6028/J XXVIII. GP

Eingelangt am 30.04.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Schuh

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie

betreffend In Österreich vermitteltes Frauenbild durch islamische Vereine

 

 

In Österreich wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als fundamentaler Wert unserer Gesellschaft betrachtet. Umso besorgniserregender ist es, wenn Organisationen in Österreich Bücher vertreiben, die diesen Grundsätzen diametral entgegenstehen.

 

Laut Medienbericht verkaufte die Austria Linz Islamische Föderation (ALIF), ZVR-Zahl 954093024, auf der Türkischen Kulturmesse in Dornbirn am 30. Mai 2025 das Buch „Grundwissen für Frauen – Gemäß der hanafitischen Madhab“ von Rauf Pehlivan.[1] Dieses Werk propagiert unter anderem die permanente sexuelle Verfügbarkeit der Frau für ihren Ehemann, bezeichnet Frauen aufgrund ihrer Menstruation als „mangelhaft“ im Vergleich zu Männern und fordert sie zum Dschihad für die islamische Weltherrschaft auf. Integration in die Gesellschaft werde im Buch untersagt, Kinderehen angesprochen und erlaubt, Ehen vor dem Standesamt als nichtig angesehen, gleichgeschlechtliche Liebe verboten, ebenso wie kurze Röcke. Reisen ohne Mann seien für Frauen ebenso verboten wie Taxifahrten. Zudem sei eine Frau im Vergleich zum Mann eine schlechtere Zeugin und Richterin. Einer Frau gebe ein Mann demnach nicht die Hand. Solche Inhalte stehen in direktem Widerspruch zu den Prinzipien der Integration und der freien Gesellschaft in Österreich, weshalb eine Anzeige erstattet wurde, die zu keinem Ergebnis führte.[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann ist Ihnen bekannt, dass der Islamverein ALIF auf Messen das Buch „Grundwissen für Frauen – Gemäß der hanafitischen Madhab“ vertreibt?

2.    Gab es zum Buchverkauf durch ALIF bei der Türkischen Messe in Dornbirn 2025 bereits Medienanfragen an Sie?

a.    Wenn ja, von wem? (Bitte um Aufschlüsselung nach Medium, Datum und Inhalt der Anfrage)

b.    Wenn ja, wurden diese Anfragen beantwortet (inkl. Begründung, falls nicht)?

c.    Wenn ja, wie wurden diese beantwortet?

3.    Gibt es eine Zusammenarbeit mit anderen Ressorts oder Behörden, um gegen die Verbreitung solcher in der Einleitung zitierten Schriften vorzugehen?

4.    Welche Maßnahmen wurden von Ihrem Ressort ergriffen, um den Vertrieb integrationsverhindernder Literatur in Österreich zu unterbinden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Maßnahme, Datum der Umsetzung und Umsetzungs-stand)

5.    Welche Präventionsmaßnahmen plant Ihr Ressort, um die Verbreitung extremistischer und frauenfeindlicher Inhalte künftig zu verhindern? (Bitte um Aufschlüsselung nach geplanter Maßnahme und voraussichtlichem Datum der Umsetzung)

a.    Welche Maßnahmen werden künftig von Ihrem Ressort ergriffen, um den Vertrieb frauenfeindlicher und demokratiefeindlicher Literatur in Österreich zu unterbinden? (Bitte um Aufschlüsselung nach geplanter Maßnahme und voraussichtlichem Datum der Umsetzung)

6.    Gibt es Überlegungen, gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um den Vertrieb von Literatur, die gegen die Grundwerte Österreichs verstößt, effektiver zu unterbinden?

7.    Wie stellt Ihr Ressort sicher, dass Organisationen wie der Verein ALIF keine öffentlichen Fördermittel erhalten, wenn sie Inhalte verbreiten, die den österreichischen Werten widersprechen?

8.    Wie wertet Ihr Ressort die Auswirkungen der Verbreitung solcher Bücher auf die Integration und Gleichstellung von Frauen in Österreich?

9.    Welche Kenntnisse haben Sie über den Inhalt dieses Buches und dessen Vereinbarkeit mit den österreichischen Werten und Gesetzen?

10. Wie beurteilen Sie folgende Passagen aus dem Buch „Grundwissen für Frauen – Gemäß der hanafitischen Madhab“ von Rauf Pehlivan, welches am 30. Mai 2025 auf der Türkischen Messe in Dornbirn durch den Islamverein ALIF verkauft wurde bzw. welche Maßnahmen leiten Sie daraus ab?

a.    Frauenbild und Sexualität – Kritik an Gleichberechtigung und westlicher Gesellschaft

S. 36:   „Die Gleichheit zwischen Mann und Frau hat dazu geführt, dass die Aufgaben, welche Gründe für den Fortbestand der Menschheit sind, vernachlässigt wurden. […] In unserer heutigen Zeit haben hunderttausende Frauen und Mädchen den Gedanken im Kopf, dass sie nicht heiraten. Wieso? Weil sie Nonnen werden wollen? Nein, weil sie ihrer sexuellen Lust freien Lauf lassen wollen.“

S. 37: „Um die sexuelle Lust des anderen Geschlechts anzuregen, haben sie verschiedene bunte Kleidungsstücke entworfen, welche sehr anziehend wirken.“

S. 44 (Sure 2:228): „Und den Frauen stehen die gleichen Rechte zu, wie sie die Männer zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen.“

b.    Sexuelle Verfügbarkeit in der Ehe

S. 472  Das Verweigern des Geschlechtsaktes: „Wenn eine Frau ohne die Erlaubnis ihres Mannes (freiwillig) fastet und sich deswegen davon zurückhält, den Wünschen ihres Mannes nachzukommen, lastet Allah ihr die Schuld von drei Sünden auf. […] Wenn eine Frau zum Geschlechtsverkehr gerufen wird und sie gerade beim Kochen am Ofen ist, soll sie dem Ruf ihres Ehemannes nachkommen. […] Wenn ein Mann seine Frau ins Bett ruft und die Frau sich weigert (ohne Entschuldigungsgründe) und der Mann schläft mit gebrochenem Herzen ein, verfluchen die Engel diese Frau bis zum Morgen.“

c.    Kinderehe

S. 155:  „Wenn ein Mädchen vor der Geschlechtsreife heiratet und schwanger wird, dann gilt sie als erwachsen, auch wenn sie keine Blutung gesehen hat.“

d.    Eheverständnis – eine vor dem Standesamt geschlossene Ehe gilt nicht

S. 363: „Kann das standesamtliche Heiratsversprechen die islamische Nikah ersetzen? Die Antwort ist ganz klar: nein.“

e.    Strafen (Steinigung)

S. 468f: „Der Islam brachte die Strafe für verheiratete Männer und Frauen sowie für Witwen: die Steinigung zu Tode. […] Wenn ein Lediger mit einer Ledigen Zina (Unzucht) begeht, bekommen beide 100 Stockschläge und ein Jahr Exil. Wenn ein Verheirateter mit einer Verheirateten Zina begeht (oder ein Witwer mit einer Witwe), gibt es 100 Stockschläge und die Steinigung zu Tode.“

f.     Homosexualität

S. 469: „Dass Frauen andere Frauen lieben und mit ihnen sexuelle Praktiken ausführen, ist absolut haram.“

g.    Kleidung und Verschleierung

S. 418: „Wenn die Kleidung einer Frau den gesamten Körper bedeckt, nicht eng und nicht transparent ist, keine Ähnlichkeit zu Männerkleidung oder besonderen Kleidungen der Nichtmuslime hat, ihren Schmuck nicht zeigt, dann ist diese Kleidung eine islamische Kleidung.“

S. 419: „Bedingungen, die eine Kleidung der Frau erfüllen muss: Bedeckung des gesamten Körpers, ausschließlich Hände und Gesicht.“

S. 428: „Wenn die Stimme der Frau verführerisch, melodisch und wohlklingend ist, zart, zerbrechlich, fein gestimmt und somit Grund für Fitna (Versuchung) wird, ist sie haram.“

S. 429: „Allah verflucht jenen, der eine Perücke trägt und tragen lässt und der eine Tätowierung macht und machen lässt.“

S. 432: „Es ist haram, mit Push-up-BH oder anderen, welche die Brüste betonen, zwischen Fremden herumzulaufen. […] Wenn ein kurzer Rock mit feinen Strümpfen, welche die Hautfarbe zeigen, getragen wird, ist die Einhaltung der islamischen Verschleierung nicht gegeben.“

h.    Keine Reise ohne Mahram (Anm.: Ein Mahram ist im Islam ein männlicher Verwandter, den eine Frau aufgrund von Blutsverwandt-schaft, Milchverwandtschaft oder Heirat niemals heiraten darf)

S. 441:  „Eine Frau soll keine Reise von drei Tagen machen, bei der kein Mahram sie begleitet.“

i.      Männer geben Frauen nicht die Hand

S. 441:  „Ich gebe Frauen nicht die Hand.“

j.      Keine Mitfahrt im Taxi für Frauen ohne männliche Begleitung

S. 445:  „Wer an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, soll nicht mit einer Frau, die ihm weder halal ist noch sein Mahram ist, alleine in einem Raum bleiben. Ansonsten ist der dritte der Schaytan (Teufel). […] Deswegen ist es nicht gestattet, dass eine muslimische Frau alleine ein Taxi betritt. Wenn jedoch ein verständiges Kind dabei ist, dann ist dies gestattet.“

k.    Gewichtung weiblicher Zeugen

S. 475/476:     Zur Zeugenschaft heißt es, dass zwei Frauen einem männlichen Zeugen entsprechen. Begründung: „Das Wesen der Frau ist emotional und sie lässt sich von ihren Emotionen lenken. […] Sie wird jeden Monat halb krank wegen ihrer Blutung, hat Schwangerschaftszeiten, Geburtszeiten, Wochenbett und all diese körperlichen Veränderungen, weswegen der Islam sagt: Die Frau kann etwas vergessen, deswegen muss ihr bei der Zeugenschaft geholfen werden.“

l.      Frauen nur eingeschränkt für das Richteramt geeignet,

S. 477:  „Frauen sind nur eingeschränkt als Richterinnen geeignet. In Vermögensfragen sei ihr Urteil gültig, jedoch nicht in Fällen von Zina (Unzucht), Alkoholkonsum, Diebstahl oder Vergeltung.“

m.  „Mangelhafte“ Frau

S. 503:  „Ein muslimischer Mann, der das gesamte Jahr fünfmal am Tag beten muss und den gesamten Ramadan fasten muss, ist im Vergleich zu einer Frau, die dies ab und an unterlässt, vollkommen; die Frau ist im Vergleich dazu mangelhaft. […] Weil die Frau beispielsweise drei Monate im Jahr aufgrund ihrer Menstruation nicht betet und der Mann aber das gesamte Jahr, wird sie im Vergleich zum Mann als mangelhaft bezeichnet.“

n.    Gegen Integration

S. 442:  „Wer einem Volk ähnelt, zählt zu diesem Volk. Wer die Taten eines Volkes imitiert, gehört zu diesem Volk. […] Der Islam lehnt es ab, wenn jemand etwas tut, was nicht im Islam ist.“

o.    Fastenregeln

S. 293:  Das Fasten bricht unter anderem: „Das Bekommen einer Spritze“, „Den nassen oder geölten Finger vorne oder hinten im Geschlechts-bereich einzuführen“, „Beim Bluten im Mundraum den Speichel zu schlucken“

S. 294:  Makruh (unerwünscht) ist: „Den Speichel im Mund zu sammeln und diesen zu schlucken.“

p.    Dschihad und politische Ordnung

S. 332:  „Dschihad bedeutet, sich für die Herrschaft des Islams auf der Welt mit seinem Leben, Besitz und seiner Zunge auf das Äußerste anzustrengen. […] Dschihad wird gegen alle Feinde geführt, die Wortbruch begehen, gegen alle Kuffar, welche die Muslime unterdrücken, und gegen alle Abtrünnigen, um das Wort Allahs zu erhöhen und die Herrschaft der Wahrheit auf der gesamten Erde zu errichten.“

S. 333:  „Der Muslim führt, gemäß dem Land, in dem er lebt, die angemessene Form des Dschihads durch. […] Zur „Regierung der Kuffar“ heißt es, die Verpflichtung bestehe im „Versuch, diese Regierung zu verändern und ihre Existenz zu beenden“.

q.    Gewalt gegen Juden

S. 338:  Es werden Beispiele angeführt, die das Töten von Juden als vorbildhaft darstellen.

S. 339:  Es wird die Geschichte von Safiyya erzählt, die einen jüdischen Mann mit einem Holzscheit erschlagen habe. Diese Darstellung wird als Vorbild für „heutige muslimische Mädchen und Frauen“ präsentiert.

r.     Medizinische Behandlung, S. 446: Die Behandlung einer Frau durch einen männlichen Arzt sei nur dann gestattet, wenn es wirklich notwendig sei (wenn keine Ärztin anwesend ist oder diese ungeeignet erscheint).

s.    Kopftuchgebot

S. 447:  „In einer Gesellschaft, in der Christen, Juden, Atheisten etc. zusammenleben und in der auch muslimische Frauen leben, ist das Kopftuch eines der Hauptsymbole der Identität. Dieses Unter-scheidungsmerkmal hat Allah festgelegt.“ Dies sei „bis in die Ewigkeit gültig“.

t.     Geschlechtertrennung

S. 449:  „Das gemischte Leben von Frau und Mann hat seit jeher in der Geschichte zum Verfall der Gesellschaften geführt. In den Zivilisationen der Griechen und Römer war dies der Anfang des Untergangs, und heute steht Europa ebenfalls vor diesen Gefahren.“

11. Sie haben am 13. April 2026 in den Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) erklärt, dass die freiwillige Integration „krachend gescheitert“ sei.[3] Am Folgetag berichtete die „Kronen Zeitung“ prominent, dass bereits eine große und gefährliche Parallelwelt der Mullahs in Wien existiere.[4] Glauben Sie ernsthaft, dass Sie mit Integrations- und Deutschkursen jene Menschen integrieren können, deren Communities eine Integration – wie im eingangs erwähnen Buch – aus Glaubensgründen ablehnen?

12. Was soll mit jenen Personen geschehen, die sich nicht, oder nur zum Schein (z.B. um weiterhin Sozialleistungen zu erhalten) integrieren? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Maßnahmen)

13. Wie beurteilen Sie den Umstand, dass österreichische Staatsbürger der muslimischen Community ihre Kinder ohne Kenntnis der deutschen Sprache in den Kindergarten schicken?



[1]    https://www.diepresse.com/20191041/frauenfeindliche-passagen-in-islam-bestseller (aufgerufen am 14.04.2026)

[2]    https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/3868/imfname_1740319.pdf , Frage 6, S. 2f (aufgerufen am 14.04.2026)

[3]    https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/ministerin-bauer-freiwillige-integration-ist-krachend-gescheitert;art385,4159884 (aufgerufen am 14.04.2026)

[4]    https://www.krone.at/4105655 (aufgerufen am 14.04.2026)