5954/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.04.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Gesundheitliche Risiken von Lachgas und Schutz von Jugendlichen

 

 

Der missbräuchliche Konsum von Distickstoffmonoxid (Lachgas) hat sich in den letzten Jahren zu einem zunehmenden gesundheitspolitischen Thema entwickelt. Während Lachgas medizinisch als Anästhetikum eingesetzt wird, wird es im Freizeitkontext wegen seiner kurzfristig euphorisierenden Wirkung konsumiert.

 

Internationale Gesundheitsorganisationen und Studien weisen darauf hin, dass regelmäßiger oder intensiver Konsum erhebliche gesundheitliche Risiken birgt. Dazu zählen insbesondere

 

·         neurologische Schäden,

·         kognitive Beeinträchtigungen,

·         psychische Auswirkungen sowie

·         in schweren Fällen irreversible Nervenschäden.[1]

 

Berichte aus europäischen Ländern zeigen zudem einen deutlichen Anstieg von Krankenhausaufenthalten im Zusammenhang mit Lachgaskonsum, insbesondere bei Jugendlichen. In den Niederlanden wurde Lachgas daher 2023 in das Betäubungs-mittelgesetz aufgenommen, nachdem eine zunehmende Zahl neurologischer Schäden dokumentiert wurde.[2]

 

In Österreich liegen bislang nur begrenzte öffentlich verfügbare Daten vor. Gleichzeitig ist der Zugang weiterhin niederschwellig: Lachgas ist frei verkäuflich, teilweise über Automaten ohne Alterskontrolle.[3]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Fälle von gesundheitlichen Schäden durch Lachgas in Österreich sind Ihnen seit 2020 bekannt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundes-land)

2.    Gibt es Daten oder Schätzungen zur Verbreitung des Lachgaskonsums in Österreich, insbesondere unter Jugendlichen?

3.    Wird ein Anstieg des Konsums beobachtet?

4.    Wurde geprüft, Lachgas in bestehende gesetzliche Regelungen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Substanzen aufzunehmen?

5.    Welche Maßnahmen wurden bisher gesetzt, um Jugendliche über die Risiken von Lachgas aufzuklären?

6.    Gibt es spezifische Präventionsprogramme oder Kampagnen?

7.    Wie werden Schulen und Jugendeinrichtungen in die Prävention eingebunden?

8.    Wie beurteilen Sie den freien Verkauf von Lachgas ohne Altersbeschränkung aus gesundheitlicher Sicht?

9.    Sehen Sie Handlungsbedarf für ein bundesweites Verkaufsverbot an Minderjährige?

10. Wurde ein Verbot des Verkaufs über Automaten aus gesundheitspolitischer Sicht geprüft?

11. Gibt es Abstimmungen mit anderen Ressorts zur Einschränkung der Verfügbarkeit von Lachgas?

a.    Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

  1. Welche konkreten Schritte sind geplant, um den Zugang für Jugendliche einzuschränken?
  2. Wie bewerten Sie die aktuelle Rechtslage im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit junger Menschen?
  3. Wäre eine Änderung der Gewerbeordnung mit dem Ziel, die Abgabe von Distickstoffmonoxid zu Konsumzwecken nur unter strengen Auflagen zu erlauben, aus gesundheitlicher Sicht geeignet?

15. Würden Sie eine solche Änderung unterstützen?

  1. Welche internationalen Entwicklungen und Studien wurden im Ministerium berücksichtigt bzw. evaluiert?
  2. Welche Maßnahmen haben Sie in Bezug auf ein Verbot bzw. eine Einschränkung des Lachgasverkaufs an Minderjährige gesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahme und Zeitplan)
  3. Werden Sie ein Verbot oder eine Einschränkung des Verkaufs von Lachgas an Jugendliche anregen bzw. umsetzen?

a.    Wenn ja, wann und wie konkret?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1]    https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_119040.html (aufgerufen am 18.04.2026)

[2]    https://www.aerzteblatt.de/news/niederlande-setzen-lachgas-auf-die-drogenliste-36ab1770-c843-4131-ba6a-5a92e44ab9ba (aufgerufen am 18.04.2026)

[3]    https://kurier.at/trend-hub/lachgas-wirkung-droge/403044051 (aufgerufen am 18.04.2026)