5967/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Markus Leinfellner
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Gehaltskürzungen bei öffentlich Bediensteten und gleichzeitige Zulagen für freigestellte Personalvertreter
Im Dezember 2025 wurde im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie unter Zustimmung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) der Gehaltsabschluss für die öffentlich Bediensteten neu verhandelt. Dabei wurde die ursprünglich für 2026 zugesagte Gehaltserhöhung von 3,3 Prozent auf Juli verschoben und für die Jahre 2027 und 2028 eine Minimalerhöhung von lediglich einem Prozent beschlossen. Die FPÖ lehnte diesen Schritt als einzige Fraktion ab.[1]
Gleichzeitig mit diesen Gehaltskürzungen wurde eine neue Ersatzzulage für dienstfrei-gestellte Personalvertreter beschlossen. Diese Regelung führt in einzelnen Fällen zu drastischen Erhöhungen und exorbitanten Nachzahlungen für Gewerkschafts-funktionäre. Nach vorliegenden Informationen wurde hierfür kein explizites Sonder-budget ausgewiesen; die Bedeckung erfolgt aus den Personalbudgets der jeweiligen Ressorts.
Es besteht der Verdacht, dass diese lukrativen Zulagen im Abtausch gegen Einkommenskürzungen bei Überstunden der regulären Bediensteten vereinbart wurden. Ein solcher Deal zwischen der Gewerkschaftsführung und der Regierungs-koalition auf Kosten der öffentlichen Bediensteten wäre inakzeptabel und bedarf dringender Aufklärung.
Die betroffenen Bediensteten haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob sie von ihrer eigenen Personalvertretung benachteiligt wurden. Transparenz und Aufklärung sind in diesem Zusammenhang unerlässlich.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Wie viele freigestellte Personalvertreter in Ihrem Ressort haben für die Jahre 2023 bis 2025 Anspruch auf Nachzahlungen aufgrund der Ersatzzulage gemäß der Dienstrechts-Novelle 2025?
2. Wie hoch ist die Gesamtsumme der für die Jahre 2023 bis 2025 nachzuzahlenden Ersatzzulagen an freigestellte Personalvertreter in Ihrem Ressort?
3. Wie hoch ist die höchste Einzelnachzahlung, die im Rahmen der Ersatzzulage für die Jahre 2023 bis 2025 an einen freigestellten Personalvertreter in Ihrem Ressort geleistet wird?
4. Aus welchen Budgetposten werden die Nachzahlungen der Ersatzzulagen für die Jahre 2023 bis 2025 in Ihrem Ressort finanziert?
5. Wurden die Nachzahlungen der Ersatzzulagen für die Jahre 2023 bis 2025 in Ihrem Ressort im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt oder entstehen dadurch unvorhergesehene Mehrbelastungen?
6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass die Nach-zahlungen der Ersatzzulagen für die Jahre 2023 bis 2025 nicht zulasten anderer Budgetbereiche oder Leistungen für die regulären Bediensteten in Ihrem Ressort gehen?
7. Gibt es interne oder externe Prüfungen, die die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Nachzahlungen der Ersatzzulagen für die Jahre 2023 bis 2025 in Ihrem Ressort bewerten?
8. Wie wird sichergestellt, dass die Nachzahlungen der Ersatzzulagen für die Jahre 2023 bis 2025 transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden?
9. Welche Rolle spielte die GÖD bei der Einführung der rückwirkenden Ersatz-zulagen und den damit verbundenen Nachzahlungen für die Jahre 2023 bis 2025?
10. Gibt es Überlegungen, die Regelungen zu den Ersatzzulagen und den damit verbundenen Nachzahlungen für freigestellte Personalvertreter in Ihrem Ressort zu überarbeiten, um zukünftige finanzielle Mehrbelastungen zu vermeiden?
11. Welche konkreten Änderungen wurden im Dezember 2025 hinsichtlich der Gehaltserhöhungen für öffentlich Bedienstete für die Jahre 2026, 2027 und 2028 beschlossen?
12. Welche finanziellen Auswirkungen haben diese Änderungen auf die betroffenen Bediensteten, insbesondere in Bezug auf die Verschiebung der Gehalts-erhöhung für 2026 und die Minimalerhöhungen für 2027 und 2028 in Ihrem Ressort?
13. Welche neuen Ersatzzulagen für dienstfreigestellte Personalvertreter wurden im Zuge dieser Beschlüsse in Ihrem Ressort eingeführt?
14. Wie hoch ist die zusätzliche finanzielle Belastung durch diese Ersatzzulagen für Ihr Ressort?
15. Aus welchen Budgetposten werden diese Ersatzzulagen finanziert?
16. Wurde ein explizites Sonderbudget für diese Ersatzzulagen ausgewiesen, oder erfolgt die Bedeckung aus den bestehenden Personalbudgets Ihres Ressorts?
17. Werden für die Bedeckung der Ersatzzulagen Mittel aus dem Überstunden-budget der regulären Bediensteten verwendet?
18. Werden für die Bedeckung der Ersatzzulagen Mittel aus dem Dienstreise-budget Ihres Ressorts verwendet?
19. Werden für die Bedeckung der Ersatzzulagen Mittel aus dem Ausbildungs-budget Ihres Ressorts verwendet?
20. Werden für die Bedeckung der Ersatzzulagen Mittel aus dem Sonder-zahlungsbudget Ihres Ressorts verwendet?
21. Gibt es Hinweise oder Belege dafür, dass die Einführung dieser Ersatzzulagen im Zusammenhang mit den beschlossenen Gehaltskürzungen für die regulären Bediensteten steht?
22. Welche Rolle spielte die GÖD bei den Verhandlungen und Beschlüssen zu diesen Gehaltsänderungen und Ersatzzulagen?
23. Wurden seitens der GÖD oder anderer Gewerkschaftsvertreter Forderungen oder Vorschläge eingebracht, die zu diesen Beschlüssen führten?
24. Wie wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel für Personalvertretungen nicht zulasten der regulären Bediensteten verwendet werden?
25. Gibt es interne oder externe Prüfungen, die die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit dieser Ersatzzulagen und Gehaltsänderungen bewerten?
26. Gibt es Pläne, die Struktur und Transparenz der Personalvertretungszulagen zu überarbeiten, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden?
27. Wie wird sichergestellt, dass die Mittelverwendung innerhalb Ihres Ressorts effizient und im Sinne der Bediensteten erfolgt?
28. Welche Kontrollmechanismen existieren, um sicherzustellen, dass Personal-vertretungen ihre Aufgaben im besten Interesse der Bediensteten wahr-nehmen?
29. Gibt es Überlegungen, die Gehaltsverhandlungen für öffentlich Bedienstete unabhängiger von politischen Einflüssen zu gestalten?
30. Wie wird sichergestellt, dass die Interessen der öffentlich Bediensteten in zukünftigen Verhandlungen angemessen vertreten und berücksichtigt werden?