5922/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.04.2026
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Nationaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen
Gewalt gegen Frauen und Mädchen stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar und ist zugleich ein tief verwurzeltes gesellschaftliches Problem, das auch Österreich betrifft. Körperliche, psychische und sexuelle Gewalt ereignen sich vielfach im privaten Umfeld und bleiben in vielen Fällen im Verborgenen.
Statistiken und Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Frauen im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen ist – häufig durch Partner oder Personen aus dem sozialen Nahraum. Neben unmittelbaren körperlichen und psychischen Folgen hat Gewalt gegen Frauen auch langfristige Auswirkungen auf Gesundheit, Erwerb, soziale Teilhabe sowie auf Familien. Gewalt ist damit nicht nur ein individuelles Schicksal, sondern eine zentrale gesellschafts- und sicherheitspolitische Herausforderung.
Österreich hat sich international klar verpflichtet, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen. Zentrale Grundlage dafür ist die Istanbul-Konvention des Europarates[1], die Österreich bereits 2011 unterzeichnet hat.[2] Diese verpflichtet die Vertragsstaaten zu einem umfassenden Ansatz, der Prävention, Schutz von Betroffenen, Strafverfolgung der Täter sowie eine koordinierte staatliche Gesamtstrategie umfasst. Darüber hinaus sind auch europäische Rechtsakte – insbesondere die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt[3] – für die nationale Politik maßgeblich.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung im November 2025 den „Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen 2025 – 2029 der Bundesregierung“[4] beschlossen und dem Nationalrat als Bericht vorgelegt. Der Aktionsplan soll als ressortübergreifender Maßnahmenkatalog dienen und enthält eine Vielzahl von Vorhaben in unter-schiedlichen Politikfeldern.
Der Aktionsplan umfasst insgesamt 159 Maßnahmen, die in acht zentrale Handlungsbereiche gegliedert sind – darunter Bildung und Prävention, Arbeitswelt, Strafrecht, Digitalisierung, Gesundheitswesen sowie Maßnahmen für besonders vulnerable Gruppen. Der Plan wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbindung von mehr als 250 Experten erarbeitet und soll bis zum Ende der laufenden Gesetzgebungsperiode umgesetzt werden.[5]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wird derzeit die Einführung einer einheitlichen Definition des Begriffs „Femizid“ geprüft?
a. Wenn ja, welche Institution oder Arbeitsgruppe erarbeitet diese Definition?
2. Welche Kriterien werden künftig zur Einstufung eines Gewaltfalls als Hochrisikofall herangezogen?
3. Wer trifft diese Einstufung und innerhalb welcher Frist nach einem Vorfall?
4. Wie soll die elektronische Überwachung von Hochrisiko-Gewalttätern praktisch umgesetzt werden?
5. Welche Behörden sind für Kontrolle und Vollzug zuständig?
6. Welche Konsequenzen sind bei Verstößen gegen elektronische Überwachungsmaßnahmen vorgesehen?
7. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um Betretungsverbote für Sexualstraftäter auszuweiten?
8. Welche Kontrollmechanismen sind hierfür vorgesehen?
9. Welche konkreten Lücken im Sexualstrafrecht sieht die Bundesregierung derzeit?
10. Welche Änderungen bei Strafrahmen oder Tatbeständen werden derzeit geprüft?
11. Wie viele Gerichte verfügen derzeit noch nicht über die technische Ausstattung für getrennte Vernehmungen von Opfern und Beschuldigten?
12. Bis wann soll eine vollständige technische Ausstattung erreicht werden?
13. Welche bestehenden Straftatbestände decken derzeit missbräuchliche Deepfake-Darstellungen ab?
14. Welche konkreten Gesetzeslücken sieht die Bundesregierung in diesem Bereich?
15. Ab welcher Deliktsschwere sollen Plattformbetreiber zu rascher Datenauskunft verpflichtet werden?
16. Welche konkreten Reaktionsfristen sind vorgesehen?
17. Welche Änderungen des Straftatbestands der Zwangsheirat werden derzeit geprüft?
18. Welche Änderungen der Beweisanforderungen sind vorgesehen?
19. Welche besonderen Schutzmaßnahmen sind für Zeuginnen vorgesehen?
20. Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C) wurden in Österreich in den Jahren 2020 bis 2025 eingeleitet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
21. Wie viele Anklagen wurden im selben Zeitraum erhoben?
22. Wie viele rechtskräftige Verurteilungen gab es?
23. Welche strafrechtlichen Tatbestände werden derzeit zur Verfolgung von weiblicher Genitalverstümmelung angewendet?
24. Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Strafverfolgung von FGM/C gesetzliche Lücken oder Anpassungsbedarf im Strafrecht?
25. Wird geprüft, die Strafbarkeit auch für Fälle klarzustellen, in denen Mädchen zur Durchführung einer Genitalverstümmelung ins Ausland gebracht werden?
26. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die strafrechtliche Verfolgung in Fällen von FGM/C zu verbessern?
27. Gibt es spezifische Schulungsprogramme für Staatsanwälte sowie Richter zum Umgang mit Fällen weiblicher Genitalverstümmelung?
28. In welcher Form arbeitet das Justizministerium mit Gesundheitsbehörden, Polizei und Opferschutzeinrichtungen zusammen, um Fälle von FGM/C frühzeitig zu erkennen und strafrechtlich zu verfolgen?
[1] https://www.bmfwf.gv.at/dam/jcr:09c0c5ef-ac5c-449a-9707-ca32bf5dbb46/EuR-Konvention_Gewalt_gegen_Frauen.pdf (aufgerufen am 09.03.2026)
[2] https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/istanbul-konvention-gewalt-gegen-frauen.html (aufgerufen am 09.03.2026)
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32024L1385 (aufgerufen am 09.03.2026)
[4] file:///C:/Users/nebenfuehr/Downloads/251205_NAP_Bericht_A4_DRUCK.pdf (aufgerufen am 09.03.2026)
[5] https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0077#XXVIII_III_00291 (aufgerufen am 09.03.2026)