6030/J XXVIII. GP
Eingelangt am 30.04.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Markus Leinfellner
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend Tag des Sports
Der „Tag des Sports“ zählt zu den sichtbarsten sportpolitischen Großveranstaltungen der Republik Österreich und dürfte auch zu den größten Breitensportveranstaltungen Europas zählen. Dieses Event wird ausschließlich aus Mitteln der Bundes-Sport-förderung finanziert.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Ehrung verdienter Sportler und Sportlerinnen. Ursprünglich wurden diese Ehrungen in einer geschlossenen Veranstaltung in der Hofburg abgehalten. Im Jahr 2001 wurden unter der damaligen Sportministerin die zu Ehrenden „vor den Vorhang gebeten“ und im Rahmen eines großen Events, des nunmehr regelmäßig stattfindenden „Tags des Sports“, im Beisein der Öffentlichkeit für ihre Verdienste geehrt. Seitdem wird der „Tag des Sports“ (bis auf die Dauer der Coronamaßnahmen) jährlich vom Sportministerium veranstaltet.
Gerade vor dem Hintergrund steigender Budgetanforderungen, wachsender Erwartungen an Transparenz staatlichen Handelns sowie der Notwendigkeit einer effizienten Mittelverwendung kommt diesem Event nicht nur symbolische, sondern auch finanz- und strukturpolitische Bedeutung zu. Es ist daher Aufgabe des zuständigen Ressortverantwortlichen Transparenz herzustellen, bestehende Strukturen kritisch zu evaluieren und gegebenenfalls Reformen einzuleiten.
Im Zentrum steht zunächst die Frage der Wirtschaftlichkeit. Die Durchführung des „Tag des Sports“ verursacht jährlich erhebliche Kosten, die sich unter Berücksichtigung aller direkten und indirekten Aufwendungen, insbesondere Organisation, Infrastruktur, Sicherheit, Logistik sowie begleitende Maßnahmen, in einer Größenordnung von bis zu zwei Millionen Euro bewegen. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Kosten durch das aufwendige vergaberechtliche Verfahren, das im Oberschwellenbereich durchgeführt wird und regelmäßig die Beiziehung externer Expertise, etwa spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, erforderlich macht. Dieses komplexe Ausschreibungsdesign führt dazu, dass die gesamte Veranstaltung im Rahmen eines Generalunternehmermodells an eine Eventagentur vergeben wird, die für Konzeption, Planung und Durchführung verantwortlich zeichnet.
Diese Struktur hat weitreichende Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Events. Die Bündelung sämtlicher Leistungen bei einem Generalunternehmer führt zwangsläufig zu einer hohen operativen Komplexität und zu entsprechenden Kostenstrukturen. Gleichzeitig entsteht ein System, in dem die inhaltliche und organisatorische Umsetzung des „Tag des Sports“ maßgeblich durch das Zusammenspiel zwischen Eventagentur und den etablierten Strukturen des organisierten Sports geprägt wird.
In diesem Zusammenhang kommt der Rolle der Sport Austria (Bundessport-organisation, BSO) besondere Bedeutung zu. Nach den vorliegenden Informationen erfolgt die Einbindung von Verbänden und Organisationen in den „Tag des Sports“ nicht über ein offenes, transparentes Verfahren, sondern im Rahmen eines faktisch geschlossenen Systems, das durch die Sport Austria maßgeblich beeinflusst wird. Bei der Sport Austria handelt es sich um einen privaten Verein, der keine hoheitlichen Aufgaben ausübt und dessen Entscheidungen keiner staatlichen Kontrolle oder Auskunftspflicht unterliegen. Wie aus einem Erkenntnis des BVwG[1] vom 05.05.2025 ableitbar, „ist [dem Ministerium] weder bekannt, wie die BSO [Sport Austria] die Ablehnung eines Antrags […] konkret begründet hat, noch wie die internen Abläufe dieses nichtstaatlichen Vereines funktionieren oder wie hinsichtlich des Aufnahme-antrags weiter vorzugehen ist.“ D.h. ein Einschaurecht in die Gesamtgebarung etwa via Rechnungshof besteht nicht, genauso gibt es für das fördernde Ministerium keine Möglichkeit auf Entscheidungsstrukturen in dieser zu 100% geförderten Einrichtung einzuwirken (Begründung „Autonomie des Sports“). Die Sport Austria ist allenfalls im BSFG 2017 als „gesamtösterreichische Organisation mit besonderer Aufgabenstellung im Sport“ definiert. Aus diesem Titel heraus erhält die Sport Austria als private Einrichtung Fördermittel aus der Bundes-Sportförderung. Dieser Umstand zieht sich durch die gesamte Förderstruktur für den organisierten Sport in Österreich.
Während die Verwendung öffentlicher Mittel strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegt, entsteht im Bereich der strukturellen Steuerung des Sportsystems ein faktisches Ungleichgewicht. Der Zugang zu Sichtbarkeit, Netzwerken und teilweise auch zu mittelbaren Förderwirkungen wird maßgeblich durch privat organisierte Strukturen beeinflusst (Verbandsstrukturen), ohne dass hierfür transparente, objektive und überprüfbare Kriterien bestehen.
Gerade im Zusammenhang mit aus zu 100% aus Steuergeld finanzierten Veranstaltungen wie dem „Tag des Sports“ wird diese Problematik besonders sichtbar. Wenn Teilnahme und Sichtbarkeit faktisch an bestehende, nicht transparente Strukturen geknüpft sind, entsteht ein geschlossenes System mit strukturellen Eintrittsbarrieren für neue Akteure. Es stellt sich daher die grundlegende Frage, ob diese Konstellation mit den Prinzipien von Transparenz, Gleichbehandlung und effizientem Mitteleinsatz vereinbar ist oder ob hier klarer Reformbedarf besteht.
Das strukturelle Spannungsfeld lautet: Eine zu 100% staatlich finanzierte Veranstaltung wird in wesentlichen Teilen durch einen privaten Akteur mitgeprägt, der faktisch als Gatekeeper für Sichtbarkeit, Teilnahme und strukturelle Einbindung im österreichischen Sportsystem fungiert, aber es bestehen weder transparente Kriterien noch nachvollziehbare Entscheidungsprozesse oder rechtliche Kontrollmechanismen hinsichtlich dieser Einflussnahme. Es gilt dieses Spannungsfeld aufzulösen.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit des Events. Während der „Tag des Sports“ als Instrument zur Förderung von Bewegung und Sport positioniert wird, ist bislang nicht ersichtlich, in welchem Ausmaß nachhaltige Effekte – etwa im Hinblick auf langfristige sportliche Aktivität, Mitgliederentwicklung oder gesundheitspolitische Zielsetzungen – erzielt werden. Es ist daher zu prüfen, ob geeignete Evaluierungsmechanismen bestehen und ob die eingesetzten Mittel im Verhältnis zur erzielten Wirkung stehen.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine grundlegende Weiterentwicklung bzw. eine Überarbeitung des „Tag des Sports“ erforderlich. Insbesondere ist zu hinterfragen, ob die derzeitige, stark zentralisierte, kostenintensive und strukturell geschlossene Ausgestaltung noch zeitgemäß ist oder ob durch eine Öffnung des Systems, transparentere Zugangsmechanismen, eine stärkere Wettbewerbsorientierung sowie alternative Organisationsmodelle eine höhere Effizienz und Wirksamkeit erreicht werden kann.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Ziele verfolgt Ihr Ressort aktuell mit der Durchführung des „Tag des Sports“? (Bitte um detaillierte Darstellung nach strategischen, sportpolitischen und gesundheitspolitischen Zielsetzungen)
2. Welche Rolle nimmt Ihr Ressort in der inhaltlichen, organisatorischen und strategischen Steuerung des Events ein?
a. Welche Sektionen bzw. Abteilungen sind in Ihrem Ressort mit der Abwicklung des „Tag des Sports“ befasst?
b. Wird für die Planung und strategische Steuerung des Events eine eigene Arbeitsgruppe zusammengestellt?
i. Wenn ja, welche Einrichtungen, Institutionen bzw. andere Ressorts etc. sind in diese Arbeitsgruppe miteingebunden und wer hat den Lead?
ii. Womit ist diese Arbeitsgruppe hauptsächlich befasst?
3. Welche konkreten Einflussmöglichkeiten hat das Ressort auf die inhaltliche Gestaltung, die Auswahl der teilnehmenden Organisationen sowie die Schwer-punktsetzung des Events?
4. Wer zeichnet in Ihrem Ressort als Letztverantwortliche bzw. Letztverant-wortlicher?
5. Gibt es externe Akteure (abgesehen von der mit der Umsetzung beauftragten Agentur), die Einfluss auf die operative Steuerung des Events nehmen?
a. Wenn ja, welche Akteure sind das konkret und welche Aufgabenbereiche decken sie ab?
6. Wie hoch waren die Gesamtkosten des „Tag des Sports“ in den letzten fünf Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
a. Wie verteilen sich diese Kosten im Detail auf Infrastruktur, Technik, Sicherheit, Personal, Marketing, externe Dienstleistungen und sonstige Kosten?
7. Welche zusätzlichen Kosten sind aufgrund der bisher durchgeführten Vergabe-verfahren entstanden, insbesondere durch die Beiziehung externer Rechts-anwaltskanzleien?
a. Welche konkreten Leistungen wurden von diesen externen Beratern erbracht und wie hoch waren die jeweiligen Honorare?
b. Gab es bis dato Fälle von Beeinspruchungen durch Auftragswerber, die nicht zum Zug gekommen sind und welche Mehrkosten waren damit verbunden?
8. Welche sonstigen zusätzlichen Aufträge wie etwa CI, Grafik, Design, Kommunikationskonzepte sowie sonstige Dienstleistungen im Kommunikationsbereich wurden nach welchen Ausschreibungsverfahren für und rund um den „Tag des Sports“ in den letzten fünf Jahren noch vergeben, die nicht im Budget des Generalunternehmers enthalten sind? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren unter konkreter Angabe der zum Zug gekommenen Auftragsnehmer)
9. Wurden Alternativen zum derzeitigen komplexen Ausschreibungsverfahren geprüft (z. B. modulare Vergabe, Teilvergaben, Inhouse-Modelle)?
10. Welche Maßnahmen wurden bis dato gesetzt, um die Kostenstruktur des Events laufend zu optimieren?
11. Warum wurde das Modell eines Generalunternehmers (Eventagentur) gewählt?
12. Welche Vor- und Nachteile sieht das Ressort in dieser Struktur?
13. Wie viele Unternehmen haben sich an der letzten Ausschreibung beteiligt?
14. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgte die Zuschlagserteilung (bitte Gewichtung offenlegen)?
15. Welche konkreten Auftragswerber sind bis dato für die Durchführung des „Tag des Sports“ zum Zug gekommen?
16. Wie wird sichergestellt, dass durch das Generalunternehmermodell keine Kostenineffizienzen entstehen und ausreichend Wettbewerb gewährleistet bleibt?
17. Welche Kontrollmechanismen bestehen gegenüber dem Generalunternehmer während der Umsetzung?
18. Gab es in den letzten Jahren Nachverhandlungen oder Kostensteigerungen im Zuge der Durchführung?
19. Welche konkrete Rolle spielt Sport Austria bei der Planung, der Organisation, und der Auswahl der Teilnehmer des „Tag des Sports“?
20. In welchem Umfang ist Sport Austria formal oder informell in Entscheidungs-prozesse Ihres Ressorts zur Gestaltung des Events eingebunden?
a. Auf welcher Rechtsgrundlage bzw. Vereinbarung erfolgt dies?
21. Welche Leistungen erbringt Sport Austria im Zusammenhang mit dem Event?
22. Erhält Sport Austria im Zusammenhang mit dem „Tag des Sports“ zusätzliche finanzielle Mittel oder sonstige Vorteile?
a. Wenn ja, in welcher Höhe bzw. in welchem Ausmaß?
23. Wie lauten die Eckpunkte der vertraglichen Vereinbarung mit der Eventagentur?
a. Gibt es Überschneidungen zu den Aufgabenbereichen von Sport Austria?
24. Wie bewertet das Ressort im Zusammenhang mit der Rolle der Sport Austria beim „Tag des Sports“ die Tatsache, dass die Sport Austria de jure ein privater Verein ist, keine hoheitlichen Aufgaben ausübt und keiner staatlichen Kontrolle unterliegt?
25. Wie wird sichergestellt, dass bei einer staatlich finanzierten Veranstaltung dennoch Transparenz, Gleichbehandlung, objektive Entscheidungsgrundlagen gewährleistet sind?
26. Welche Einsichts- oder Kontrollrechte hat das Ressort gegenüber Sport Austria im Zusammenhang mit dem Event?
27. Welche Rolle spielt Sport Austria bei der faktischen Steuerung des Zugangs zu Sichtbarkeit und Teilnahme im österreichischen Sportsystem, insbesondere am „Tag des Sports“?
28. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der teilnehmenden Verbände und Organisationen?
29. Gibt es ein formalisiertes, transparentes Bewerbungsverfahren für den „Tag des Sports“?
30. Wie wird sichergestellt, dass neue oder nicht etablierte Sportarten Zugang zum Event erhalten?
31. Wie bewertet Ihr Ressort den Umstand eines faktisch geschlossenen Systems im Zusammenhang mit der Teilnahme am Event?
32. Ist Ihrem Ressort bekannt, wie hoch die Zahl der Anträge von Organisationen ist, die in den letzten drei Jahren für die Teilnahme am „Tag des Sports“ nicht berücksichtigt wurden? (Bitte um konkrete Nennung der Anzahl und Begründung der Ablehnung)
a. Wenn nein, warum nicht?
33. Welche Kennzahlen werden zur Bewertung des Erfolgs des Events herangezogen?
a. Wird zwischen Besucherzahlen, aktiven Teilnehmern, nachhaltigen Effekten unterschieden?
34. Gibt es Studien oder Evaluierungen zur langfristigen Wirkung des Events auf Sportbeteiligung, Gesundheitsverhalten und Vereinsmitgliedschaften?
a. Wenn nein: Warum nicht?
35. Wie wird der „Tag des Sports“ evaluiert und welche Erkenntnisse haben diese Evaluierungen der letzten drei Events gebracht?
a. Wer hat die Evaluierungen vorgenommen?
b. Wie wurden die Erkenntnisse aus diesen Evaluierungen weiter-verarbeitet?
c. Welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden für die nachfolgenden Events getroffen?
36. Wie bewertet Ihr Ressort das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Events im Hinblick auf die budgetäre Verantwortung?
37. Sieht das Ressort Reformbedarf hinsichtlich der Kostenstruktur, des Organisationsmodells, des Zugangssystems für Teilnehmer sowie bei der Rolle externer Akteure?
38. Werden alternative Modelle geprüft, insbesondere die Öffnung für breitere Teilnehmerkreise, dezentrale Veranstaltungsformate oder stärkere Einbindung privater Anbieter?
39. Ist ein Relaunch oder eine grundlegende Neuausrichtung des „Tag des Sports“ geplant?
40. Welche konkreten Maßnahmen werden gesetzt, um die Transparenz zu erhöhen, den Wettbewerb zu stärken sowie Innovation im Sportbereich zu fördern?
41. Wird eine grundsätzliche Entkoppelung der Teilnahme am „Tag des Sports“ von den Strukturen oder Mitgliedschaften im System der Bundes-Sportförderung angedacht?
42. Welche Ansätze bestehen, um den „Tag des Sports“ stärker auf aktive Teilnahme, statt bloße Präsentation auszurichten?
43. Halten Sie es für sachlich gerechtfertigt, dass eine staatlich finanzierte Veranstaltung in wesentlichen Teilen durch einen privaten Verein beeinflusst wird, ohne dass transparente Kriterien oder Kontrollmechanismen bestehen?
44. Wie wird sichergestellt, dass Entscheidungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzung öffentlicher Mittel und die strukturelle Entwicklung des Sports nicht von intransparenten, privat organisierten Entscheidungsmechanismen abhängen?
45. Sehen Sie einen Widerspruch zwischen der gesetzlich geregelten, transparenten Mittelvergabe einerseits und einem faktisch ungeregelten Zugang zu Sichtbarkeit, Anerkennung und Systemintegration andererseits?
46. Welche Verantwortung trägt Ihr Ressort dafür, dass der Zugang zu staatlich finanzierten Plattformen, insbesondere im Sportbereich, nicht von nicht nachvollziehbaren, privaten Entscheidungsstrukturen beeinflusst wird?
47. Halten Sie es für mit den Grundprinzipien der Gleichbehandlung und des fairen Wettbewerbs vereinbar, dass neue oder nicht etablierte Sportarten keinen klar geregelten und transparenten Zugang zu den zentralen Strukturen des Sportsystems, insbesondere zum „Tag des Sports“ haben?
48. Welche Maßnahmen sehen Sie vor, um sicherzustellen, dass der Zugang zu öffentlich finanzierten Strukturen im Sport künftig auf objektiven, überprüfbaren und transparenten Kriterien basiert?
49. Ist aus Ihrer Sicht gewährleistet, dass das derzeitige System ausreichend offen für Innovation, neue Sportarten und alternative Organisationsformen ist, oder sehen Sie hier strukturelle Defizite?
50. In welchem Ausmaß wird geprüft, ob die bestehende Balance zwischen Autonomie des Sports und staatlicher Verantwortung noch den Anforderungen an Transparenz, Fairness und Effizienz der Mittelverwendung entspricht?
51. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um zu verhindern, dass sich geschlossene Strukturen im österreichischen Sportsystem verfestigen und den Zugang für neue Akteure dauerhaft erschweren?
52. Sehen Sie eine Notwendigkeit, die Rolle der Sport Austria und den ihr angeschlossenen Verbänden im österreichischen Sportsystem strukturell neu zu definieren, um eine klare Trennung zwischen autonomer Interessenvertretung und faktischer Steuerungsfunktion sicherzustellen?
[1] Bundesverwaltungsgericht GZ W211 23095342-1/2E
https://rdb.manz.at/document/ris.bvwg.BVWGT_20250805_W211_2309532_1_00 (aufgerufen am 16.04.2026)