5939/J XXVIII. GP
Eingelangt am 23.04.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Mobilitätsabkommen mit Usbekistan
Wie die APA am 8. April 2026 berichtete, wurde am selben Tag im Ministerrat ein Mobilitätsabkommen mit Usbekistan beschlossen.[1] Ziel sei die Kooperation bei der Umsetzung von Abschiebungen. Auch abzuschiebende Drittstaatsangehörige solle das zentralasiatische Land künftig annehmen, allerdings nur zur Durchbeförderung in ihr Heimatland. Unterzeichnet werden soll das Abkommen im Mai von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) in Usbekistan.
Das Abkommen regle die Zusammenarbeit zwischen Österreich und Usbekistan in den Bereichen des Informationsaustausches über Möglichkeiten der legalen Migration von Fachkräften, Studierenden, Forscherinnen und Forschern, deren Familienangehörigen sowie Schülerinnen und Schülern und den Austausch im Bereich des Grenzmanagements, heißt es in dem Ministerratsvortrag.
"Wir haben im gemeinsamen Regierungsprogramm zahlreiche Maßnahmen formuliert, um die illegale Migration weiter gegen Null zu drängen. Durch das Mobilitätsabkommen mit Usbekistan werden wir weitere konkrete Maßnahmen für die konsequente Umsetzung von Abschiebungen setzen", betonte Karner am Rande des Ministerrats.
Auf der Website des Bundeskanzleramtes ist das Beschlussprotokoll des 47. Ministerrates vom 8. April 2026 abrufbar. Hier findet sich im Zusammenhang mit der Berichterstattung nur ein Bericht der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, Zahl 2026-0.214.327, betreffend Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan über Visumfreiheit für Inhaberinnen und Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen. Der betreffende Ministerratsvortrag 47/7[2] hat mit den Ankündigungen nichts zu tun. Es werden dort lediglich Botschafter bevollmächtigt, Verhandlungen mit Usbekistan zu führen. Allerdings betreffen die Verhandlungen keine Abschiebungen, sondern die Visumfreiheit für Inhaberinnen und Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen. Ein Verhandlungsmandat für ein Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan über eine Partnerschaft im Bereich der Migration und Mobilität wurde tatsächlich bereits am 11. März 2026 erteilt[3]. Unklar ist, was seither passiert ist.
Viele Fragen sind im Zusammenhang mit dem Migrationsabkommen noch offen. Usbekistan hat bislang gar kein Asylsystem. Die usbekische Regierung kooperiert nicht mit dem UNHCR oder anderen humanitären Organisationen, um schutzbedürftige Personen zu unterstützen. Usbekistan hat die Flüchtlingskonvention von 1951 nicht unterzeichnet, unterstützt keine Flüchtlinge und das UNHCR ist nicht akkreditiert.[4] Pläne Usbekistans, das zu ändern, sind nicht bekannt. Unklar sind auch die finanziellen Auswirkungen eines solchen Abkommens. Laut APA sehe das Abkommen die Einrichtung einer Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Migration, Mobilität und Rückführungsfragen vor. Mit finanziellen Auswirkungen auf Österreich rechne man durch das Abkommen nicht. Sollte es dennoch zu einer Mehrbelastung kommen, sei diese aus dem veranschlagten Budget des zuständigen Ressorts zu decken.[5] Das betrifft aber freilich lediglich das im Ministerrat am 8. April 2026 beschlossene angekündigte bloße Ausstellen von Diplomatenpässen. Beim Migrationsabkommen mit Usbekistan ist hingegen zu befürchten, dass den österreichischen Steuerzahler:innen massiv in die Taschen gegriffen wird. Beispiele wie das vom Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs bereits für rechtswidrig erklärte Abkommen zwischen Großbritannien und Ruanda (830 Millionen Euro[6]) oder wie das noch beim EuGH anhängige Abkommen zwischen Italien und Albanien (650 Millionen Euro[7], hier betreffend Schutzsuchende) zeigen, dass diese Abkommen potentielle Millionengräber sind.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Haben die Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan über eine Partnerschaft im Bereich der Migration und Mobilität bereits begonnen?
a. Wenn ja, wie viele Verhandlungsrunden hat es bereits gegeben und über welche zentralen Punkte konnte bereits Einigung erzielt werden?
b. Ist es richtig, dass Drittstaatsangehörige in Usbekistan ausschließlich zum Zweck der Durchbeförderung angenommen werden sollen?
c. Falls das Abkommen zwischenzeitlich bereits finalisiert wurde, wie lautet der gesamte Vertragstext im Wortlaut?
d. Wurden bzw. werden das UNHCR und internationale NGOs im Vorfeld der Verhandlungen konsultiert, um die Risiken einer Kooperation mit einem Land ohne nationales Asylsystem zu bewerten und die Konsequenzen derartiger Abkommen, die Verantwortung im Asylsystem verlagern, zu analysieren?
2. In welchem Zusammenhang steht das im Ministerratsvortrag 47/7 angekündigte Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Usbekistan über Visumfreiheit für Inhaberinnen und Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen mit der geplanten Kooperation im Bereich der Migration und Mobilität?
3. Wie soll sichergestellt werden, dass die Republik Usbekistan die Genfer Flüchtlingskonvention einhält, wo sie selbst kein Vertragsstaat ist?
4. Wer soll die Einhaltung grundlegender menschenrechtlicher Standards gegenüber den abgeschobenen Drittstaatsangehörigen kontrollieren? Ist ein Menschenrechts-Monitoring-System geplant?
5. Wie lässt sich im Lichte europäischer und internationaler menschenrechtlicher Verpflichtungen ein Abkommen mit dem Ziel, Menschen nach Usbekistan abzuschieben, rechtlich begründen?
6. Wie wird sichergestellt, dass durch die Durchbeförderung via Usbekistan keine Kettenabschiebungen in Länder drohen, in denen die Betroffenen Folter oder unmenschliche Behandlung erwarten (Verstoß gegen Art. 3 EMRK)?
7. Welche Personen sollen im Rahmen des Abkommens abgeschoben werden, und werden dabei besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, Schwangere, LGBTI+-Personen sowie Betroffene von Menschenhandel berücksichtigt? Welche Garantien gibt es für den Schutz dieser Personen?
8. Welche Möglichkeiten auf Rechtsbeistand oder Einspruch haben Drittstaatsangehörige, sobald sie sich im usbekischen Hoheitsgebiet befinden, insbesondere angesichts der fehlenden Akkreditierung des UNHCR?
9. Wo und unter welchen Bedingungen sollen Personen während der Durchbeförderung in Usbekistan angehalten werden, und wird österreichischen und/oder internationalen Beobachtern (z.B. dem Anti-Folter-Komitee des Europarates) Zutritt gewährt?
10. Wie viele Gespräche zwischen Vertreter:innen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan gab es im Zusammenhang mit der geplanten Kooperation mit Usbekistan bei der Umsetzung von Abschiebungen bereits? Wer nahm daran teil und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
11. Welche Gegenleistungen verlangt die Republik Usbekistan für die Aufnahme von Drittstaatsangehörigen aus Österreich?
12. Wie viel soll die geplante Kooperation mit Usbekistan bei der Umsetzung von Abschiebungen die österreichischen Steuerzahler:innen kosten?
13. Sollen die benötigten finanziellen Mittel bereits in die bevorstehenden Budgetverhandlungen Eingang finden?
14. Falls die Mittel dafür aus Förderprogrammen der Europäischen Union aufgebracht werden sollen, welche Programme sind das konkret?
15. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Lukas Benner u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. April 2026 im Deutschen Bundestag (BT-Drucksache 21/4678) nimmt das Bundesministerium des Innern zur Arbeitsgruppe zu innovativen Drittstaatenmodellen Stellung. “Bisher fanden am 22. Januar 2026 und am 5. März 2026 zwei Treffen auf Minister-/Staatssekretärsebene statt. Auf der Tagesordnung der ersten Sitzung standen ein Follow-up zu dem Schreiben von 19 Mitgliedstaaten an die EU-Kommission zu innovativen Lösungen aus Dezember 2025 sowie weitere Schritte zur Operationalisierung von Return Hubs.” Österreich sei Teil der Arbeitsgruppe.
a. Wer nahm von Seiten Österreichs an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil?
b. Nahmen auch Beamt:innen Ihres Hauses an den Sitzungen teil?
c. Was war das Ergebnis der Sitzungen?
d. Welche Operationalisierungsschritte wurden besprochen bzw. vereinbart?
[1] 08.04.2026 16:22 • APA0297
[2] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:fbb64172-1120-4d75-bc41-9e2009c72ede/47_7_mrv.pdf
[3] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Mrp/MRP_20260311_44/006_000.pdf
[4] Vgl Länderinformationsblatt der im BMI ansässigen Staatendokumentation.
[5] 08.04.2026 16:22 • APA0297
[6] https://www.spiegel.de/ausland/grossbritannien-innenministerin-beziffert-kosten-der-ruanda-plaene-auf-700-millionen-pfund-a-27af3380-0fa2-4a1c-8234-e75adaf17ec0
[7] https://www.tagesschau.de/ausland/europa/italien-albanien-migration-100.html