6060/J XXVIII. GP

Eingelangt am 07.05.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ricarda Berger

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend NGO-Business: Förderpraxis, Mittelverwendung und ressort-übergreifende Finanzierung des Vereins „asylkoordination österreich“

 

 

Der Verein „asylkoordination österreich“ (ZVR-Zahl 494557325) erhält seit Jahren erhebliche öffentliche Fördermittel, darunter allein im Jahr 2024 eine Direktförderung in Höhe von rund einer Million Euro aus dem Ressort.

 

Auch in den Jahren davor wurden nahezu durchgehend Förderungen in vergleichbarer Höhe gewährt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche konkreten Leistungen mit diesen erheblichen Mitteln finanziert werden und in welchem Umfang darüber hinaus weitere öffentliche Gelder – etwa über Leistungsvereinbarungen oder aus anderen Ressorts – an den Verein fließen.

 

Zusätzlich weisen Einträge im Transparenzportal darauf hin, dass auch andere Ministerien, etwa das BMWKMS und das BMEIF, Förderungen an die „asylkoordination österreich“ leisten.

 

Vor dem Hintergrund eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeld sowie der Vermeidung von Mehrfach- oder Überförderungen ergeben sich daher zahlreiche offene Fragen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche konkreten Leistungen und Projekte der „asylkoordination österreich“ wurden im Jahr 2024 durch die Direktförderung in Höhe von rund einer Million Euro finanziert?

2.    Welche messbaren Zielvorgaben und Leistungsindikatoren waren mit dieser Förderung verbunden?

3.    Welche konkreten Leistungsnachweise musste der Verein für diese Fördermittel erbringen?

4.    Wurden diese Leistungen überprüft und evaluiert?

a.    Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    In welcher Höhe wurden der „asylkoordination österreich“ in den letzten fünf Jahren Fördermittel aus Ihrem Ressort gewährt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)

6.    Erhält der Verein neben Direktförderungen auch Mittel aus Leistungs-vereinbarungen oder sonstigen Förderinstrumenten Ihres Ressorts?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe und für welche konkreten Leistungen?

7.    Ist dem Ressort bekannt, welche weiteren Förderungen die „asylkoordination österreich“ aus anderen Bundesministerien erhält?

8.    Wie hoch waren die Gesamtförderungen an die „asylkoordination österreich“ aus Bundesmitteln in den letzten fünf Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Ressorts)

9.    Welche konkreten Maßnahmen setzt das Ressort, um Mehrfachförderungen oder Überschneidungen bei der Finanzierung desselben Projekts auszuschließen?

10. Kann das Ressort ausschließen, dass es zu Doppelförderungen oder einer Überförderung einzelner Leistungen kommt?

a.     Wenn ja, auf welcher Grundlage?

b.     Wenn nein, warum nicht?

11. Wie beurteilt das Ressort die im Transparenzportal ausgewiesenen Förderungen des BMASPGK im Jahr 2025 (insbesondere 17.100 Euro für „Extremismusprävention“ sowie 280.000 Euro für „Gesundheitsförderung allgemein“)?

12. Wurde diese zusätzliche Finanzierung bei der Gewährung von Fördermitteln aus Ihrem Ressort berücksichtigt?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13. Nach welchen Kriterien wird entschieden, dass ein einzelner Verein Fördermittel in Millionenhöhe erhält?

14. Gibt es Vergleichsangebote oder alternative Träger, die ähnliche Leistungen erbringen könnten?

a.    Wenn ja, warum wurde dennoch die „asylkoordination österreich“ in diesem Umfang gefördert?

b.    Wenn nein, warum nicht?

15. Welche Kontrollmechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass die eingesetzten Mittel effizient und zielgerichtet verwendet werden?

16. Wie bewertet das Ressort die Prioritätensetzung bei der Vergabe von Fördermitteln, insbesondere im Vergleich zu anderen Bereichen wie etwa der allgemeinen Gesundheitsversorgung der österreichischen Bevölkerung?

17. Plant das Ressort Maßnahmen, um künftig mehr Transparenz, strengere Kontrollen und eine bessere Koordination zwischen den Ressorts sicherzustellen?

a.    Wenn ja, welche konkret?

b.    Wenn nein, warum nicht?