sind geplant?
33. Welche Kooperationen bestehen zwischen Gesundheitswesen, Polizei und Opferschutzeinrichtungen im Zusammenhang mit FGM?
34. Welche Maßnahmen sind geplant, um Gesundheitsberufe stärker für das Thema Gewalt gegen Frauen zu sensibilisieren?
35. Werden entsprechende Inhalte verpflichtend in Aus- und Fortbildungen von Gesundheitsberufen integriert?
36. Welche Rolle sollen Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen künftig in der Prävention von Gewalt gegen Frauen spielen?
[1] https://www.bmfwf.gv.at/dam/jcr:09c0c5ef-ac5c-449a-9707-ca32bf5dbb46/EuR-Konvention_Gewalt_gegen_Frauen.pdf (aufgerufen am 09.03.2026)
[2] https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/istanbul-konvention-gewalt-gegen-frauen.html (aufgerufen am 09.03.2026)
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32024L1385 (aufgerufen am 09.03.2026)
[4] file:///C:/Users/nebenfuehr/Downloads/251205_NAP_Bericht_A4_DRUCK.pdf (aufgerufen am 09.03.2026)
[5] https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0077#XXVIII_III_00291 (aufgerufen am 09.03.2026)