5952/J XXVIII. GP

Eingelangt am 23.04.2026
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Markus Tschank

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Mutmaßlich bewilligungswidriger Betrieb von Moscheen an der Adresse Breitenseer Straße 36, 1140 Wien, sowie an der Adresse Praterstraße 52, 1020 Wien

Gemäß einer Internetrecherche werden an der Adresse Breitenseer Straße 36, 1140

Wien, eine „Al-Resalah-Moschee“[1] und eine „Alsalam Moschee“[2] , sowie an der Adresse Praterstraße 52, 1020 Wien, eine „Al-Hidaya-Moschee“[3] mutmaßlich illegal betrieben.

Weiterführende Recherchen weisen auf den Verein „Islamische Vereinigung in Österreich“ (ZVR-Zahl 758753578) als verantwortliche Organisation hin, welche laut der „Islamlandkarte“ der Universität Wien Verbindungen zur Muslimbruderschaft aufgewiesen haben soll bzw. aufweist.[4]

In diesem Zusammenhang läuft derzeit ein Verwaltungsstrafverfahren des Magistrats der Stadt Wien (MA 64), in dem der Verdacht einer bewilligungswidrigen Nutzung von Räumlichkeiten in der Breitenseer Straße 36, 1140 Wien, zu kultischen Zwecken (Moschee) erhoben wird. Dies könnte eine Übertretung des § 129 Abs. 1 der Bauordnung für Wien darstellen.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes­minister für Inneres nachstehende


 

Anfrage

1.   Ist dem Bundesminister die Existenz dieser Moscheen bekannt?

a.   Wenn ja, seit wann ist dem Bundesminister für Inneres das Bestehen dieser Moscheen bereits bekannt?

b.   Wenn ja, werden diese Moscheen vom Verein „Islamische Vereinigung in Österreich“ betrieben?

c.   Wenn nein, wer betreibt die genannten Moscheen und welche Rechtsform weisen die Betreiber jeweils auf?

d.   Wenn ja, stehen Verantwortliche unter Überwachung durch staatliche Stellen?

e.   Wenn ja, stehen Besucher dieser Moscheen unter Überwachung durch staatliche Stellen?

f.    Wenn ja, besteht bei Verantwortlichen ein Verdacht auf religiösen Extremismus?

g.   Wenn ja, besteht bei Besuchern dieser Moscheen ein Verdacht auf religiösen Extremismus

h.   Wenn ja, sind Verantwortliche als islamistische Gefährder einzustufen?

i.    Wenn ja, sind Besucher dieser Moscheen als islamistische Gefährder einzustufen?

j.    Wenn ja, welche Maßnahmen werden zur Prävention religiös motivierten Extremismus in diesem Fall ergriffen?

k.   Wenn ja, handelt es sich hierbei um bewilligungswidrig betriebene Moscheen?

i.     Wenn ja, besteht aufgrund der Bewilligungswidrigkeit ein erhöhtes Risiko für die Entstehung religiös motivierten Extremismus im Vergleich zu bewilligten Moscheen?

ii.     Wenn ja, wurden verwaltungsrechtliche Strafverfahren eingeleitet?

iii.     Wenn ja, gibt es laufende verwaltungsrechtliche Strafverfahren?

l.    Wenn nein, worauf beruht diese Unkenntnis?

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.



[1]    https://www.google.at/search?sa=G&sca_esv=fa300c1ed4c4332d&hl=de&biw=1083&bih=
744&kgmid=/g/11fcr4m9dv&q=Al-Resalah-Moschee&shem=dlvsc&shndl=30&source=sh/x/loc/uni/m1/1&kgs=4e282074eece7d4c&utm_sourc
e=dlvsc,sh/x/loc/uni/m1/1
(aufgerufen am 23.04.2026)

[2]    https://www.google.at/search?sa=G&sca_esv=fa300c1ed4c4332d&hl=de&biw=1083&bih=
744&kgmid=/g/11gmy3fnf5&g=Alsalam+Moschee&shem=dlvsc&shndl=30&source=sh/x/loc/uni/m1/
1&kgs=1267c1bd74441bc5&utm_source=dlvsc.sh/x/loc/uni/m1/1
(aufgerufen am 23.04.2026)

[3]    https://al-hidaya.at/DE/ (aufgerufen am 23.04.2026)

[4]    https://www.islam-landkarte.at/detail/islamische-vereinigung-in-oesterreich-al-hidaya-moschee (aufgerufen am 23.04.2026)