6003/J XXVIII. GP

Eingelangt am 28.04.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Haftungsübernahme von Geldstrafen durch die Beitragszahler und die Rolle des Ressorts im Fall der AUVA

 

 

Mit der kürzlich von den Regierungsfraktionen beschlossenen „kleinen“ Sozial-versicherungsnovelle wurde festgelegt, dass Geldbußen, die gegen Mitglieder eines Verwaltungskörpers verhängt werden, künftig vom jeweiligen Sozialversicherungs-träger getragen werden. Ein Regress ist lediglich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln möglich.[1]

 

Die Gesetzesänderung stellt allerdings einen „De-facto-Blankoscheck“ dar und fördert eine „Vollkasko-Mentalität“ zulasten der Beitrags- und Steuerzahler. Die unmittelbare Übernahme von Geldstrafen durch die Sozialversicherungsträger ist darüber hinaus eine offizielle Bankrotterklärung des Systems der sozialen Selbstverwaltung, öffnet Tür und Tor für Verantwortungslosigkeit und missbraucht Beitragsgelder zur Absicherung von Funktionären.

 

Die Übertragung operativer Kontrollaufgaben an ehrenamtliche Funktionäre, die möglicherweise nicht über die erforderliche Fachkompetenz verfügen, ist insgesamt ein Paradebeispiel für die Fehlkonstruktion des Systems der sozialen Selbst-verwaltung. Es bedarf einer echten Strukturreform der Sozialversicherungen, bei der ausschließlich Fachleute die Entscheidungen treffen und der Einfluss von Arbeiter-kammer- und Wirtschaftskammerfunktionären beendet wird.

 

Konkreter Anlassfall für die aktuelle Novelle[2] war das Lorenz-Böhler-Spital der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Im Sommer 2023 wurden dort gravierende Brandschutzmängel festgestellt, die zur Teil-Absiedelung des Spitals führten. In diesem Zusammenhang wurden elf Verwaltungsratsmitglieder der AUVA angezeigt und mit Verwaltungsstrafen in Höhe von jeweils 76.450 Euro bedroht.[3]

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates der AUVA haben allerdings im Rahmen ihrer Kontroll- und Leitungsfunktion umfassende Informations- und Einsichtsrechte. Zur Vorbereitung von Sitzungen und Beschlüssen müssen ihnen alle relevanten Dokumente und Berichte zur Verfügung gestellt werden. Sie können auch Gutachten erstellen lassen.

 

Die Fachaufsicht über die Sozialversicherungsträger hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Fachkundige Beamte des Ressorts sind als Vertreter der Aufsichtsbehörde bei den Sitzungen der Verwaltungskörper anwesend und können Einspruch erheben. Zudem sind die Sozialversicherungsträger gesetzlich verpflichtet, dem Ressort als Aufsichtsbehörde Abschriften der Protokolle sowie aller wichtigen Unterlagen und Beschlüsse unaufgefordert und zeitnah zu übermitteln. Diese müssen den Verlauf der Sitzung, die gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse inklusive des Abstimmungs-ergebnisses exakt wiedergeben und sind ein Instrument für das Ressort, um auch bei Sitzungen, an denen kein Beamter persönlich teilgenommen hat, die Rechtmäßigkeit der Verwaltung nachträglich zu kontrollieren.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Ab welchem Zeitpunkt war das Ressort über die gravierenden Brandschutz-mängel im Lorenz-Böhler-Spital informiert und durch wen?

2.    Ab welchem Zeitpunkt war das Ressort über das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats informiert und durch wen?

3.    Inwieweit war Ihr Ressort als Aufsichtsbehörde in den Entscheidungsprozess bezüglich der Brandschutzmängel eingebunden?

4.    Haben Beamte Ihres Ressorts als Vertreter der Aufsichtsbehörde seit 2023 an den Sitzungen des Verwaltungsrats der AUVA teilgenommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, nahmen Beamte auch an Sitzungen teil, in denen es um die Frage des Brandschutzes im Lorenz-Böhler-Spital ging?

                                          i.    Wenn ja, wurde gegen die Vorgangsweise Einspruch erhoben oder zumindest auf Risiken hingewiesen?

5.    Wurden die Protokolle der Sitzungen seit 2023 gemäß den gesetzlichen Vorgaben unaufgefordert und zeitnah an Ihr Ressort übermittelt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

                                         i.    Wenn nein, haben sie die Übermittlung der Protokolle urgiert?

b.    Wenn ja, wann jeweils und an wen in Ihrem Ressort?

                                          i.    Wenn ja, betrafen diese Protokolle auch Sitzungen, in denen es um die Brandschutzmängel im Lorenz-Böhler-Spital ging?

                                        ii.    Wenn ja, an wen ergingen diese Protokolle?

6.    Ist Ihnen bekannt, ob der Verwaltungsrat in der Frage des Brandschutzes Gutachten erstellen hat lassen oder zumindest von seinen umfassenden Informations- und Einsichtsrechten Gebrauch gemacht hat?

a.    Wenn ja, was davon wurde unternommen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wie ist der aktuelle Stand der Dinge im Rechtsstreit zwischen der Stadt Wien und der AUVA, und welche Rolle spielt Ihr Ressort als Aufsichtsbehörde in dieser Causa?

8.    Liegen Ihrem Ressort Informationen vor, ob das aktuelle Management der AUVA prüft, Regressansprüche gegen die damaligen Verwaltungsrats-mitglieder geltend zu machen?

9.    Muss ein allfälliger Regressverzicht dem aktuellen Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, und wie stellen Sie sicher, dass eine solche Entscheidung im Sinne der Beitragszahler getroffen wird?

10. Soll aus Ihrer Sicht als oberstes Aufsichtsorgan ein Regressanspruch geltend gemacht werden oder nicht?

11. Sind Ihrem Ressort weitere Brandschutzmängel bei Einrichtungen der AUVA bekannt?

a.    Wenn ja, um welche Einrichtungen geht es und welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Mängel zu beheben?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Aus welchem Teilbudget finanziert der Dachverband die allfälligen Verwaltungsstrafen in Zusammenhang mit dem Lorenz-Böhler-Krankenhaus?

13. Können Sie ausschließen, dass es sich bei dieser Gesetzesänderung um eine Blaupause handelt, um zukünftig auch in anderen Organisationen der Selbstverwaltung, wie beispielsweise der Wirtschaftskammer oder der Arbeiterkammer, ähnliche Haftungsfreistellungen für Funktionäre gesetzlich zu verankern?

14. Gibt es für Mitglieder der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger eine D&O-/Organhaftpflichtversicherung, die die Deckung für Rechtsvertretung und/oder Geldstrafen umfasst?

15. Welche Mehrkosten erwarten Sie für die Sozialversicherungsträger durch die neue Regelung, gibt es eine Kosten-/Risikoabschätzung?

16. Wer entscheidet über etwaige Regressansprüche?

17. Welche Kriterien werden dabei herangezogen?

18. Welche Berichtspflichten bestehen diesbezüglich gegenüber der Aufsicht bzw. dem Parlament?

19. Gilt die neue Regelung der „Freizeichnung“ auch für Strafen aus Datenschutz-, Vergabe- oder Arbeitnehmerschutzverstößen?

20. Welche Schritte unternimmt Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass bei anderen Sozialversicherungsträgern keine Fehlentscheidungen getroffen werden, die zu Verwaltungsstrafen führen könnten, welche letztlich die Beitrags- und Steuer-zahler zu finanzieren haben?

21. Werden die Sozialversicherungsträger in Zukunft finanzielle Vorsorge zu treffen bzw. Rückstellungen für etwaige Strafzahlungen zu bilden haben?

a.    Wenn ja, gibt es diesbezüglich Ihrerseits bereits Annahmen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen?

b.    Wenn nein, aus welchem Budgetansatz sollen etwaige Strafen finanziert werden?

22. Können Sie ausschließen, dass ähnliche Haftungsfreistellungsregelungen, wie sie nun für die Sozialversicherungsträger gelten, auch für Funktionäre der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer eingeführt werden?

23. Welche Maßnahmen plant Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass die Verantwortung für Fehlverhalten nicht auf die Versicherten abgewälzt wird?

24. Wie bewertet Ihr Ressort die Notwendigkeit einer Strukturreform der Sozial-versicherungen, um die Einflussnahme von Arbeiterkammer- und Wirtschafts-kammerfunktionären zu reduzieren und Fachleute in entscheidenden Positionen einzusetzen?

25. Wie stellt Ihr Ressort sicher, dass die Fachaufsicht über die Sozial-versicherungsträger effektiv wahrgenommen wird und Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und korrigiert werden?

26. Setzt Ihr Ressort als Aufsichtsbehörde Maßnahmen, um die Verantwortung von Funktionären in der sozialen Selbstverwaltung zu stärken und sicherzustellen, dass sie für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden?

a.    Wenn ja, welche konkret?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1]    https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0140 (aufgerufen am12.03.2026)

[2]    https://www.parlament.gv.at/dokument/BR/I-BR/11771/fname_1742295.pdf (aufgerufen am12.03.2026)

[3]    https://www.profil.at/morgenpost/nach-teilschliessung-wegen-brandschutzmaengel-auva-ueberprueft-alle-einrichtungen/403102892 (aufgerufen am 12.03.2026)