5946/J XXVIII. GP

Eingelangt am 23.04.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

betreffend Lachgas-Verkauf in Österreich

Distickstoffmonoxid (Lachgas) ist in Österreich frei erhältlich und wird zunehmend außerhalb seiner klassischen Anwendungen – etwa in der Medizin oder Lebensmittel­industrie – als psychoaktive Substanz konsumiert. Internationale Studien und Berichte von Suchthilfeeinrichtungen zeigen, dass insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene vermehrt zu Lachgas greifen, da es kostengünstig, leicht verfügbar und rechtlich bislang nur unzureichend reguliert ist.[1]

In mehreren europäischen Ländern ist in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg des Konsums dokumentiert worden. So berichten etwa Gesundheitsbehörden in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien von steigenden Fallzahlen im Zusammenhang mit missbräuchlichem Lachgaskonsum.[2] In Großbritannien wurde Lachgas bereits 2023 als kontrollierte Substanz eingestuft, nachdem Schätzungen zufolge mehrere hunderttausend junge Menschen regelmäßig konsumieren. Auch in Deutschland wurden Verkaufsbeschränkungen eingeführt, insbesondere ein Abgabe­verbot an Minderjährige sowie Einschränkungen beim Verkauf über Automaten.[3]

In Österreich ist Lachgas frei erhältlich, auch über Selbstbedienungsautomaten ohne Alterskontrolle. Jugendschutzgesetze untersagen zwar den Konsum durch Minderjährige, nicht jedoch klar den Verkauf. Gewerberechtliche Regelungen erfassen den Vertrieb bislang nicht eindeutig.

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes­minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende


 

Anfrage

1.   Welche gewerberechtlichen Bestimmungen gelten derzeit konkret für den Verkauf von Lachgas in Österreich?

2.   Wird der Verkauf von Lachgas zu Konsumzwecken aktuell als eigenständiger gewerberechtlicher Tatbestand erfasst?

a.   Wenn nein, welche (rechtlichen) Gründe sprechen gegen eine solche Einstufung?

3.   Bestehen aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, den Verkauf von Lachgas über die Gewerbeordnung einzuschränken?

4.   Welche konkreten Maßnahmen (z.B. Genehmigungspflicht, Alterskontrollen, Betriebsauflagen) wären über das Gewerberecht umsetzbar?

5.   Gibt es Überlegungen, den Verkauf von Lachgas über Selbstbedienungs­automaten gewerberechtlich zu untersagen oder einzuschränken?

6.   Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, eine verpflichtende Alterskontrolle beim Verkauf vorzuschreiben?

7.   Wurde geprüft, den Verkauf von Lachgas an unter 18-Jährige bundesgesetzlich zu verbieten?

a.   Wenn ja, welche rechtlichen oder praktischen Hindernisse bestehen?

8.   Welche Rolle spielt das Gewerberecht aktuell beim Schutz von Jugendlichen vor leicht zugänglichen psychoaktiven Substanzen?

9.   Sehen Sie Handlungsbedarf im Gewerberecht, um den Zugang zu Lachgas für Jugendliche einzuschränken?

10. Gibt es Gespräche mit den Bundesländern zu einer einheitlichen Regelung im Bereich Verkauf und Jugendschutz?

a.   Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

11. Wie viele gewerberechtliche Kontrollen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lachgas wurden in den letzten drei Jahren durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)

12. Wie viele Abgabestellen für Lachgas gibt im Bundesgebiet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Art der Abgabestelle und Bundesland)

13. Welche Sanktionen sind bei gewerberechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lachgas derzeit möglich?

14. Ist derzeit eine Novelle der Gewerbeordnung zur Einschränkung des Verkaufs von Lachgas geplant?

a.   Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?

15. Wäre eine Änderung der Gewerbeordnung mit dem Ziel, die Abgabe von Distickstoffmonoxid zu Konsumzwecken nur unter strengen Auflagen zu erlauben, rechtlich möglich?

a.   Würden Sie eine solche Änderung unterstützen?

16. Welche internationalen Modelle wurden in Ihrem Ressort geprüft und wie bewertet (z.B. Deutschland, Großbritannien, Niederlande)?

17. Welche Maßnahmen wurden in Bezug auf ein Verbot bzw. eine Einschränkung des Lachgasverkaufs an Minderjährige bisher gesetzt?

18. Werden Sie ein Verbot oder eine Einschränkung des Verkaufs von Lachgas an Jugendliche anregen bzw. umsetzen?

a.   Wenn ja, wann und wie konkret?

b.   Wenn nein, warum nicht?



[1]    https://kurier.at/trend-hub/lachgas-wirkung-droge/403044051 (aufgerufen am 18.04.2026)

[2]    https://www.euda.europa.eu/publications/topic-overviews/recreational-nitrous-oxide-use-europe-situation-risks-responses_de (aufgerufen am 18.04.2026)

[3]    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-lachgas-100.html (aufgerufen am 18.04.2026)