5960/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.04.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Sebastian Schwaighofer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Sexuelle Ausbeutung minderjähriger Mädchen durch organisierte Drogenkriminalität – Ermittlungsstand, Täterprofil und Schutzmaßnahmen

 

 

In einem Bericht der Salzburger Nachrichten vom 10. April 2026 schilderte ein 14-jähriges Mädchen, wie es im Alter von zwölf bzw. dreizehn Jahren in der Bahnhofs-gegend Salzburg von einer Gruppe überwiegend arabisch- und türkischstämmiger Männer mit Drogen versorgt, systematisch abhängig gemacht und anschließend sexuell ausgebeutet wurde. Die Drogenabhängigkeit der Minderjährigen wurde dabei gezielt als Druckmittel eingesetzt: Sexuelle Handlungen dienten als „Gegenleistung“ für die Versorgung mit Suchtmitteln wie Kokain und Heroin.[1]

 

Laut diesem Bericht war das Mädchen in einem Netzwerk aus mehreren Wohnungen in Salzburg untergebracht. Es berichtete von etwa einem Dutzend solcher Wohnungen und mehreren weiteren Mädchen in derselben Lage. Mehrfach erlitt die Betroffene eine Überdosis, war zeitweise suizidal und wurde von der Gruppe von Vertrauenspersonen isoliert. Die Polizei hielt sich in der Causa über Monate bedeckt und verwies auf laufende Ermittlungen.

 

Es bestehen erhebliche Hinweise darauf, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine strukturierte, überregionale Vorgehensweise entlang der Achse Salzburg-Linz-Wien.

 

 

Der unterfertigte Abgeordnete sieht darin schwerwiegende Versäumnisse bei der Strafverfolgung sowie beim Schutz gefährdeter Minderjähriger und richtet in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden österreichweit in den Jahren 2022 bis 2025 wegen des Verdachts der sexuellen Ausbeutung minderjähriger Mädchen im Zusammenhang mit gezielt herbeigeführter Drogenabhängigkeit eingeleitet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
    1. In wie vielen dieser Fälle erfolgte eine Festnahme?
    2. In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt und aus welchen Gründen?
    3. Wie viele dieser Verfahren betrafen Tatorte im Umfeld von Bahnhöfen oder innerstädtischen Drogenszenen?
    4. In wie vielen dieser Fälle wurden die betroffenen Mädchen nachweislich mit Suchtmitteln abhängig gemacht, um anschließend sexuell missbraucht zu werden (sog. „Loverboy"- oder Drogenabhängigkeits-methode)?
  2. Liegen dem Ressort Erkenntnisse vor, wonach die beschriebenen Praktiken überregional organisiert sind, insbesondere entlang der Achse Salzburg-Linz-Wien?
    1. Wenn ja, seit wann sind diese Erkenntnisse bekannt?
    2. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Zerschlagung dieser Netzwerke ergriffen, und mit welchem Ergebnis?
    3. Gibt es Hinweise auf Verbindungen zu international agierenden Schleppernetzwerken oder organisierten kriminellen Gruppen?
  3. Welche Staatsangehörigkeiten weisen die bisher in diesem Kontext identifizierten Tatverdächtigen oder Verurteilten in den Jahren 2022 bis 2025 auf? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
    1. Wie viele der Tatverdächtigen befanden sich zum Zeitpunkt der Tatbegehung im Asylverfahren, besaßen subsidiären Schutz oder einen sonstigen vorübergehenden Aufenthaltstitel?
    2. Wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Tatverdächtige oder Verurteilte eingeleitet?

                                          i.    Wenn nein, welche rechtlichen oder praktischen Hindernisse bestanden?

  1. Sind dem Ressort die im Bericht der Salzburger Nachrichten vom 10. April 2026 beschriebenen Vorgänge rund um den Salzburger Hauptbahnhof bekannt?
    1. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit diesen Vorgängen bisher festgenommen?
    2. Warum hielt sich die Polizei laut Medienberichten über Monate in dieser Causa bedeckt, obwohl Hinweise auf ein organisiertes Netzwerk vorlagen?
    3. Welche weiteren Bundesländer sind nach aktuellem Erkenntnisstand von vergleichbaren Strukturen betroffen?
  2. Welche bundesweiten Programme existieren zum Schutz gefährdeter minderjähriger Mädchen vor Drogenabhängigkeit und der damit einher-gehenden sexuellen Ausbeutung im Umfeld von Bahnhöfen und städtischen Drogenszenen?
    1. Welche Ressourcen stellt der Bund den Ländern für ein frühzeitiges Eingreifen bei gefährdeten Jugendlichen zur Verfügung?
    2. Ist geplant, spezialisierte Ermittlungseinheiten für diesen Bereich einzurichten oder personell zu verstärken?
    3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Dunkelziffer zu reduzieren und Betroffene zur Anzeigeerstattung zu ermutigen?
  3. Wurden oder werden im Zuge der laufenden Ermittlungen auch Behörden oder Einrichtungen, die mit den betroffenen Mädchen in Kontakt standen (z. B. Jugendwohlfahrt, Schulen, Krisenunterkünfte), in die Ermittlungen einbezogen?
    1. Wenn ja, in welcher Form?
    2. Wenn nein, warum nicht?


[1]    https://www.sn.at/salzburg/chronik/14-jaehrige-bricht-schweigen-ueber-missbrauch-und-drogen-um-salzburger-bahnhofsgegend-art-644949 (aufgerufen am 10.04.2026)