6052/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug
Im Bericht des Rechnungshofes „Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug; Follow-Up-Überprüfung“ (Reihe BUND 2014/15) ist Folgendes zu lesen:
„System der medizinischen Versorgung
Das BMJ setzte die Empfehlung des RH, Durchführungsregelungen zum Strafvollzugs-gesetz, wie sie zur Zeit der Gebarungsüberprüfung in der Vollzugsordnung enthalten waren, als Rechtsverordnung zu erlassen, nicht um. Die Vollzugsordnung enthielt nicht nur innerorganisatorische Regelungen, sondern regelte auch den Umgang des Justizpersonals mit den Häftlingen sowie Rechte und Pflichten der Häftlinge. Dies erforderte aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und Transparenz eine Verordnung, wie dies bspw. bei der Anhalteordnung des BMI der Fall war. (TZ 2)
Die empfohlene Anpassung der Vollzugsordnung an die Regelungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes unterblieb: Weiterhin standen die Regelungen in der Vollzugsordnung im Widerspruch zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. (TZ 3)
Auch die Empfehlung, klare rechtliche Grundlagen über Aufgaben und Befugnisse des Pflegepersonals im Straf- und Maßnahmenvollzug zu schaffen, setzte das BMJ nicht um. (TZ 4)
Der im Jahr 2004 gestellte Antrag auf Bewilligung einer Erweiterung der Bettenkapazität in der Sonderkrankenanstalt Wien-Josefstadt wurde durch die Reorganisation des Spitalstraktes obsolet, da die Größe nun wieder der ursprünglichen Betriebsbewilligung aus 1991 entsprach. (TZ 5)
Durch die Verhandlungen mit dem Landesklinikum Krems und die Überlegungen, die externe Behandlung von Häftlingen auf ein Krankenhaus zu konzentrieren, setzte das BMJ die Empfehlung betreffend eine kostengünstigere Lösung für die geschlossene Abteilung zwar um. Die Verhandlungen blieben jedoch erfolglos. Seitens des BMJ bestand nunmehr die Absicht, den gesamten Bedarf an stationärer Versorgung an einem Ort zu konzentrieren (‚Justizklinik‘). (TZ 6)
Das BMJ setzte die Empfehlung, mit dem BMLVS in Verhandlungen über eine stationäre Aufnahme von Häftlingen in den Heeresspitälern einzutreten, um. Das BMLVS stimmte einer stationären Aufnahme von Häftlingen jedoch nicht zu, obwohl diese die vom RH kritisierte Unterauslastung in den Heeresspitälern reduziert hätte. (TZ 7)“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Welche Kosten sind insgesamt für medizinische Behandlungen von Häftlingen innerhalb von Justizanstalten im Jahr 2025 angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Staatsbürgerschaft, Justizanstalten bzw. Außenstellen und Zahlungsempfängern)
2. Welche Kosten wurden durch zahnmedizinische Behandlungen im Jahr 2025 verursacht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Justizanstalten)
3. Welche Kosten wurden für interne medizinische Versorgung im Jahr 2025 durch Anstaltsärzte, Psychiater und Psychologen verursacht? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Monaten und Justizanstalten)
4. Welche Kosten wurden für interne medizinische Versorgung im Jahr 2025 durch eigenes Pflegepersonal verursacht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Justizanstalten)
5. Welche Kosten wurden durch zugekauftes Personal im Jahr 2025 verursacht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Justizanstalten)
6. Welche Kosten wurden durch Kauf der Medikamente im Jahr 2025 verursacht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Justizanstalten)
7. Welche Kosten wurden durch Heilbehelfe im Jahr 2025 verursacht? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Monaten und Justizanstalten)
8. Welche Kosten wurden im Jahr 2025 durch Suchtgifteinnahme verursacht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Justizanstalten)
9. Welche Kosten wurden im Jahr 2025 durch Ersatzdrogen verursacht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten und Justizanstalten)
10. Wie hoch sind pro Kopf im Jahr 2025 die Ausgaben für ärztliche Versorgung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Staatsbürgerschaft und Justiz-anstalten)
11. Wird in Justizanstalten die Behandlung mit sogenannten „Abnehmspritzen“ angeboten?
a. Wenn ja, wie hoch sind hierfür die Kosten?
b. Wenn ja, wer bezahlt diese Spritzen?
12. Unter welchen medizinischen Voraussetzungen (z. B. BMI, Begleit-erkrankungen) wird eine derartige Therapie bewilligt?
13. Erfolgt die Verschreibung ausschließlich bei medizinischer Indikation (z. B. Adipositas mit Komorbiditäten oder Diabetes) oder auch zur reinen Gewichts-reduktion?
14. Wer entscheidet über die Verschreibung – Anstaltsärzte oder externe Fach-ärzte?
15. Welche Kosten sind dem Strafvollzug in den letzten drei Jahren durch die Verschreibung solcher Medikamente entstanden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
16. Welche nicht-medikamentösen Programme (Ernährungsberatung, Bewegung, psychologische Betreuung) werden im Strafvollzug zur Gewichtsreduktion angeboten?
17. Gibt es mittlerweile neben den Barmherzigen Brüdern weitere private Träger, mit denen eine Zusammenarbeit im Rahmen eines Gesamtvertrages besteht oder geprüft wird?
a. Wenn ja, mit wem?
b. Wenn ja, wie viele Betten stehen da zur Verfügung?
c. Wenn nein, warum nicht?
18. Stehen dem Ressort im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder immer noch 8 Spitalsbetten zur Verfügung?
a. Wenn nein, wie viele stehen zur Verfügung?
19. Wie hoch waren die Kosten im Jahr 2025? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, Auslastung der Spitalsbetten und Justizanstalten)
20. Hat sich die Bedarfsberechnung von ärztlichen Leistungen in den Anstalten im Jahr 2025 erhöht?
a. Wenn ja, warum?
21. Wurde der Betrieb mit Teleordination in den Justizanstalten schon gestartet?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, in welchen Justizanstalten?
c. Wenn ja, in welchen Bereichen?
d. Wenn nein, warum nicht?
22. Wie hoch sind die Kosten der Telemedizin in den Justizanstalten?
23. Wie hoch waren die durchschnittlichen medizinischen Kosten pro Hafttag im Jahr 2025?
[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Kosten_medizinische_Versorgung_
Strafvollzug__Follow_up.pdf (aufgerufen am 15.04.2026)