6032/J XXVIII. GP

Eingelangt am 30.04.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Diskrepanz zwischen der Kontingentierung ziviler Planstellen 2026 und den Zielsetzungen des Aufbauplans ÖBH2032+

 

 

Der „Aufbauplan ÖBH2032+“ verfolgt laut Bundesministerium für Landesverteidigung das Ziel eines strukturellen und nachhaltigen Ausbaus des Österreichischen Bundesheeres. Das zugrunde liegende Zielbild beschreibt dabei, welche Fähigkeiten das Bundesheer bis 2032 „erhalten, ausbauen und vor allem aufbauen muss“, um die militärische Landesverteidigung sicherzustellen. In der öffentlichen Darstellung dieses Programms wurde wiederholt betont, dass neben militärischem Personal insbesondere auch zivile Fachkräfte eine zentrale Rolle für die Umsetzung der vorgesehenen Modernisierungsmaßnahmen spielen. So wird im Rahmen des Aufbauplans ausdrücklich auf laufende und neue Personaloffensiven verwiesen, die zur Bewältigung der wachsenden Anforderungen erforderlich sind.[1]

 

Dies betrifft insbesondere Bereiche wie Beschaffung und Rüstungsmanagement, Infrastrukturplanung, Digitalisierung, Cyberabwehr sowie Logistik. Gerade diese Bereiche sind für die Umsetzung zahlreicher Projekte des Aufbauplans – etwa in den Bereichen Digitalisierung, Infrastrukturmodernisierung, Systembeschaffung und Führungsunterstützung – von zentraler Bedeutung. Auch die Verteidigungs-forschungsstrategie des Bundesministeriums für Landesverteidigung hebt hervor, dass sicherheitspolitische Leistungsfähigkeit zunehmend auf technologischer Kompetenz, Innovationsfähigkeit und ressortübergreifender Zusammenarbeit basiert.[2]

 

Vor diesem Hintergrund ist die ausreichende personelle Ausstattung – auch im zivilen Bereich – eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Aufbauplans ÖBH2032+. Es bedarf zusätzlicher ziviler Planstellen, um die im Aufbauplan 2032+ definierten Strukturziele planmäßig erreichen zu können. Demgegenüber ergibt sich aus aktuellen budgetären Rahmenbedingungen, dass im Jahr 2026 lediglich ein deutlich geringerer Umfang an zivilen Neuaufnahmen vorgesehen ist. Dies entspräche einer erheblichen Unterdeckung im Bereich ziviler Planstellen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele zusätzliche zivile Planstellen sind laut interner Bedarfs- bzw. Strukturplanung Ihres Ressorts pro Jahr erforderlich, um die Zielsetzungen des Aufbauplans ÖBH2032+ zu erreichen?

2.    Wie viele zivile Neuaufnahmen sind für das Jahr 2026 tatsächlich budgetär genehmigt bzw. kontingentiert?

3.    Wie viele zivile Planstellen sind im Ressort derzeit insgesamt vorgesehen? (Bitte unter Angabe der Arbeitsplatzbewertung)

4.    Wie viele dieser Planstellen sind aktuell unbesetzt? (Bitte unter Angabe der Arbeitsplatzbewertung)

5.    Wie erklären Sie die Differenz zwischen dem dargestellten Personalmehrbedarf und der tatsächlich vorgesehenen Kontingentierung für zivile Planstellen im Jahr 2026?

6.    In welchen Organisationseinheiten bzw. Fachbereichen besteht im Jahr 2026 eine Unterdeckung gegenüber dem vorgesehenen Sollstand, insbesondere in den Bereichen IT, Cyberabwehr, Beschaffung, Infrastruktur, Logistik und technische Dienste? (Bitte unter Angabe der Arbeitsplatzbewertung)

7.    Welche erwartbaren Abgänge (z.B. Pensionierungen oder sonstige Personal-abgänge) wurden bei der Bedarfsplanung für ziviles Personal für das Jahr 2026 berücksichtigt?

8.    Welche konkreten Projekte oder Maßnahmen des Aufbauplans OBH2032+ sind aufgrund der eingeschränkten zivilen Personalaufnahmen potenziell zeitlich verzögert oder organisatorisch gefährdet?

9.    Ist vorgesehen, militärisches Personal zur Kompensation fehlender ziviler Fachkräfte einzusetzen?

a.    Wenn ja, in welchem Umfang?

10. In welchen konkreten Aufgabenbereichen soll militärisches Personal zivile Funktionen übernehmen?

11. Welche militärischen Kernaufgaben müssten dafür gegebenenfalls zurück-gestellt oder eingeschränkt werden?

12. Welche Auswirkungen hat eine mögliche Unterdeckung im zivilen Personal-bereich auf Planung und Durchführung von Beschaffungen, Infrastruktur-projekten, IT- und Cyberfähigkeiten sowie auf die generelle Einsatzbereitschaft des Bundesheeres?

13. Wurde das Bundesministerium für Finanzen über den zusätzlichen Personal-bedarf informiert?

a.    Wenn ja, wann konkret?

b.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

c.    Wenn ja, wurden zusätzliche Planstellen oder Budgetmittel beantragt?

14. Welche budgetären Mittel sind für zivile Personalaufnahmen im Rahmen des Aufbauplans ÖBH2032+ bis zum Jahr 2027 vorgesehen?

15. Welche konkreten Maßnahmen plant Ihr Ressort, um die identifizierte Personallücke im zivilen Bereich bis spätestens 2027 zu schließen?

16. Können Sie ausschließen, dass der Aufbauplan ÖBH2032+ aufgrund der derzeitigen Kontingentierung ziviler Planstellen zeitlich verzögert, in seinem Umfang reduziert oder strukturell angepasst werden muss?



[1]    https://www.bundesheer.at/aktuelles/2024/zielbild-oebh2032 (aufgerufen am 28.03.2026)

[2]    https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/verteidigungsforschungsstrategie_bmlv_2032.pdf (aufgerufen am 28.03.2026)