5950/J XXVIII. GP
Eingelangt am 23.04.2026
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Anfrage
des Abgeordneten Michael Oberlechner, MA
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanzstrafverfahren gegen die ÖVP-nahe Wohnbaugenossenschaft „Neue Eisenstädter“ der Erste Bank und Raiffeisen
Der Skandal um die ÖVP-nahe Wohnbaugenossenschaft „Neue Eisenstädter“ sorgt seit Monaten für politische wie mediale Aufmerksamkeit. Überhöhte Finanzierungskonditionen seitens der Eigentümerbanken Erste Bank und Raiffeisenlandesbank Burgenland stehen ebenso im Raum wie die unzulässige Veräußerung von Anlegerwohnungen. Aktueller Medienberichterstattung in Zusammenhang mit dem einschlägigen Untersuchungsausschuss ist zu entnehmen, dass ein Finanzstrafverfahren gegen die „Neue Eisenstädter“ eingeleitet wurde.[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Wann wurde ein Finanzstrafverfahren gegen die Neue Eisenstädter eingeleitet?
2. Aufgrund welcher Sachverhalte bzw. Verdachtsmomente wurde das entsprechende Finanzstrafverfahren eingeleitet?
3. Wurde(n) im gegenständlichen Zusammenhang auch ein weiteres bzw. weitere Verfahren gegen andere natürliche bzw. juristische Personen eingeleitet?
a. Wenn ja, wann und um welche Personen handelt es sich?