6047/J XXVIII. GP
Eingelangt am 05.05.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Universitäten und deren Berechtigung, Gesellschaften, Stiftungen und Vereine zu gründen
Gemäß § 10 des Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) sind Universitäten berechtigt, Gesellschaften, Stiftungen und Vereine zu gründen sowie sich an Gesellschaften zu beteiligen und Mitglied in Vereinen zu sein, sofern diese Aktivitäten der Erfüllung der universitären Aufgaben dienen und insbesondere Forschung und Lehre nicht beeinträchtigen.
Diese Regelung ermöglicht es Universitäten, durch Beteiligungen zusätzliche Ressourcen zu generieren und ihre Aufgaben zu erweitern. Allerdings besteht die Gefahr, dass solche Beteiligungen dazu führen, dass die Kernaufgaben in Forschung und Lehre in den Hintergrund geraten.
Es ist daher von Interesse, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken Universitäten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Insbesondere ist zu prüfen, ob durch diese Beteiligungen die Qualität von Forschung und Lehre beeinträchtigt wird und ob die universitären Mittel effizient eingesetzt werden.
Im Sinne der Transparenz und zur Sicherstellung der primären Aufgaben der Universitäten ist es notwendig, detaillierte Informationen über die Beteiligungen der Universitäten an Gesellschaften, Stiftungen und Vereinen zu erhalten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Welche Universitäten haben seit Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 Gesellschaften gegründet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Universität und Gesellschaft)
a. Welche finanziellen Mittel wurden von den Universitäten für diese Gründungen aufgewendet?
b. Welche Erträge oder Verluste haben die Universitäten aus den von ihnen gegründeten Gesellschaften seit deren Bestehen erzielt?
2. An welchen Gesellschaften sind die Universitäten beteiligt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Beteiligung, Universität und Gesellschaft).
a. In welchem Ausmaß (prozentuale Beteiligung) sind die Universitäten an diesen Gesellschaften beteiligt?
b. Welche finanziellen Mittel wurden von den Universitäten für diese Beteiligungen aufgewendet?
c. Welche Erträge oder Verluste haben die Universitäten aus diesen Beteiligungen seit deren Bestehen erzielt?
3. Wie erfolgt die Kontrolle und Aufsicht über diese Gesellschaften seitens der Universitäten und des Ressorts?
4. Welche Universitäten haben seit Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 Stiftungen gegründet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Gründung, Stiftung und Universität)
a. Was ist der Zweck der jeweiligen Stiftung?
5. Welche finanziellen Mittel wurden von den Universitäten für die Gründung, Dotierung und laufende Finanzierung dieser Stiftungen aufgewendet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Universität, Stiftung, Jahr und Höhe der Mittel)
6. Wie erfolgt die Kontrolle und Aufsicht über diese Stiftungen seitens der Universitäten und des Ressorts?
7. Welche Universitäten haben seit Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 Vereine gegründet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Universität, Jahr der Vereinsgründung und Verein)
8. In welchen Vereinen sind die Universitäten Mitglied? (Bitte um Aufschlüsselung nach Universität, Verein und Jahr des Vereinsbeitritts)
9. Welche finanziellen Mittel wurden von den Universitäten für die Gründung dieser Vereine aufgewendet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Universität, Verein und Höhe der Mittel)
10. Welche finanziellen Mittel wurden von den Universitäten für Mitgliedschaften in Vereinen aufgewendet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Universität, Verein, Jahr und Höhe der Mittel).
11. Wie erfolgt die Kontrolle und Aufsicht über diese Vereine seitens der Universitäten und des Ressorts?
12. Gibt es Überlegungen seitens der Universitäten, weitere Gesellschaften oder Stiftungen zu gründen, sich an weiteren Gesellschaften zu beteiligen oder weiteren Vereinen beizutreten?
a. Wenn ja, welche und zu welchem Zweck?