5958/J XXVIII. GP
Eingelangt am 24.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Oberlechner, MA
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Lex Neue Eisenstädter – Finanzstrafverfahren und unbeantwortete Fragen
Wie bereits die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen betreffend „Lex Neue Eisenstädter – ein Stammtisch und ein Anlassgesetz“ (4589/J)[1] und „Hintergründe der Lex ‚Neue Eisenstädter‘ – Michael Tojner als Ideengeber der Abteilung IV/7?“ (3954/J)[2] und ist auch jene der Folgeanfrage „Hintergründe der ‚Lex Neue Eisenstädter‘ II“ (4924/J)[3] mehr als fragmentarisch ausgefallen. Zentralste Fragestellungen in der Causa „Lex Neue Eisenstädter“ um die Anlassgesetzgebung in Zusammenhang mit der namensgleichen, ÖVP-nahen gemeinnützigen Bauvereinigung bleiben offen-kundig bewusst unbeantwortet. Dies erscheint nun umso brisanter als aktuell offiziell bekannt wurde, dass gegen die „Neue Eisenstädter“ ein Finanzstrafverfahren anhängig ist.[4] Transparenz ist in höchstem Maße erforderlich, wie insbesondere Recherchen des Nachrichtenmagazins „profil“ zum Hinterzimmer-Stammtisch rund um den zuständigen Leiter der Abteilung IV/7 Mag. Christian Zenz veranschaulichen.[5]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Liegt dem Ressort bzw. der Abteilung IV/7 oder deren Leiter Mag. Christian Zenz der Bericht zur Sonderprüfung der „Neuen Eisenstädter“ (auch in Auszügen bzw. hinsichtlich des Ergebnisses) vor – auch wenn er gem. 4419/AB vom 17.04.2026 nicht durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung übermittelt wurde?
a. Wenn ja, seit wann genau und durch wen wurden die Informationen übermittelt?
2. Wurde das Ressort im Zusammenhang mit der Causa „Neue Eisenstädter“ durch Dritte um eine bzw. mehrere Stellungnahmen ersucht – auch abseits offiziellen Austauschs des Ressorts mit der „Neuen Eisenstädter“, deren Eigentümern oder Vertretern?
a. Wenn ja, durch welche Stelle und welche genauen Fragestellungen wurden behandelt?
3. Welche konkreten Stellen und Personen haben an der Erstellung dieser Stellungnahme(n) jeweils mitgewirkt bzw. diese freigegeben?
4. Weshalb sah die interministerielle Diskussionsgrundlage eine Änderung von § 10b WGG vor, wenn gem. 4419/AB vom 17.04.2026 derzeit kein Änderungs-bedarf besteht?
5. Wann begann die Abteilung IV/7 mit der Konzipierung bzw. Ausarbeitung des Entwurfes der geplanten WGG-Novelle bzw. der „interministeriellen Diskussionsgrundlage“?
6. Wann genau wurde eine Änderung von § 10b WGG in die Konzeption der Novelle bzw. der „interministeriellen Diskussionsgrundlage“ aufgenommen?
7. Waren externe Stellen bzw. Personen in die Ausarbeitung eingebunden?
a. Wenn ja, welche und weshalb und wie und auf welcher Basis erfolgte die Einbindung?
8. Wann waren die Arbeiten der Abteilung IV/7 am gegenständlichen Entwurf der geplanten WGG-Novelle bzw. der „interministeriellen Diskussionsgrundlage“ abgeschlossen?
9. Welchen Stellen bzw. Institutionen wurde der gegenständliche Entwurf bzw. die „interministerielle Diskussionsgrundlage“ anschließend übermittelt bzw. wann jeweils wurden diese über den Inhalt in Kenntnis gesetzt?
10. In welcher Weise wurde der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen in die Konzipierung bzw. Formulierung der WGG-Novelle bzw. der „interministeriellen Diskussionsgrundlage“ eingebunden?
11. In welcher Weise wurden die jeweiligen Aufsichtsbehörden der Bundesländer in die Konzipierung bzw. Formulierung der WGG-Novelle bzw. der „inter-ministeriellen Diskussionsgrundlage“ eingebunden?
12. In welcher Weise wurde das BMF bzw. das Finanzamt für Großbetriebe in die Konzipierung bzw. Formulierung der WGG-Novelle bzw. der „interministeriellen Diskussionsgrundlage“ eingebunden?
13. Weshalb fokussiert sich das Ressort bzw. die Abteilung IV/7 auf vermeintliche Entbürokratisierungen, die beispielsweise der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen nicht als erforderlich erachtet, wie „Der Standard“ in seinem Artikel „Entwurf zum Gemeinnützigen-Gesetz: Wirtschafts-minister plant, Eisenstadt bangt“[6] vom 07.11.2025 berichtet?
14. Weshalb sollte eine aufsichtsrechtliche Lücke, die sich in Zusammenhang mit den Causen Buntes Wohnen bzw. Pannonia, GESFÖ und Riedenhof als höchst problematisch herausstellte und durch die WGG-Novelle 2019 bereinigt wurde, wieder geöffnet werden?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4589
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/4126 (aufgerufen am 17.04.2026)
[2] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3954
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/3466 (aufgerufen am 17.04.2026)
[3] Anfrage. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4924
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/4419 (aufgerufen am 17.04.2026)
[4] https://burgenland.orf.at/stories/3350290/ (aufgerufen am 17.04.2026)
[5] https://www.profil.at/dasfruehstueck/knatsch-um-gemeinnuetzige-im-burgenland-ein-bier-und-ein-gesetz-bitte/403113880 (aufgerufen am 17.04.2026)
[6] https://www.derstandard.at/story/3000000295368/entwurf-zum-gemeinnuetzigen-gesetz-wirtschaftsminister-plant-eisenstadt-bangt (aufgerufen am 17.04.2026)