5951/J XXVIII. GP
Eingelangt am 23.04.2026
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Auswirkungen der Causa „Thomas Schmid“ auf die Kronzeugenregelung
Die jüngsten Entwicklungen im Fall Thomas Schmid werfen erhebliche Fragen zur Integrität und Funktionsweise unseres Justizsystems auf. Insbesondere die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Linz, Schmid nach seiner Tätigkeit als Kronzeuge wegen des Verdachts der Falschaussage als Beschuldigten zu führen[1], bedarf einer kritischen Betrachtung.
Thomas Schmid, ehemaliger Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-Chef der Staatsholding ÖBAG, wurde im Rahmen der Ermittlungen gegen hochrangige Persönlichkeiten – darunter der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz – als Kronzeuge geführt. Seine Aussagen bildeten eine zentrale Grundlage für die Anklagen in mehreren Korruptionsverfahren. Nun steht jedoch der Vorwurf im Raum, Schmid habe im Prozess gegen August Wöginger vor dem Landesgericht Linz falsche Angaben gemacht. Dieser Vorwurf basiert auf einer Anzeige von Sebastian Kurz, die sich auf Widersprüche zwischen Schmids Aussagen und den Aussagen anderer Zeugen bezieht.[2], [3]
Diese Situation wirft grundlegende Fragen zur Verlässlichkeit von Kronzeugen aussagen und zur Effektivität des Kronzeugenprogramms auf. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Justiz in der Lage ist, die Glaubwürdigkeit von Kronzeugen zu gewährleisten und welche Mechanismen existieren, um Missbrauch oder Fehlverhalten innerhalb dieses Systems zu verhindern.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Schritte wurden seitens der Staatsanwaltschaft unternommen, um die Vorwürfe der Falschaussage gegen Thomas Schmid zu untersuchen?
2. Welche Kriterien werden angewendet, um den Kronzeugenstatus zu gewähren?
a. Inwiefern können diese Kriterien rückwirkend überprüft werden, wenn neue Vorwürfe gegen den Kronzeugen auftauchen?
3. Inwiefern beeinflusst die Beschuldigtenführung von Thomas Schmid die laufenden Verfahren, in denen er als Kronzeuge aufgetreten ist?
4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Glaubwürdigkeit von Kronzeugen vor ihrer Zulassung umfassend geprüft wird?
5. Gibt es interne Richtlinien oder Protokolle, die den Umgang mit Kronzeugen regeln, insbesondere in Fällen, in denen deren Glaubwürdigkeit infrage gestellt wird?
6. Wie wird sichergestellt, dass die Kronzeugenregelung nicht missbraucht wird, um persönliche Vorteile zu erlangen oder andere Personen ungerechtfertigt zu belasten?
7. Welche Auswirkungen hat der aktuelle Fall auf zukünftige Kronzeugenregelungen und deren Anwendung?
8. Welche Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen werden für Staatsanwälte und Richter angeboten, um den Umgang mit Kronzeugen und die Bewertung ihrer Aussagen zu optimieren?
9. Gibt es Überlegungen, die gesetzlichen Grundlagen der Kronzeugenregelung zu überarbeiten, um zukünftige Fälle wie den von Thomas Schmid zu vermeiden?
10. Welche internationalen Standards oder Best Practices werden herangezogen, um die Kronzeugenregelung in Österreich zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten
[1] https://www.profil.at/oesterreich/staatsanwaltschaft-fuehrt-thomas-schmid-als-beschuldigten-verliert-er-den-kronzeugen-status/403151007 (aufgerufen am 16.04.2026)
[2] https://www.derstandard.at/story/3000000316934/postenschacher-prozess-falschaussage ermittlungen-gegen-schmid (aufgerufen am 16.04.2026)
[3] https://www.oe24.at/oesterreich/politik/falschaussage-verfahren-gegen-wksta-kronzeugen-schmid/676379456 (aufgerufen am 16.04.2026)