6024/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.04.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Barbara Neßler, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Stand der Legalisierung von Social Egg Freezing in Österreich
Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) regelt in Österreich die rechtlichen Rahmenbedingungen der medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Derzeit ist das Einfrieren von Eizellen ohne medizinische Indikation („Social Egg Freezing“) weiter-hin verboten.
Für viele Frauen mit Kinderwunsch ist Zeit jedoch ein entscheidender Faktor. Biologische Voraussetzungen verändern sich oft schneller als persönliche Lebensumstände – sei es aufgrund von Ausbildung, Beruf, finanzieller Unsicherheit, fehlender Partnerschaft oder gesundheitlicher Ungewissheiten. Jeder Monat kann dabei über die spätere Möglichkeit, ein Kind zu bekommen, mitentscheiden. Das derzeitige Verbot bedeutet daher für viele Frauen nicht nur eine rechtliche Einschränkung, sondern ganz konkret den Verlust von Chancen auf selbstbestimmte Familienplanung.
Mit Erkenntnis vom Oktober 2025 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH)[1] dieses ausnahmslose Verbot als verfassungswidrig aufgehoben. Der VfGH stellte fest, dass das Verbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK darstellt.
Der Wunsch nach einem Kind sowie die Entscheidung über den Zeitpunkt der Familiengründung sind laut VfGH Teil dieses Grundrechts. Einschränkungen sind nur zulässig, wenn sie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind – das bisherige ausnahmslose Verbot erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Insbesondere hielt der VfGH fest:
Der VfGH hat dem Gesetzgeber eine Frist bis 1. April 2027 eingeräumt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.
Angesichts der fortlaufenden biologischen Zeitdimension bedeutet jedoch jeder Monat ohne gesetzliche Anpassung für betroffene Frauen eine weitere Verzögerung – mit potenziell irreversiblen Folgen für ihre Lebensplanung. Die Übergangsphase ist daher eine zutiefst persönliche und zeitkritische Frage für viele Frauen in Österreich.
Darüber hinaus zeigt die bisherige Rechtslage, dass das Verbot nicht nur die repro-duktive Selbstbestimmung einschränkt, sondern auch in die Vertragsfreiheit zwischen Patientin und behandelndem Arzt eingreift, da entsprechende Behandlungen derweil strafbar sind.
Vor diesem Hintergrund besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welche konkreten Schritte hat das Bundesministerium für Justiz seit dem VfGH-Erkenntnis vom Oktober 2025 zur Umsetzung der Aufhebung des Verbots von Social Egg Freezing bisher gesetzt?
2. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge in der Umsetzung der Legalisierung von Social Egg Freezing?
3. Um sozialer Ungerechtigkeit unmittelbar entgegenzuwirken: Plant das Bundesministerium für Justiz eine finanzielle Unterstützung, um allen Frauen Social Egg Freezing zu ermöglichen und es zu keiner Frage des Einkommens zu machen?
a) Wenn ja, wie wird diese finanzielle Unterstützung aussehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Ist von Seiten des Bundesministeriums für Justiz geplant, Social Egg Freezing bereits vor der Frist des VfGHs umzusetzen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Wird das Bundesministerium für Justiz im Zuge der Umsetzung des Social Egg Freezing, die Möglichkeit von IVF auch für alleinstehende Frauen öffnen?
a) Wenn ja, ab wann wird dies für alleinstehende Frauen zugänglich sein?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Gibt es von Seiten des Bundesministeriums für Justiz bereits festgelegte Altersgrenzen ab und bis zu welchem Lebensjahr Eizellen zur Kryokonservierung entnommen werden können?
a) Wenn ja, welche Altersgrenzen sind dies?
7. Wie wird sichergestellt, dass Social Egg Freezing spätestens ab 1. April 2027 zugänglich gemacht wird?
a) Welche Art von Kampagnen bzw. Informationsmaterial ist derzeit geplant?