5948/J XXVIII. GP

Eingelangt am 23.04.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Christoph Steiner

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend NGO-Business: 300.000 Euro Steuergeldverschwendung für die Rettung von ZARA

Medienberichten der letzten Tage zufolge haben Vizekanzler Andreas Babler und Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner beschlossen, „Anti-Rassismus-Organisation“ ZARA (ZVR-Zahl 236017119) kurzfristig mit insgesamt 300.000 Euro aus ihren Ressortbudgets zu finanzieren, nachdem die ursprüngliche Förderung aus Budgetgründen gestrichen worden war.[1]

Dabei soll die Finanzierung laut den verantwortlichen Regierungsmitgliedern aus Restmitteln erfolgen. In diesem Zusammenhang wurde sogar davon gesprochen, das Geld sei „aus den letzten Sofaritzen zusammengekratzt“ worden.[2] Gleichzeitig befindet sich die Republik Österreich in einer angespannten Budgetsituation, in der Einsparungen in zahlreichen Bereichen vorgenommen werden und bestehende Förderungen eingestellt werden.[3]

Besonders bemerkenswert erscheint, dass trotz dieser Budgetlage eine NGO, deren Leistungen auch durch staatliche Stellen (z. B. Gleichbehandlungsanwaltschaft oder andere Einrichtungen) erbracht werden können, dennoch weiterfinanziert wird.1 Zudem handelt es sich bei ZARA um eine Organisation, die bereits in der Vergangenheit Gegenstand kritischer Auseinandersetzungen war und auch im Zuge des von der FPÖ initiierten „kleinen U-Ausschusses zum NGO-Business“ thematisiert wurde. Umso mehr stellt sich die Frage, weshalb gerade eine derartige Organisation in Zeiten massiver budgetärer Engpässe kurzfristig mit erheblichen zusätzlichen Mitteln unterstützt wird.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundsätzliche Frage, nach welchen Kriterien die Bundesregierung in Zeiten eines Budgetdesasters Prioritäten setzt und warum ausgerechnet für eine NGO kurzfristig erhebliche Mittel aufgebracht werden, während in anderen Bereichen bei der hart arbeitenden Bevölkerung gespart wird.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes­ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende

Anfrage

1.   Aus welchen konkreten Budgetposten Ihres Ressorts wurden bzw. werden die angekündigten 150.000 Euro für ZARA entnommen?

2.   Welche Summe wird aus Ihrem Ressort insgesamt genau für ZARA aufgebracht?

3.   Waren Sie oder jemand aus Ihrem Ressort nach Bekanntwerden der drohenden Schließung von ZARA in Kontakt mit der Organisation?

a.   Falls ja, in welcher Form?

b.   Falls ja, was war der Inhalt dieser Kommunikation?

4.   Gab es einen „Antrag" oder ein „Ansuchen" von Seiten ZARA an Ihr Ressort?

a.   Falls ja, wann und in welcher Form wurde dieses Ansuchen oder dieser Antrag an Sie herangetragen?

b.   Falls ja, welchen Inhalt hatte dieses Ansuchen oder dieser Antrag?

5.   Welche ursprünglich vorgesehenen Projekte, Maßnahmen oder Programme wurden zugunsten dieser Finanzierung gekürzt, verschoben oder gestrichen?

6.   Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die kurzfristige interne Umschichtung dieser Mittel innerhalb Ihres Ressortbudgets?

7.   Wurde diese Entscheidung innerhalb der Bundesregierung abgestimmt oder handelt es sich um eine eigenständige Entscheidung Ihres Ressorts?

8.   Wer war in diese Entscheidung eingebunden und wer hat diese schlussendlich getroffen?

9.   Welche konkrete Leistung von ZARA war aus Ihrer Sicht ausschlaggebend dafür, dass Ihr Ressort kurzfristig Mittel für diese Finanzierung bereitgestellt hat?

10. Sind Sie oder Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder des Generalsekretariats Mitglied bei ZARA?

11. Sind oder waren Sie oder Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder des General­sekretariats bei ZARA engagiert?

12. Welche konkreten Leistungen erbringt ZARA, die nicht bereits durch bestehende staatliche Einrichtungen oder sonstige bereits öffentlich finanzierte Stellen abgedeckt werden können?

13. Wurde vor dieser Finanzierung geprüft, ob für ZARA bereits andere öffentliche Förderungen bestehen und ob es durch die gegenständliche Finanzierung zu einer Doppel- oder Mehrfachförderung kommt?

a.   Falls ja, mit welchem Ergebnis?

b.   Falls nein, warum nicht?

14. Nach welchen konkreten Kriterien wurde entschieden, den von Ihrem Ressort getragenen Finanzierungsanteil in dieser Höhe bereitzustellen?

15. Wurde geprüft, ob die Tätigkeit von ZARA ausschließlich sachlich-operativ oder auch politisch-gesellschaftlich ausgerichtet ist?

a.   Falls ja, durch wen und mit welchem Ergebnis?

16. Wie rechtfertigen Sie die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für ZARA in einer Phase angespannter Budgetlage und gleichzeitiger Einsparungen in anderen Bereichen?

17. Welche Prioritäten setzen Sie grundsätzlich bei der Verwendung von Steuergeldern in einer Budgetkrise?



[1]    https://www.diepresse.com/20794363/drohendes-zara-aus-babler-und-holzleitner-wollen-foerderung-aus-ihren (aufgerufen am 23.04.2026)

[2]    https://orf.at/stories/3427651/ (aufgerufen am 23.04.2026)

[3]    https://www.vienna.at/anti-rassismus-beratungsstelle-zara-droht-nach-foerderstopp-das-aus/10122416 (aufgerufen am 23.04.2026)