5979/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.04.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend NGO-Business: 321.515 Euro Steuergeld für feministisch positionierte Beratung?
Der Verein „Frauen* beraten Frauen*“ (ZVR-Zahl 998032679) tritt laut der eigenen Website als Frauen- und Mädchenberatungsstelle auf, die ihre Arbeit ausdrücklich auf einer feministischen Grundhaltung aufbaut. Auf der Website wird diese Grundhaltung nicht nur als handlungsleitendes Prinzip beschrieben, denn das Angebot des Vereins richtet sich an alle Personen, die sich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. Beratung soll demnach feministisch, machtkritisch und gesellschaftspolitisch verortet erfolgen. Die Organisation versteht Beratung damit nicht als wertneutrale Unterstützung im Einzelfall, sondern als Instrument zur Bewusstseinsbildung und politischen Positionierung.[1]
Auffällig ist auch die konsequente Verwendung des Gendersternchens nahezu nach jedem einschlägigen Begriff – bis hin zum Vereinsnamen selbst. Damit signalisiert die Organisation, dass sich ihr Angebot nicht ausschließlich an biologische Frauen richtet, sondern an alle sich als Frauen identifizierende Personen. Diese sprachliche Ausweitung steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zum ursprünglichen Zweck klassischer Frauenberatungsstellen, nämlich Frauen als spezifisch betroffene Zielgruppe zu unterstützen. Wenn die Zielgruppe derart geöffnet wird, droht der Fokus auf Frauen als eigenständige Unterstützungsgruppe abgeschwächt zu werden.
Ein Blick in den Veranstaltungskalender unterstreicht zudem die stark ideologisch gerahmte Ausrichtung der inhaltlichen Arbeit. Dort finden sich Formate zu „Mental Load“ und „Gefühlsarbeit“, in denen thematisiert wird, dass Frauen häufig emotionale Verantwortung für ihr Umfeld übernehmen. Diese Tätigkeit wird auf der Website überwiegend problematisierend dargestellt, obwohl sie in vielen sozialen und familiären Kontexten eine funktionale und notwendige Rolle spielt. Die Schwerpunktsetzung auf solche diskursiven Formate verstärkt den Eindruck, dass der Verein Beratung nicht primär als Einzelfallhilfe versteht, sondern als Instrument zur gesellschaftspolitischen Einordnung und Bewusstseinsarbeit.[2]
Der Verein erhielt laut parlamentarischer Anfragebeantwortung vom 11.07.2025 u.a. im Jahr 2023 eine Bundesförderung in der Höhe von 160.265 Euro sowie im Jahr 2024 weitere 161.250 Euro. Zusätzlich wurden zweckgebundene Mittel ausgewiesen, darunter 39.000 Euro für „Beratung rund ums Lebensende“ (2023/2024) sowie 61.200 Euro für Elternberatung im Rahmen des EKP (2024/2025).[3]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauen* beraten Frauen*“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Frauen* beraten Frauen*“ erbracht?
2. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Frauen* beraten Frauen*“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Frauen* beraten Frauen*“ erbracht?
3. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem Verein „Frauen* beraten Frauen*“ in der zurückliegenden Gesetzgebungs-periode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Frauen* beraten Frauen*“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem Verein „Frauen* beraten Frauen*“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Frauen* beraten Frauen*“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Frauen* beraten Frauen*“ seit dem 24.10.2024 teil?
6. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des Vereins „Frauen* beraten Frauen*“ in offizieller Funktion teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?
c. Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?
7. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den Verein „Frauen* beraten Frauen*“ eingeworben?
a. Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?
b. Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes-mitteln?
i. Wenn ja, in welcher Höhe?
[1] https://frauenberatenfrauen.at/ueber-uns/feministische-grundhaltung/ (aufgerufen am 09.02.2026)
[2] https://frauenberatenfrauen.at/aktuelle-veranstaltungen/ (aufgerufen am 25.02.2026)
[3] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2324
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/1881 (aufgerufen am 09.02.2026)