6025/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.04.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Alma Zadic, Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sind Polizist:innen keine Opfer mit Informationsrechten?
Recherchen des Falter legten im März 2025 offen, dass es im September 2021 einen hochsensiblen Fund bei einer Hausdurchsuchung gab: einen USB-Stick mit dem elektronischen Gesamtpersonalverzeichnis aller damaligen 36.368 Mitarbeiter:innen des Bundesministeriums für Inneres zum Stichtag 1.2.2018 in der Schublade eines Politikers. Der Verdacht wiegt schwer; der ehemalige FPÖ-Abgeordnete Hansjörg Jenewein soll die hochsensiblen Polizeidaten an russische Spione und Handlanger Putins weitergegeben zu haben. Seine möglichen Kontakte zu russischen Kreisen, insbesondere Jan Marsalek, warfen bereits in der Vergangenheit Fragen auf. Die Daten hatte er mutmaßlich von einer BMI-Beamtin, die Amtsdirektorin und Personalvertreterin war, bekommen, die die Daten legal für eine Personalvertret-ungswahl angefordert hatte. In einem Verhör gab sie selber zu, dass die Daten möglicherweise an Egisto Ott flossen.[1]
Betroffen von der Datenweitergabe sind offenbar rund 36.000 Polizist:innen, also genau jene Menschen, die Tag für Tag für die Sicherheit der Bevölkerung einstehen. Es geht um personenbezogene (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, akademischer Grad, Amtstitel, Berufstitel, Geschlecht), dienst- und besoldungsrechtliche Daten und ihr Einsatzfeld.
Besonders schockierend ist die Tatsache, dass die betroffenen Polizist:innen vom BMI erst am 17.4.2026[2], also über fünf Jahre nach dem Datenfund und über ein halbes Jahr nach der Einleitung des aktuellen Ermittlungsverfahrens, über das Datenleck informiert wurden, nachdem der Falter in seiner neuerlichen Recherche am Tag zuvor diesen Missstand publik machte. Nicht nur das: Betroffene Polizist:innen wurden offenbar sogar mit falschen Informationen beschwichtigt. So wären Beamte, die selbst bei der Kriminalpolizei nachfragten, ob ihre Daten vom Abfluss betroffen waren, erst nach fast drei Monaten später darüber informiert worden, dass die Berichte über den Datenabfluss mediale Falschmeldungen gewesen wären.
Auch die Staatsanwaltschaft, die ein Verfahren gegen Egisto Ott und andere in der Angelegenheit führt (Aktenzeichen 037 711 ST 6/25 p), informierte die betroffenen Polizist:innen offenbar erst am 15.4.2026[3] nach Medienberichten, obwohl das jüngste Verfahren am 9.9.2025 eingeleitet wurde und einem Betroffenen, der nicht lockerließ, bereits im Dezember Akteneinsicht gewährt und der Opferstatus zuerkannt wurde. Warum nicht spätestens schon dann die anderen 36.000 Polizist:innen von der Justiz verständigt wurden, ist nicht nachvollziehbar.
Denn damit wurden ihnen bis jetzt ihre Opferrechte, etwa Akteneinsicht oder sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anzuschließen, vorenthalten
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wann wurden die einzelnen Opfer im Verfahren 037 711 ST 6/25 p von der fallführenden Staatsanwaltschaft erstmals über ihre Opferrechte informiert?
a. Bitte jeweils um Angabe von Datum und Zahl der Personen?
2) Wurde die Mehrheit der 36.368 Bediensteten des BMI zum Stichtag 1.2.2018 im Verfahren 037 711 ST 6/25 p tatsächlich erst am 15.04.2026 von der StA Wien über ihre Opferrechte informiert?
a. Wenn ja: Warum?
b. Wenn ja: Warum wurden sie nicht bereits bei Einleitung des Verfahrens im September verständigt?
c. Wenn ja: Warum wurden sie nicht im Dezember, als einem Opfer der Opferstatus zuerkannt wurde, verständigt?
3) Welche Ermittlungsverfahren wurden seit 2021 wegen des Verdachts der Weitergabe des Datensatzes „PVZAUT-20180201.xlsx“ geführt? Bitte um Angabe des Aktenzeichens, des Verfahrensstandes und Beginn und Ende des jeweiligen Verfahrens.
a. Falls schon andere Verfahren im Zusammenhang mit dem Datensatz geführt wurden: Warum wurden die 36.368 Bediensteten des BMI nicht bereits damals verständigt?
4) Gegen wen und wegen des Verdachts welcher Straftaten wird im Verfahren 037 711 ST 6/25 p ermittelt?