5921/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.04.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen
Gewalt gegen Frauen und Mädchen stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar und ist zugleich ein tief verwurzeltes gesellschaftliches Problem, das auch Österreich betrifft. Körperliche, psychische und sexuelle Gewalt ereignen sich vielfach im privaten Umfeld und bleiben in vielen Fällen im Verborgenen.
Statistiken und Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Frauen im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen ist – häufig durch Partner oder Personen aus dem sozialen Nahraum. Neben unmittelbaren körperlichen und psychischen Folgen hat Gewalt gegen Frauen auch langfristige Auswirkungen auf Gesundheit, Erwerb, soziale Teilhabe sowie auf Familien. Gewalt ist damit nicht nur ein individuelles Schicksal, sondern eine zentrale gesellschafts- und sicherheitspolitische Herausforderung.
Österreich hat sich international klar verpflichtet, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen. Zentrale Grundlage dafür ist die Istanbul-Konvention des Europarates[1], die Österreich bereits 2011 unterzeichnet hat.[2] Diese verpflichtet die Vertragsstaaten zu einem umfassenden Ansatz, der Prävention, Schutz von Betroffenen, Strafverfolgung der Täter sowie eine koordinierte staatliche Gesamtstrategie umfasst. Darüber hinaus sind auch europäische Rechtsakte – insbesondere die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt[3] – für die nationale Politik maßgeblich.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im November 2025 den „Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025 – 2029 der Bundesregierung“[4] beschlossen und dem Nationalrat als Bericht vorgelegt. Der Aktionsplan soll als ressortübergreifender Maßnahmenkatalog dienen und enthält eine Vielzahl von Vorhaben in unter-schiedlichen Politikfeldern.
Der Aktionsplan umfasst insgesamt 159 Maßnahmen, die in acht zentrale Handlungsbereiche gegliedert sind – darunter Bildung und Prävention, Arbeitswelt, Strafrecht, Digitalisierung, Gesundheitswesen sowie Maßnahmen für besonders vulnerable Gruppen. Der Plan wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbindung von mehr als 250 Experten erarbeitet und soll bis zum Ende der laufenden Gesetzgebungsperiode umgesetzt werden.[5]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wann wird dem Nationalrat der erste Umsetzungsbericht zum Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen vorgelegt werden?
2. In welchen regelmäßigen Abständen sollen künftig Umsetzungsberichte erstellt und veröffentlicht werden?
3. Welche Rolle übernimmt das Frauenministerium konkret bei der Koordination der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zwischen den beteiligten Ressorts?
4. Welche konkreten Steuerungsinstrumente stehen dem Frauenministerium zur Verfügung, um die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten und zu evaluieren?
5. Welche Kennzahlen oder Indikatoren werden herangezogen, um die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen zu messen?
6. Wann soll die angekündigte Datenplattform zur Erfassung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt eingerichtet werden?
7. Welche konkreten Datensätze sollen auf dieser Plattform jedenfalls enthalten sein?
8. Welche Institution wird für Betrieb und Wartung dieser Plattform verantwortlich sein?
9. Welche Behörden und Institutionen sollen Daten an diese Plattform melden?
10. Wie wird dabei der Datenschutz für Betroffene gewährleistet?
11. Werden Daten aus Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Beratungsstellen in die Plattform integriert?
12. Wird geprüft, auch anonymisierte Daten zu Femiziden gesondert auszuweisen?
13. Wie viele Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie Gewaltschutzeinrichtungen werden derzeit durch Mittel des Bundes unterstützt?
14. Wie hoch ist das jährliche Budget des Bundes für diese Einrichtungen?
15. Wie hat sich dieses Budget seit 2020 entwickelt?
16. Wie viele Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen sind derzeit vollständig barrierefrei zugänglich?
a. Welche Mindeststandards für Barrierefreiheit sollen künftig für diese Einrichtungen gelten?
b. Bis wann sollen alle Beratungsstellen diese Standards erfüllen?
17. Wird geprüft, das Beratungsangebot – insbesondere im ländlichen Raum – auszubauen?
18. Welche konkreten Lücken hat die Bundesregierung bei folgenden Gruppen identifiziert:
a. ältere Frauen,
b. Frauen mit Behinderung?
19. Welche konkrete Maßnahme des Aktionsplans adressiert jeweils diese Lücken?
20. Wie wird sichergestellt, dass Unterstützungsangebote für Frauen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind?
21. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um ältere Frauen besser vor Gewalt zu schützen?
22. Welche Studien zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind im Rahmen des Aktionsplans geplant?
23. Wann werden die angekündigten Studien zu Gewalt gegen Frauen aus vulnerablen Gruppen veröffentlicht?
24. Welche Institutionen werden mit der Durchführung dieser Studien beauftragt?
25. Welche bundesweiten Informations- und Sensibilisierungskampagnen sind im Rahmen des Nationalen Aktionsplans geplant?
26. Welche Zielgruppen sollen mit diesen Kampagnen besonders erreicht werden?
27. Welches Budget ist für diese Kampagnen vorgesehen?
28. Wie wird die Wirksamkeit dieser Kampagnen evaluiert?
29. Welche Rolle übernimmt das Frauenministerium bei der Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C)?
30. Wie wird sichergestellt, dass betroffene Mädchen rasch Schutz und Unterstützung erhalten?
31. Wie soll der angekündigte Schutzbrief gegen FGM konkret ausgestaltet sein?
32. In welchen Sprachen wird dieser Schutzbrief verfügbar sein?
33. Über welche Kanäle soll dieser Schutzbrief gefährdete Mädchen und ihre Familien erreichen?
34. Welche Kooperationen mit Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Beratungsstellen sind in diesem Zusammenhang vorgesehen?
[1] https://www.bmfwf.gv.at/dam/jcr:09c0c5ef-ac5c-449a-9707-ca32bf5dbb46/EuR-Konvention_Gewalt_gegen_Frauen.pdf (aufgerufen am 09.03.2026)
[2] https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/istanbul-konvention-gewalt-gegen-frauen.html (aufgerufen am 09.03.2026)
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32024L1385 (aufgerufen am 09.03.2026)
[4] file:///C:/Users/nebenfuehr/Downloads/251205_NAP_Bericht_A4_DRUCK.pdf (aufgerufen am 09.03.2026)
[5] https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0077#XXVIII_III_00291 (aufgerufen am 09.03.2026)