6035/J XXVIII. GP

Eingelangt am 04.05.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend Einrichtung von Studien durch Verordnung gemäß § 8 UG 2002

 

 

Gemäß § 8 des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) kann die Bundesregierung auf Vorschlag des zuständigen Bundesministers einer oder mehreren Universitäten durch Verordnung die Einrichtung eines Studiums auftragen, wenn dies aus übergeordneten bildungs- oder wissenschaftspolitischen Gründen erforderlich ist und keine Einigung im Rahmen einer Leistungsvereinbarung erzielt wurde.

 

Die Möglichkeit, durch Verordnung die Einrichtung von Studien zu erzwingen, birgt jedoch die Gefahr, dass politische Interessen über wissenschaftliche Notwendigkeiten gestellt werden und ideologische Einflussnahme unter dem Deckmantel von bildungs- oder wissenschaftspolitischen Gründen erfolgt.

 

Da der Verliererampel mittlerweile alles zugetraut werden kann, dass dem Staat und den Menschen schadet, ist es notwendig, auch in dieser Angelegenheit für Transparenz zu sorgen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Welche konkreten Studien wurden seit 2010 auf Grundlage des § 8 UG 2002 durch Verordnung eingerichtet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Studiengang und Jahr)
  2. Welche übergeordneten bildungs- oder wissenschaftspolitischen Gründe wurden in den jeweiligen Fällen für die Anwendung des § 8 UG 2002 angeführt?
  3. Gab es seit 2010 Fälle, in denen Universitäten gegen die Anwendung des § 8 UG 2002 rechtliche Schritte eingeleitet haben?
    1. Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Universität, Jahr, Gegenstand und Ausgang des Verfahrens

4.    Bestehen derzeit innerhalb des Ressorts oder der Bundesregierung konkrete Pläne, Vorbereitungen oder Prüfungen, § 8 UG 2002 anzuwenden?

a.    Wenn ja, welche Universitäten und welche Studien sind davon betroffen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Universität, Studium und Stand des Verfahrens)

5.    Gab es seit 2010 Fälle, in denen eine Anwendung des § 8 UG 2002 geprüft oder vorbereitet, letztlich jedoch nicht umgesetzt wurde?

a.    Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Universität, Studium und Grund der Nichtumsetzung.