5945/J XXVIII. GP

Eingelangt am 23.04.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten­schutz

betreffend Missstände bei PVA-Begutachtungen und deren Auswirkungen auf Antragsteller

Die aktuelle Studie des Forschungsinstituts „Foresight“[1] im Auftrag der Arbeiter­kammer Oberösterreich (AK OÖ) hat gravierende Mängel im Begutachtungsprozess der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) aufgedeckt: Antragsteller von Pflegegeld sowie Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen berichten über belastende und intransparente Verfahren, die oft zu falschen Einstufungen und ungerechtfertigten Ablehnungen führen.

Im vergangenen Jahrzehnt wurden, so die AK OÖ die Zugangskriterien für Invaliditäts und Berufsunfähigkeitspensionen verschärft. Anstelle dauerhafter Pensionierungen werde verstärkt auf Rehabilitationsmaßnahmen und Umschulungen gesetzt, um die Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter Menschen in den Arbeitsmarkt zu fördern. Dies erhöhe jedoch das Risiko, dass Personen mit gravierenden gesund­heitlichen Einschränkungen, die keine realistische Chance auf eine Rückkehr ins Berufsleben haben, dennoch keine Pension erhalten.

Die Zuerkennungsquoten für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sind besorgniserregend gesunken. In Oberösterreich sei die Quote von 37,5 Prozent im Jahr 2010 auf 21,9 Prozent im Jahr 2024 gefallen. Zudem liege Oberösterreich im Bundesländervergleich bei der Gewährung und Erhöhung von Pflegegeldanträgen auf den hinteren Rängen.[2]

Antragsteller berichten über lange Wartezeiten auf Untersuchungstermine und Bescheide sowie über Einschränkungen bei der Mitnahme von Begleitpersonen. Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gaben 30 Prozent der Befragten an, dass eine Begleitperson nicht erwünscht oder verboten war. Zudem empfinden 70 Prozent der Antragsteller die Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll.

Diese Zustände sind inakzeptabel -und aufgrund der zahlreichen Medienberichte, die bereits in der Vergangenheit Missstände bei den Verfahren thematisierten, sicher nicht auf ein Bundesland beschränkt.

Diese Missstände werfen neuerlich ernsthafte Fragen zur Qualität und Fairness der PVA-Begutachtungen auf. Es ist unerlässlich, diese Probleme umfassend zu unter­suchen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte und Würde der Antragsteller zu schützen.

Die angekündigten Maßnahmen – Verhaltenskodex, Kommunikationsschulungen, die Mitnahme einer Vertrauensperson, Maßnahmen zur Qualitätsstärkungen etc. – scheinen nur auf den ersten Blick eine echte strukturelle Verbesserung darzustellen, bei genauerer Betrachtung kratzt man hier lediglich an der Oberfläche.[3]

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes­ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.   Sind Ihnen die in der Studie der AK OÖ aufgezeigten Missstände bei PVA-Begutachtungen bekannt?

a.   Wenn nein, warum nicht?

b.   Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts ergriffen, um diese Missstände zu beheben?

c.   Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden seitens des Ressorts ergriffen, um diese Missstände zu beheben, und bis wann?

2.   Sind Ihnen ähnliche Missstände bei PVA-Begutachtungen in anderen Bundes­ländern bekannt?

a.   Wenn nein, warum nicht?

b.   Wenn ja, in welchen Bundesländern?

c.   Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Missstände österreichweit zu adressieren?

d.   Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden seitens des Ressorts ergriffen, um diese Missstände zu beheben, und bis wann?

3.   Wie haben sich die Zuerkennungsquoten von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig­keitspensionen in den Jahren 2010 bis 2025 österreichweit und aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern entwickelt?

4.   Was waren österreichweit die häufigsten Ablehnungsgründe (insbesondere in Bezug auf: medizinische Gründe „Rehabilitation vor Pension", fehlende Versicherungszeiten, fehlende Mitwirkung und Zumutbarkeit einer anderen Tätigkeit) bei der Zuerkennung von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeits pensionen?

5.   Was waren in den jeweiligen Bundesländern die häufigsten Ablehnungsgründe (insbesondere in Bezug auf: medizinische Gründe „Rehabilitation vor Pension", fehlende Versicherungszeiten, fehlende Mitwirkung und Zumutbarkeit einer anderen Tätigkeit) bei der Zuerkennung von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähig­keitspensionen?

6.   Wie haben sich die Zuerkennungsquoten für Pflegegeld im Zeitraum von 2010 bis 2025 österreichweit entwickelt?

7.   Wie haben sich die Zuerkennungsquoten für Pflegegeld im Zeitraum von 2010 bis 2025 österreichweit und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern entwickelt?

8.   Haben Antragsteller das Recht, bei ärztlichen Begutachtungen für Pflegegeld sowie für die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension eine Begleitperson (Vertrauensperson) dabei zu haben?

a.   Wenn ja, wie erklärt das Ressort das Ergebnis der AK-OÖ-Studie, wonach bei Anträgen auf Pflegegeld 8 Prozent und bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension 30 Prozent der Antragsteller angaben, dass eine Begleitperson nicht erwünscht oder verboten war?

b.   Wenn ja, welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um den Antragstellern zu ihrem Recht zu verhelfen?

c.   Wenn ja, sind Ihrem Ressort ähnliche Vorkommnisse aus anderen Bundesländern bekannt?

d.   Wenn ja, welche Bundesländer sind betroffen und welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um den Antragstellern zu Ihrem Recht zu verhelfen?

9.   Wie bewertet das Ressort die laut Studie der AK OÖ steigende Zahl von Gerichtsverfahren gegen die PVA und die hohen Summen, die dabei zugunsten der Kläger erstritten wurden?

10. Wie viele Gerichtsverfahren gegen die PVA im Zusammenhang mit Pflegegeld wurden in den Jahren 2010 bis 2025 österreichweit geführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

11. Wie viele dieser Verfahren wurden von den Klägern gewonnen, und in wie vielen Fällen wurde der Pflegebedarf bestätigt bzw. nach oben korrigiert?

12. Wie viele Gerichtsverfahren gegen die PVA im Zusammenhang mit Pflegegeld wurden in den Jahren 2010 bis 2025 in den jeweiligen Bundesländern geführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

13. Wie viele dieser Verfahren wurden von den Klägern gewonnen und in wie vielen Fällen wurde in den jeweiligen Bundesländern der Pflegebedarf betätigt bzw. nach oben korrigiert?

14. Wie viele Gerichtsverfahren gegen die PVA in Zusammenhang mit Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen wurden in den Jahren 2010 bis 2025 geführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

15. Wie viele dieser Verfahren wurden von den Klägern gewonnen?

16. Wie viele Gerichtsverfahren gegen die PVA im Zusammenhang mit Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen wurden in den Jahren 2010 bis 2025 in den jeweiligen Bundesländern geführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

17. Wie viele dieser Verfahren wurden in den jeweiligen Bundesländern von den Klägern gewonnen?

18. Wie stellt das Ressort sicher, dass eigene Befunde und Unterlagen der Antragsteller bei PVA-Begutachtungen vollständig berücksichtigt werden?

19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Transparenz und Nachvollzieh­barkeit der Kriterien, auf denen die Gutachten beruhen, zu erhöhen?

20. Wie wird sichergestellt, dass Antragsteller die Möglichkeit haben, ihre eigene Sichtweise einzubringen und dass ihre Angaben nicht abgeschwächt oder selektiv aufgenommen werden?

21. Welche Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen werden für Gutachter durchgeführt, um Voreingenommenheit, Desinteresse und fehlende Empathie zu vermeiden?

22. Welche Schritte setzt das Ressort wann um, um die Qualität der PVA-Begutachtungen tatsächlich zu verbessern und das Vertrauen der Antragsteller in den Begutachtungsprozess wiederherzustellen?

23. Wie wird konkret und wann sichergestellt, dass die Rechte und Würde der Antragsteller im Begutachtungsprozess tatsächlich gewahrt bleiben?

24. Welche Maßnahmen werden wann ergriffen, um die Wartezeiten auf Untersuchungstermine und Bescheide zu verkürzen?

25. Wie wird gewährleistet, dass die Untersuchungen in einer respektvollen und empathischen Atmosphäre stattfinden und ab wann?

26. Welche Schritte werden wann unternommen, um sicherzustellen, dass die Begutachtungen nicht von vornherein auf eine Ablehnung ausgerichtet sind?

27. Wie wird sichergestellt, dass die Begutachtungen die individuelle Situation der Antragsteller angemessen berücksichtigen und ab wann?

28. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Transparenz der Entscheidungs­prozesse bei der PVA zu erhöhen und ab wann greifen diese?

29. Wie wird sichergestellt, dass die Antragsteller über ihre Rechte und Möglichkeiten im Begutachtungsprozess umfassend informiert werden und ab wann wird das umgesetzt?

30. Welche Schritte plant das Ressort, um die Qualität der PVA-Begutachtungen kontinuierlich zu überwachen und zu verbessern, und ab wann greifen diese Maßnahmen?

31. Wie wird sichergestellt, dass die Begutachtungen den aktuellen medizinischen Standards entsprechen?

32. Wie wird ab wann sichergestellt, dass die Begutachtungen die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen der Antragsteller angemessen berücksichtigen?

33. Welche Maßnahmen werden wann konkret umgesetzt, um sicherzustellen, dass die Begutachtungen nicht zu einer zusätzlichen Belastung für die Antragsteller werden?

34. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Begutachtungen die Würde der Antragsteller respektieren, und wann greifen diese Maßnahmen?

35. Wie wird sichergestellt, dass die Begutachtungen die individuellen Fähigkeiten und Ressourcen der Antragsteller berücksichtigen und ab wann genau?

36. Werden Sie im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Befugnisse unverzüglich eine umfassende externe Evaluierung sowie eine interne Prüfung der Begutachtungspraxis der PVA in Auftrag zu geben und die Ergebnisse dem Nationalrat vorlegen?

a.   Wenn ja, wann?

b.   Wenn nein, warum nicht?

37. Treten Sie für eine weisungsfreie Schlichtungsstelle eine?

a.   Wenn nein, warum nicht?



[1] https://foresight.at/fileadmin/user_upload/pdf/2026_FORESIGHT_Bericht_25080_AKOoe_Begutachtungsverfahren.pdf (aufgerufen am 07.04.2026)

[2]    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260310_OTS0114/ak-wien-zu-pva-gutachtenpraxis-respektloser-umgang-ist-teil-eines-massiven-systemversagens-bei-reha-und-praevention (aufgerufen am 07.04.2026)

[3]    https://www.bizeps.or.at/reform-der-begutachtung-viel-farbe-keine-reparatur/ (aufgerufen am 07.04.2026)