5941/J XXVIII. GP
Eingelangt am 23.04.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Neue Pflegeregionen im Burgenland führen zu Monopolstellung
Seit 1. April 2026 ist im Burgenland eine neue Aufteilung der Pflegeregionen in Kraft. Das Bundesland wurde in insgesamt 28 Pflegeregionen unterteilt. Jeder dieser Pflegeregionen ist genau eine von sechs Trägerorganisation zugeteilt (Caritas, Diakonia, Hilfswerk, Rates Kreuz, Volkshilfe und Soziale Dienste Burgenland).[1] Pflegebedürftige Personen müssen sich nun an eben diesen zugeteilten Trägerorganisation wenden, um auch sämtliche Förderungen zu erhalten.
Das hat einerseits in viele Fällen dazu geführt, dass betagte, pflegebedürftige und oftmals demente Personen von einem Tag auf den anderen die vertrauten Pflegepersonen wechseln mussten, was in vielen Fällen zu Irritationen geführt hat.
Auf der anderen Seite führt diese Einteilungen bei den Organisationen und auch den Arbeitnehmern zu Umstellungen. Die Mehrheit der Pfleger ist ortsgebunden und musste daher ebenso den Träger wechseln, liebgewonnene Kollegen verlassen und sich neu orientieren. Auch für die sechs Trägerorganisationen ist es eine Herausforderung, da es nun zu massiven Personalverschiebungen kommt.
Im Endausbau soll das burgenländische Modell 71 Pflegestützpunkte in den 28 Regionen umfassen.
Problematisch stellt sich die Tatsache dar, dass die sechs Trägerorganisationen in den ihnen zugeteilten Regionen eine de facto Monopolstellung einnehmen, Pflegebedürftige auf eben diesen einen Träger angewiesen sind und es keinen Wettbewerb mehr gibt. Dies kann mittelfristig zu einem Qualitätsverlust für die Betroffenen führen.
Ob sich dieses System rentiert und die gewünschten Effekte erzielt, wird die Zukunft weisen; der Start jedenfalls hat empathielos und holprig begonnen, da es sich um eine Stichtagsregel für alle handelt und keine Ausnahmen für bereits vor dem 1. April 2026 bestehende Pflegeverhältnisse vorgesehen sind.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen die neue Pflegeregionen-Einteilung im Burgenland bekannt?
a. Wenn ja, seit wann genau?
b. Wenn nein, warum nicht?
2. Sehen Sie es als problematisch an, wenn gerade betagte, pflegebedürftige Personen oder Menschen mit Demenzerkrankungen plötzlich eine neue Pflegekraft bekommen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, haben Sie, Kabinettsmitarbeiter oder Mitarbeiter der zuständigen Sektion Ihres Ministeriums diesbezüglich das Gespräch mit dem burgenländischen Landeshauptmann, dem ressortzuständigen Landesrat oder deren Mitarbeitern gesucht bzw. Gespräche geführt?
3. Sehen Sie es als problematisch an, dass durch die Pflegeregionen-Einteilung die Selbstbestimmung der Betroffenen eingeschränkt wird?
a. Wenn nein, warum nicht?
4. Entstehen aus Ihrer Sicht durch die neue Regelung zusätzliche organisatorische oder finanzielle Belastungen für Angehörige?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Wurde aus Ihrer Sicht bei der Planung die Ortsgebundenheit vieler Pflegekräfte bzw. der Verlust eingespielter Teams außer Acht gelassen?
6. Haben Sie versucht, den burgenländischen Landeshauptmann davon zu überzeugen, eine „Übergangsregelung“ für bereits bestehende Pflegeverhältnisse einzuführen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wann?
7. Ist Ihnen bekannt, ob auch andere Bundesländer ein ähnliches Konzept planen?
a. Wenn ja, welche Bundesländer sind das genau?
8. Da den sechs Trägerorganisationen bestimmte Regionen zugeordnet sind, haben sie in diesen Regionen eine sogenannte Monopolstellung. Sehen Sie den fehlenden Wettbewerb als problematisch an, vor allem betreffend die Qualität?
a. Wenn nein, warum nicht?