6064/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.05.2026
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Anfrage
der Abgeordneten Süleyman Zorba, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Anpassung der ID Austria an EU-Recht
Bis Ende 2026 muss die ID Austria an die Anforderungen der Novelle der eIDAS-Verordnung („eIDAS 2.0“)[1] angepasst werden. Dabei geht es um verstärkte Sicherheits- und Datenschutzanforderungen sowie um Interoperabilität.
Obwohl die Umsetzungsfrist für die eIDAS 2.0 Verordnung im Dezember abläuft, ist bislang kein Zeitplan und keine Strategie zur Umsetzung der EUDI-Wallet ersicht-lich.[2]
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche konkreten Vorarbeiten wurden bislang für das Update der ID Austria und deren Anpassung an die Anforderungen der eIDAS-2.0-Verordnung in Österreich geleistet?
2) Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Weiterentwicklung der ID Austria hin zu einer EU-rechtskonformen Digital Identity Wallet aus?
a. Welche Meilensteine sind bis Ende 2026 vorgesehen?
3) In welchem Zeitraum soll die vollständige Interoperabilität mit anderen EU-Mitgliedstaaten erreicht werden?
4) Welches Budget ist für die Weiterentwicklung 2026 vorgesehen?
5) Welche zusätzlichen personellen Ressourcen sind für die Umsetzung eingeplant?
6) Ist die Beauftragung externer Dienstleister vorgesehen?
a. Falls ja, welche Unternehmen werden oder wurden beauftragt?
b. In welchem Umfang sollen externe Dienstleister beauftragt werden?
c. Gab es eine öffentliche Ausschreibung oder wird es eine solche geben?
7) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Einhaltung der DSGVO und den Schutz von Bürger:innen-Daten zu gewährleisten?
8) Die Nutzung der EU Digital Identity Wallet ist freiwillig. Gibt es Pläne, wie die Wallet bei Bürger:innen beworben werden soll und wie die Information der Bürger:innen erfolgen soll, um eine breite Anwendung in der Bevölkerung zu erreichen?
a. Gibt es konkrete Zielwerte für die Nutzung durch Bürger:innen?
9) Wie viele Bürger:innen haben derzeit eine ID Austria?