Eingelangt am 24.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Sexuelle Ausbeutung minderjähriger
Mädchen durch organisierte Drogenkriminalität –
Ermittlungsstand, Täterprofil und Schutzmaßnahmen
In einem Bericht der Salzburger Nachrichten vom 10. April
2026 schilderte ein 14-jähriges Mädchen, wie es im Alter von
zwölf bzw. dreizehn Jahren in der Bahnhofs-gegend Salzburg von einer
Gruppe überwiegend arabisch- und türkischstämmiger Männer
mit Drogen versorgt, systematisch abhängig gemacht und anschließend
sexuell ausgebeutet wurde. Die Drogenabhängigkeit der Minderjährigen
wurde dabei gezielt als Druckmittel eingesetzt: Sexuelle Handlungen dienten als
„Gegenleistung“ für die Versorgung mit Suchtmitteln wie Kokain
und Heroin.
Laut diesem Bericht war das Mädchen in einem Netzwerk
aus mehreren Wohnungen in Salzburg untergebracht. Es berichtete von etwa einem
Dutzend solcher Wohnungen und mehreren weiteren Mädchen in derselben Lage.
Mehrfach erlitt die Betroffene eine Überdosis, war zeitweise suizidal und
wurde von der Gruppe von Vertrauenspersonen isoliert. Die Polizei hielt sich in
der Causa über Monate bedeckt und verwies auf laufende Ermittlungen.
Es bestehen erhebliche Hinweise darauf, dass es sich
hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine strukturierte,
überregionale Vorgehensweise entlang der Achse Salzburg-Linz-Wien.
Der unterfertigte Abgeordnete sieht darin schwerwiegende
Versäumnisse bei der Strafverfolgung sowie beim Schutz gefährdeter
Minderjähriger und richtet in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Inneres nachstehende
Anfrage
- Wie viele Ermittlungsverfahren wurden
österreichweit in den Jahren 2022 bis 2025 wegen des Verdachts der
sexuellen Ausbeutung minderjähriger Mädchen im Zusammenhang mit
gezielt herbeigeführter Drogenabhängigkeit eingeleitet? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahren)
- In wie vielen dieser Fälle erfolgte
eine Festnahme?
- In wie vielen Fällen wurden die
Ermittlungen eingestellt und aus welchen Gründen?
- Wie viele dieser Verfahren betrafen
Tatorte im Umfeld von Bahnhöfen oder innerstädtischen
Drogenszenen?
- In wie vielen dieser Fälle wurden
die betroffenen Mädchen nachweislich mit Suchtmitteln abhängig
gemacht, um anschließend sexuell missbraucht zu werden (sog.
„Loverboy"- oder Drogenabhängigkeits-methode)?
- Liegen dem Ressort Erkenntnisse vor, wonach die
beschriebenen Praktiken überregional organisiert sind, insbesondere
entlang der Achse Salzburg-Linz-Wien?
- Wenn ja, seit wann sind diese
Erkenntnisse bekannt?
- Welche konkreten Maßnahmen wurden
zur Zerschlagung dieser Netzwerke ergriffen, und mit welchem Ergebnis?
- Gibt es Hinweise auf Verbindungen zu
international agierenden Schleppernetzwerken oder organisierten
kriminellen Gruppen?
- Welche Staatsangehörigkeiten weisen die bisher in
diesem Kontext identifizierten Tatverdächtigen oder Verurteilten in
den Jahren 2022 bis 2025 auf? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
- Wie viele der Tatverdächtigen
befanden sich zum Zeitpunkt der Tatbegehung im Asylverfahren,
besaßen subsidiären Schutz oder einen sonstigen
vorübergehenden Aufenthaltstitel?
- Wurden aufenthaltsbeendende
Maßnahmen gegen Tatverdächtige oder Verurteilte eingeleitet?
i. Wenn nein, welche
rechtlichen oder praktischen Hindernisse bestanden?
- Sind dem Ressort die im Bericht der Salzburger
Nachrichten vom 10. April 2026 beschriebenen Vorgänge rund um den
Salzburger Hauptbahnhof bekannt?
- Wie viele Personen wurden im Zusammenhang
mit diesen Vorgängen bisher festgenommen?
- Warum hielt sich die Polizei laut
Medienberichten über Monate in dieser Causa bedeckt, obwohl Hinweise
auf ein organisiertes Netzwerk vorlagen?
- Welche weiteren Bundesländer sind
nach aktuellem Erkenntnisstand von vergleichbaren Strukturen betroffen?
- Welche bundesweiten Programme existieren zum Schutz
gefährdeter minderjähriger Mädchen vor
Drogenabhängigkeit und der damit einher-gehenden sexuellen Ausbeutung
im Umfeld von Bahnhöfen und städtischen Drogenszenen?
- Welche Ressourcen stellt der Bund den
Ländern für ein frühzeitiges Eingreifen bei
gefährdeten Jugendlichen zur Verfügung?
- Ist geplant, spezialisierte Ermittlungseinheiten
für diesen Bereich einzurichten oder personell zu verstärken?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen,
um die Dunkelziffer zu reduzieren und Betroffene zur Anzeigeerstattung zu
ermutigen?
- Wurden oder werden im Zuge der laufenden Ermittlungen
auch Behörden oder Einrichtungen, die mit den betroffenen
Mädchen in Kontakt standen (z. B. Jugendwohlfahrt, Schulen,
Krisenunterkünfte), in die Ermittlungen einbezogen?
- Wenn ja, in welcher Form?
- Wenn nein, warum nicht?