6021/J XXVIII. GP
Eingelangt am 29.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Einbehalt von Globalbudgetmitteln gemäß § 12a Abs. 4 UG
In § 12a Abs. 4 Universitätsgesetz (UG) ist vorgesehen, dass zur Sicherstellung der Umsetzung von Maßnahmen zur sogenannten „sozialen Dimension“ in der Lehre sowie zur Einbeziehung unterrepräsentierter Gruppen bis zu 0,5% des Globalbudgets durch die Bundesministerin einbehalten werden können. Der einbehaltene Betrag wird erst bei Nachweis der Umsetzung der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Maßnahmen ausbezahlt.[1]
Den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zufolge soll diese Bestimmung als steuerungspolitisches Druckmittel dienen, um Universitäten zur Umsetzung politisch definierter Zielsetzungen im Bereich der Hochschulbildung zu veranlassen. Insbesondere wird damit in die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Universitäten eingegriffen, indem finanzielle Sanktionen an die Erfüllung teils unbestimmter und interpretationsanfälliger Kriterien geknüpft werden.[2]
Aus Sicht des unterfertigten Abgeordneten handelt es sich dabei um ein Instrument, das nicht nur Fragen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit aufwirft, sondern auch die Gefahr politischer Einflussnahme auf die Universitäten birgt. Begriffe wie „soziale Dimension“ oder „unterrepräsentierte Gruppen“ bleiben weitgehend unklar definiert und eröffnen damit einen erheblichen Ermessensspielraum für das Ministerium.
Zudem stellt sich die Frage, ob und in welchem Ausmaß dieses Sanktionsinstrument tatsächlich zur Anwendung gelangt ist oder ob es sich dabei lediglich um eine Drohkulisse handelt. Ebenso ist unklar, ob einzelne Universitäten unterschiedlich behandelt wurden und nach welchen objektiven Maßstäben ein Einbehalt tatsächlich erfolgt.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wie oft wurde seit dem Jahr 2010 insgesamt von der Möglichkeit gemäß § 12a Abs. 4 UG Gebrauch gemacht, Teile des Globalbudgets von Universitäten einzubehalten?
2. Bei welchen Universitäten wurde seit 2010 ein Einbehalt gemäß § 12a Abs. 4 UG vorgenommen?
3. In welchen konkreten Jahren wurde jeweils bei welchen Universitäten ein Einbehalt vorgenommen?
4. Aus welchen konkreten Gründen wurde in den jeweiligen Fällen ein Einbehalt des Globalbudgets vorgenommen?
a. Welche konkreten Maßnahmen wurden jeweils als nicht ausreichend umgesetzt bewertet?
b. Wer hat diese Bewertung vorgenommen?
c. Auf Basis welcher objektiven und überprüfbaren Kriterien erfolgte diese Bewertung?
d. Wurden diese Kriterien im Vorfeld transparent kommuniziert?
5. In welcher Höhe wurde das Globalbudget in den jeweiligen Fällen einbehalten?
a. Wie hoch war der absolute Betrag in Euro? (Bitte um Aufschlüsselung nach Universität und Jahr)
b. Wie hoch war der prozentuelle Anteil am jeweiligen Globalbudget?
c. Wurde in einzelnen Fällen der maximale Einbehalt von 0,5% ausgeschöpft?
6. Wurden die einbehaltenen Beträge in den jeweiligen Fällen nachträglich ausbezahlt?
a. Wenn ja, nach welcher konkreten Nachweisführung?
b. Wer hat die Erfüllung der Maßnahmen festgestellt?
c. Wie lange dauerte es jeweils bis zur Auszahlung?
d. Wenn nein, warum nicht?
7. Gab es seit 2010 Fälle, in denen trotz Nichterreichung vereinbarter Ziele kein Einbehalt vorgenommen wurde?
a. Wenn ja, bei welchen Universitäten und aus welchen Gründen wurde von einem Einbehalt abgesehen?
b. Wie wird in solchen Fällen die Gleichbehandlung aller Universitäten sichergestellt?
8. Wie wird seitens des Ressorts sichergestellt, dass der Einbehalt gemäß § 12a Abs. 4 UG nicht willkürlich erfolgt?
9. Wie definiert das Ressort konkret den Begriff „soziale Dimension in der Lehre“?
10. Wie definiert das Ressort konkret den Begriff „unterrepräsentierte Gruppen“?
a. Welche Personengruppen fallen aktuell darunter?
b. Wurden diese Definitionen seit 2010 verändert?
11. Ab welchem Grad der Repräsentation ist eine Gruppe als unterrepräsentiert anzusehen?
a. Ab welchem Grad der Repräsentation ist eine Gruppe als ausgewogen repräsentiert anzusehen?
b. Sind Moslems unterrepräsentiert?
i. Wenn nein, warum nicht?
c. Sind Zeugen Jehovas unterrepräsentiert?
i. Wenn nein, warum nicht?
d. Sind Mormonen unterrepräsentiert?
i. Wenn nein, warum nicht?
e. Sind weiße heterosexuelle Männer unterrepräsentiert?
i. Wenn nein, warum nicht?
12. Welche konkreten Maßnahmen zur „sozialen Dimension“ wurden seit 2010 in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten festgelegt?
13. Wurden seit Einführung dieser Bestimmung Evaluierungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit durchgeführt?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein, warum wurde auf eine Evaluierung verzichtet?
14. Sieht das Ressort in diesem Instrument ein geeignetes Mittel zur Steuerung der Universitäten oder handelt es sich primär um ein politisches Druckmittel?