6012/J XXVIII. GP
Eingelangt am 29.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Alois Kainz
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Überstunden in Ihrem Ressort im ersten Quartal 2026
In österreichischen Bundesministerien – wie auch in anderen Bereichen – gilt: Wird die gesetzlich zulässige Normalarbeitszeit überschritten, entstehen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Überstunden. Diese sind entweder durch Zuschläge zu vergüten oder mittels Zeitausgleich abzugelten.
Personalkosten stellen in sämtlichen Bundesministerien einen erheblichen Anteil an den Gesamtausgaben dar, die letztlich von den Steuerzahlern getragen werden. Vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten Haushaltslage sowie der bevor-stehenden Budgetverhandlungen auf Bundesebene kommt einem sorgfältigen, transparenten und effizienten Einsatz öffentlicher Mittel – insbesondere im Personal-bereich – eine nochmals gesteigerte Bedeutung zu.
Aktuelle Entwicklungen im 1. Quartal 2026 unterstreichen diesen Handlungsbedarf: Aufbauend auf Maßnahmen des Vorjahres wurden in einzelnen Ressorts, etwa im Bundesministerium für Inneres, bestehende Überstundenregelungen weiter evaluiert und teilweise an die budgetären Rahmenbedingungen angepasst. Insbesondere pauschalierte Überstundenmodelle sowie fallweise angeordnete Mehrdienstleistungen standen dabei im Fokus. Parallel dazu werden strukturelle und organisatorische Maßnahmen – wie der Ausbau spezialisierter Einheiten und die fortschreitende Digitalisierung von Verwaltungs- und Exekutivprozessen – verstärkt vorangetrieben, um Effizienzpotenziale zu heben und die Überstundenbelastung nachhaltig zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund wird auch auf den hierzu eingebrachten Entschließungsantrag betreffend das im Bundesministerium für Inneres geplante Dienstzeitmanagement für den Exekutivdienst verwiesen[1], in welchem insbesondere die Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen auf bestehende Überstundenregelungen sowie deren Abgeltung thematisiert werden.
Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass eine überdurchschnittliche und langfristig anhaltende Überstundenbelastung im Widerspruch zu den Zielsetzungen einer nachhaltigen Haushaltsführung steht. Im Hinblick auf die bevorstehenden Budgetverhandlungen erscheint daher eine ressortübergreifende Analyse der zugrundeliegenden Strukturen, Prozesse und Organisationsformen dringend geboten. Ziel muss es sein, Überstunden systematisch zu reduzieren, Abläufe zu optimieren und die Mittelverwendung nachvollziehbar sowie im Einklang mit den budgetären Vorgaben zu gestalten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch waren die Gesamtkosten in Ihrem Ressort für die Ausbezahlung von Überstunden im ersten Quartal 2026? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
2. Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiter in Ihrem Ressort im ersten Quartal 2026 jeweils geleistet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
a. Wie ist die Frage 2 für Mitarbeiter im Kabinett zu beantworten?
3. Wie wurden die geleisteten Überstunden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Ressort im ersten Quartal 2026 konkret vergütet?
a. Wie ist die Frage 3 für Mitarbeiter im Kabinett zu beantworten?
4. Wie viele Überstunden haben jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche einen „All-ln"-Vertrag haben, durchschnittlich im ersten Quartal 2026 geleistet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
a. Wurden solche Verträge im letzten Quartal verändert (aufgelöst, neu abgeschlossen usw.)
i. Wenn ja, wieviel?
ii. Wenn ja, warum?
5. Wird regelmäßig überprüft, ob die erbrachten Überstunden, durch die Pauschale gedeckt sind?
a. Wie oft werden zu viele Überstunden geleistet, die nicht durch die Pauschale gedeckt sind?
b. Wie oft werden zu wenige Überstunden geleistet?
c. Werden die Verträge nach Überprüfungen angepasst?
d. Wenn es keine regelmäßige Überprüfung gibt, warum nicht?
6. Nach welchen Kriterien, werden in ihrem Ressort „All-In“-Verträge vergeben und an wen?
7. Wie viele der Überstunden wurden als Mehrdienstleistungen (MDL) erbracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)
a. Wie wurden diese Mehrdienstleistungen vergütet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Zeitausgleich oder Ausbezahlung und nach Monaten)
8. Nach welchem Prinzip bzw. aufgrund welcher Richtlinien werden Überstunden in Ihrem Ressort entweder mittels Überstundenzuschlags oder mittels Zeitausgleich abgegolten?
9. Wie ist das Verhältnis zwischen nicht ausbezahlten Überstunden bei Männern und Frauen?
10. Welches System gibt es in Ihrem Ressort für Arbeitszeitaufzeichnungen?
a. Gab es im ersten Quartal 2026 Missbräuche dieses Systems?
i. Wenn ja, wie wurde dies geahndet bzw. welche Folgen knüpfen sich daran?
ii. Wenn nein, wie wird die geleistete Arbeitszeit überprüft?
11. Wie werden sich die geplanten Einsparungen auf den laufenden Betrieb in Ihrem Ressort auswirken?
a. Falls in Ihrem Ressort im ersten Quartal 2026 Überstunden reduziert wurden, auf welcher Grundlage erfolgte diese Reduktion?
b. Wurde im Zuge dessen auf Aufgabenbereiche verzichtet?
i. Wenn ja, auf welche?
ii. Wenn nein, wie wurde die Aufgabenerfüllung sichergestellt?
c. Wurde zur Kompensation zusätzliches Personal mit Normalarbeitszeit aufgenommen?
i. Wenn ja, in welchem Ausmaß (VZÄ)?
ii. Wenn nein, wie erfolgte die Kompensation?
12. Inwieweit stehen die Maßnahmen zum Abbau von Überstunden im Zusammenhang mit Konsolidierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Dienstzeitmanagement?