6002/J XXVIII. GP

Eingelangt am 28.04.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Mögliche finanzielle Begünstigungen politisch exponierter Personen durch staatlich gefördertes Filmprojekt „Wahlkampf“

 

 

Kürzlich feierte das Filmprojekt „Wahlkampf“, das sich inhaltlich mit dem amtierenden SPÖ-Parteivorsitzenden und Vizekanzler Andreas Babler befasst, Premiere. Der Film wurde in erheblichem Umfang durch öffentliche Fördermittel unterstützt.

 

Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein besonderer parlamentarischer Klärungsbedarf dahingehend, ob im Zuge der Planung, Förderung und Umsetzung dieses Projekts direkte oder indirekte finanzielle Vorteile für die im Film thematisierte Person selbst oder für deren persönliches, politisches oder berufliches Umfeld entstanden sein könnten. Dabei ist insbesondere von Interesse, ob durch die konkrete Ausgestaltung der Förder- und Abwicklungsstruktur möglicherweise Konstellationen geschaffen wurden, die zu wirtschaftlichen Vorteilen für politisch exponierte Personen führen könnten.

 

Zudem stellt sich die Frage, inwieweit im Rahmen der Förderentscheidung sowie der laufenden Projektkontrolle ausreichende und wirksame Prüf- und Kontroll-mechanismen zur Anwendung gelangt sind, um derartige mögliche Interessenkonflikte oder unzulässige Begünstigungen zuverlässig auszuschließen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung von Transparenz-, Compliance- und Förderstandards sowie die institutionelle Trennung zwischen Fördergebern und politisch exponierten Akteuren.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurde im Zuge der Förderentscheidung oder nachträglich geprüft, ob im gegenständlichen Fall mögliche Verstöße gegen parteien-, förder- oder transparenzrechtliche Bestimmungen vorliegen könnten?

2.    Liegt dem Ressort eine vollständige Endabrechnung des Projekts „Wahlkampf“ vor?

a.    Falls ja, welche Detailinformationen umfasst diese insbesondere hinsichtlich sämtlicher Kosten-, Zahlungs- und Honorarstrukturen?

b.    Falls nein, weshalb wurde diese bislang nicht vorgelegt?

c.    Falls nein, bis wann ist mit der Vorlage zu rechnen?

3.    Welche einzelnen Kostenbereiche werden in der vorliegenden bzw. erwarteten Abrechnung ausgewiesen (z. B. Produktion, Honorare, Vermarktung, sonstige Leistungen)?

4.    Ergibt sich aus den Abrechnungsunterlagen, dass Zahlungen an Andreas Babler selbst oder an ihm nahestehende Personen geflossen sind?

5.    Sind im Zusammenhang mit dem Filmprojekt finanzielle Leistungen, Honorare oder sonstige geldwerte Vorteile zugunsten von Andreas Babler dokumentiert?

a.    Falls ja, in welcher Höhe?

b.    Falls ja, für welche konkreten Leistungen wurden diese erbracht?

c.    Falls ja, auf welcher vertraglichen Grundlage beruhen diese Leistungen?

d.    Falls ja, aus welchen Mitteln wurden diese finanziert?

6.    Haben Personen aus dem politischen, beruflichen oder persönlichen Umfeld von Andreas Babler im Rahmen des Projekts Vergütungen erhalten?

a.    Falls ja, welche Personen im Detail?

b.    Falls ja, in welcher Höhe jeweils?

c.    Falls ja, für welche Tätigkeiten?

d.    Falls ja, auf welcher vertraglichen Basis?

e.    Falls ja, aus welchen Budgetmitteln erfolgte die Finanzierung?

7.    Wurden für Mitwirkungen, Auftritte oder sonstige Beiträge von Andreas Babler oder seinem Umfeld gesonderte Vergütungsvereinbarungen getroffen?

a.    Falls ja, in welcher Höhe?

b.    Falls ja, welche genau?

8.    Wurde geprüft, ob im Zusammenhang mit dem Projekt eine unzulässige mittel-bare Parteienfinanzierung durch Zahlungen an politisch exponierte Personen vorliegen könnte?

a.    Falls ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Falls nein, warum nicht?

9.    Gibt es vertragliche Regelungen, die Andreas Babler oder seinem Umfeld wirtschaftliche Vorteile, Beteiligungen oder Einflussrechte am Film einräumen?

a.    Falls ja, welche konkret?

10. Wurden sämtliche relevanten Vertragsunterlagen, insbesondere jene mit Bezug zu möglichen Zahlungen an politisch exponierte Personen, vollständig offen-gelegt?

a.    Falls nein, warum nicht?

11. Kann seitens des Ressorts ausgeschlossen werden, dass öffentliche Fördermittel direkt oder indirekt für Zahlungen an Andreas Babler oder sein Umfeld verwendet wurden?

12. Kann ausgeschlossen werden, dass durch das Projekt eine mittelbare wirtschaftliche Begünstigung politisch exponierter Personen erfolgt ist?

13. Welche konkreten Kontrollmechanismen bestehen in Ihrem Ressort, um sicherzustellen, dass bei geförderten Medien- und Kulturprojekten keine unzulässigen Vorteile für politisch exponierte Personen entstehen?

14. Welche Stelle innerhalb des Ressorts bzw. der nachgeordneten Förder-institution war konkret für die Förderentscheidung im Zusammenhang mit dem Projekt „Wahlkampf“ zuständig?

15. Nach welchen konkreten inhaltlichen, kulturellen und förderrechtlichen Kriterien erfolgte die Bewertung und Genehmigung des Projekts?

16. Wurde im Zuge der Förderprüfung eine gesonderte Interessenkonfliktprüfung hinsichtlich der thematischen Nähe des Projekts zu einer politisch exponierten Person durchgeführt?

a.    Falls ja, durch welche Stelle erfolgte diese Prüfung?

b.    Falls ja, zu welchem Ergebnis gelangte diese?

c.    Falls nein, weshalb wurde eine derartige Interessenkonfliktprüfung im konkreten Fall nicht vorgenommen?

17. Wurde im Rahmen der Förderabwicklung erhoben, ob Personen aus dem unmittelbaren Umfeld der im Film thematisierten Person in die Produktion, Finanzierung oder wirtschaftliche Verwertung des Projekts eingebunden sind?

18. Liegen dem Ressort bzw. der Förderstelle vollständige Unterlagen über sämtliche Zahlungsflüsse im Zusammenhang mit dem Projekt vor, einschließlich etwaiger Subunternehmerstrukturen?

19. Wurde überprüft, ob im Rahmen der Projektfinanzierung oder -abwicklung Honorare, Gagen oder sonstige Vergütungen an politisch exponierte Personen oder deren Umfeld geflossen sind?

a.    Falls ja, welche konkreten Prüfungen wurden diesbezüglich vorgenommen?

b.    Falls ja, mit welchem Ergebnis?

20. Wurde sichergestellt, dass keine vertraglichen Regelungen bestehen, die einer im Film thematisierten Person oder deren Umfeld wirtschaftliche Beteiligungen, Verwertungsrechte oder sonstige finanzielle Vorteile einräumen?

a.    Falls nein, warum wurde auf eine solche Kontrolle verzichtet?

21. Welche internen Richtlinien bestehen im Ressort, um sicherzustellen, dass Fördermittel nicht – auch nicht mittelbar – zur finanziellen Begünstigung politisch exponierter Personen führen?

22. Wurde im konkreten Fall eine nachträgliche Evaluierung oder Compliance-Prüfung der Mittelverwendung durchgeführt?

a.    Falls ja, welche Ergebnisse brachte diese Prüfung hervor?

b.    Falls nein, ist eine solche Prüfung geplant?

c.    Falls nein, warum nicht?

23. Gibt es im Ressort standardisierte Verfahren zur Prüfung von Projekten mit unmittelbarem oder mittelbarem politischen Bezug zu aktuellen Amtsträgern?

a.    Wenn ja, wurden diese Verfahren im gegenständlichen Fall vollständig angewandt?

24. Wie wird sichergestellt, dass Förderentscheidungen unabhängig von politischen Erwägungen oder personellen Verflechtungen getroffen werden?

25. Welche konkreten Maßnahmen wurden gesetzt oder sind geplant, um die Transparenz bei der Förderung von politisch sensiblen Medien- und Kulturprojekten weiter zu erhöhen?