6065/J XXVIII. GP

Eingelangt am 07.05.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zwischen Ankündigung und Realität: Wie wirksam ist der Schutz vor K.O.-Tropfen?

 

BEGRÜNDUNG

 

Sogenannte „K.O.-Tropfen“ stellen ein erhebliches sicherheitspolitisches, gesundheit-liches und gesamtgesellschaftliches Problem dar. Sie werden gezielt eingesetzt, um Menschen – insbesondere Frauen und Mädchen – handlungsunfähig zu machen – und dadurch Straftaten wie sexualisierte Gewalt und Vergewaltigungen zu ermöglichen. Dabei beschränkt sich der Einsatz solcher Substanzen nicht auf den Kontext von Nachtleben und Partys, sondern Frauen werden auch im privaten und partnerschaftlichen Umfeld heimlich K.O.-Tropfen in Getränken verabreicht. Die Täter sind überwiegend männlich.

Bei K.O.-Tropfen handelt es sich dabei nicht um eine einzelne Substanz, sondern um eine Vielzahl von Stoffen mit sedierender, bewusstseinsverändernder oder enthem-mender Wirkung. Zu den bekanntesten Substanzen zählen Gamma-Hydroxybutter-säure (GHB), Gamma-Butyrolacton (GBL), 1,4-Butandiol (BDO), Benzodiazepine oder Ketamin. Laut der Anwältin Sonja Aziz hat diese „chemische Unterwerfung“, also die heimliche Verabreichung von Substanzen, um Opfer – vornehmlich Frauen – wehrlos zu machen, „schon längst zu Hause in den heimischen Schlafzimmern“ Einzug gehalten: „Da, wo sich die Frauen sicher fühlen. An der Seite ihres Partners“[1]. Auch im Kontext von K.O.-Tropfen sind die eigenen vier Wände damit einer der gefährlichsten Orte für Frauen in Österreich.

Wie perfide die Täter dabei K.O.-Tropfen einsetzen, zeigen zahlreiche Fälle auf besonders eindrückliche Weise. So wurde die Französin Gisèle Pelicot über Jahre hinweg von ihrem damaligen Ehemann Dominique Pelicot betäubt und über 50 Männern zur systematischen Vergewaltigung angeboten. Auch Missbrauchsfälle wie jene des 61-jährigen Fernando P. aus Aachen, des 49-jährigen Briten Philip Young oder eines 42-jährigen Niederösterreichers sind Ausdruck dieses Systems massiver Gewaltenthemmung: Männer, die ihre eigenen Partnerinnen mit Betäubungsmitteln außer Gefecht setzen, sie vergewaltigen, fotografieren und filmen, über einschlägige Internetforen vorführen oder gar anderen Männern zur Vergewaltigung anbieten – und das immer wieder und über mehrere Jahre hinweg[2].

Wie professionell und organisiert dieses System mittlerweile ist, belegen aktuellste Recherchen von CNN, die eine globale „Rape Academy“ aufgedeckt haben: ein weltweites Netzwerk von Männern, die ihre Partnerinnen ohne deren Wissen betäuben, filmen und in mehr als 20.000 Videos online stellen bzw. gegen Bezahlung livestreamen sowie in dazugehörigen Telegram-Gruppen Anleitungen zur Dosierung und zum Einsatz der Substanzen austauschen, um dabei unentdeckt zu bleiben[3].

Die weitreichende Problematik von K.O.-Tropfen hat vor dem Hintergrund dieser Fälle eine besondere politische Brisanz, die rasches und entschlossenes Handeln erfordert. Jede einzelne dieser Taten zeigt eindrücklich, wie schwerwiegend die Folgen des Missbrauchs durch K.O.-Substanzen sind und dass bestehende Regel-ungen und Kontrollmechanismen dringend kritisch zu hinterfragen und gesetzlich nachzuschärfen sind.

Auch in Österreich wird seit Jahren auf die Gefahren von K.O.-Mitteln hingewiesen und die Anzeigen im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen steigen[4]. Doch wie viele Frauen tatsächlich bereits unfreiwillig Erfahrungen mit K.O.-Tropfen machen mussten, liegt leider weiterhin im Dunkeln. Derzeit werden Fälle von Betäubung nur im Rahmen anderer strafrechtlich relevanter Delikte, beispielsweise Raub oder Vergewaltigung, erfasst[5]. Gerade sexualisierte Gewalt unter dem Einsatz von K.O.-Mitteln zählt jedoch zu jenen Delikten, bei denen sowohl Polizei als auch Expert:-innen von einer besonders hohen Dunkelziffer ausgehen[6].

Ein wesentlicher Grund dafür liegt auch in der Vielzahl möglicher Substanzen. Es handelt sich nicht um einen klar abgegrenzten Stoff, sondern um ein breites Spektrum: „weit mehr als 100 Substanzen [verfügen] zumindest ansatzweise über Eigenschaften, die sich ein Täter für den Missbrauch als „K.O.-Mittel“ zu Nutze machen kann“[7]. Entsprechend unterschiedlich sind auch die Symptome. Selbst wenn Betroffenen geglaubt wird und eine medizinische Untersuchung erfolgt, ist eine toxikologische Beurteilung häufig schwierig.

Erschwerend kommt hinzu, dass die missbrauchsgeeigneten Substanzen in Öster-reich unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen unterliegen: Während GHB dem Suchtmittelgesetz unterstellt ist und damit strengen Kontrollen hinsichtlich Erwerb, Besitz, Handel und Verwendung unterliegt, fallen die Stoffe GBL und BDO – die im Körper sehr rasch zu GHB verstoffwechselt werden und somit dieselben Wirkungen wie GHB entfalten – unter das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz. Beide Stoffe sind zudem industrielle Chemikalien und daher teilweise legal erhältlich. Diese rechtliche Fragmentierung erschwert eine wirksame Bekämpfung des Missbrauchs durch K.O.-Substanzen erheblich, da insbesondere leicht verfügbare Stoffe gezielt zweckentfremdet werden.

Es ist daher unerlässlich, keine gesetzlichen Lücken für den Erwerb und Besitz solcher Substanzen offenzulassen. Deutschland hat beispielsweise im November 2025 die Erwerbsmöglichkeiten für GBL und BDO durch gesetzliche Verschärfungen eingeschränkt. Herstellung, Inverkehrbringen und Handel von Reinstoffen und Zubereitungen dieser Stoffe mit einem Gehalt von jeweils mehr als 20 Prozent[8] wurden verboten. Damit wird auch der illegale Handel künftig bestraft[9]. Dadurch soll insgesamt eine Beschränkung dieser Stoffe bewirkt und ihr missbräuchlicher Einsatz als K.O.-Tropfen bekämpft werden.

Vor diesem Hintergrund besteht erheblicher gesetzgeberischer und vollzugstech-nischer Handlungsbedarf, um den Missbrauch von K.O.-Substanzen wirksam einzudämmen und den Schutz von Frauen nachhaltig zu verbessern. Die Bundes-regierung plant im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen „Sensibilisier-ungsmaßnahmen hinsichtlich K.O.-Mittel“[10]. Informationsarbeit ist dabei wichtig. Gleichzeitig darf die Verantwortung nicht auf potenzielle Opfer verlagert werden. Vielmehr muss der Zugang zu missbrauchsgeeigneten Substanzen konsequent ein-geschränkt werden, um Tätern die Möglichkeit zur Gewaltanwendung zu entziehen.  

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Welche konkreten Substanzen, die als K.O.-Tropfen missbraucht werden können, sind derzeit in Österreich dem Suchtmittelgesetz unterstellt?

2.    Welche Substanzen, die als K.O.-Tropfen missbraucht werden können, fallen derzeit stattdessen unter andere Regelwerke (z. B. Neues-Psychoaktives-Substanzen-Gesetz, Chemikalienrecht, Arzneimittelrecht)?

3.    Welche Substanzen, die bekanntermaßen als K.O.-Mittel missbraucht werden, sind derzeit nicht spezifisch suchmittelrechtlich erfasst?

a)    Wieso nicht?

4.    Welche weiteren Substanzen, sind der Bundesregierung derzeit bekannt, die als K.O.-Tropfen missbraucht werden können?

a)    Unter welche gesetzliche Regelung fallen diese Substanzen?

5.    Wie bewertet das Bundesministerium für Inneres die bestehenden Unterschiede in der rechtlichen Behandlung von GHB, GBL, BDO und verwandten Stoffen?

6.    Plant das Bundesministerium für Inneres, GBL und BDO künftig als Suchtmittel unter das Suchtmittelgesetz aufzunehmen?

a)    Wenn ja, ab wann?

b)    Wenn nein, wieso nicht?

7.    Sieht das Bundesministerium für Inneres aufgrund aktueller Missbrauchsfälle – insbesondere auch im europäischen Kontext – Handlungsbedarf zur Verschärfung der gesetzlichen Regulierung?

a)    Wenn ja, welche Maßnahmen plant das Bundesministerium für Inneres zur Verschärfung zu setzen und bis wann?

b)    Wenn nein, wieso nicht?

8.    Gibt es Überlegungen, ganze Stoffgruppen (statt einzelner Substanzen) stärker zu regulieren, um Umgehungen zu verhindern?

a)    Wenn ja, ab wann und wer koordiniert und monitort diese Regulierung?

b)    Wenn nein, wieso nicht?

9.    Welche konkreten Maßnahmen werden derzeit gesetzt, um den Zugang zu missbrauchsgeeigneten, aber derzeit legal erhältlichen Substanzen einzuschränken?

10. Gibt es einen gesetzlich vorgegebenen standardisierten Ablauf zur Beweismittelsicherung und Dokumentation bei K.O.-Tropfen-Verdachtsdelikten für die forensisch-toxikologische Fallarbeit?

a)    Wenn ja, wie ist dieser gestaltet und wer überwacht diese Vorgaben?

b)    Wenn nein, wieso nicht?

11. Wie ist die aktuelle Zusammenarbeit zwischen Frauen-, Gesundheits-, Innen- und Justizressort beim Gewaltschutz in Zusammenhang mit K.O.-Tropfen organisiert?

12. Mit welchen Vereinen, Expert:innen, Organisationen etc. findet aktuell Zusammenarbeit in Bezug auf Gewaltprävention durch K.O.-Tropfen statt und wie gestaltet sich diese?

13. Plant das Bundesministerium für Inneres verpflichtende Sensibilisierungsschulungen für Exekutivbeamt:innen im Umgang mit K.O.-Tropfen-Fällen und Betroffenen?

a)    Wenn ja, welche und ab wann?

b)    Wenn nein, wieso nicht?

14. Plant das Bundesministerium für Inneres praxisorientierte Hilfestellungen für Ermittlungsbeamt:innen im Umgang mit K.O.-Tropfen-Verdachtsfällen?

a)    Wenn ja, welche Maßnahmen sind hierfür umfasst und ab wann?

b)    Wenn nein, wieso nicht?

15. Welche Präventionsmaßnahmen und Informationskampagnen zum Thema Gewalt durch K.O.-Tropfen werden aktuell umgesetzt bzw. sind geplant und bis wann?

16. Welche Daten liegen dem Bundesministerium für Inneres über Fälle von Missbrauch mit K.O.-Tropfen in Österreich für das Jahr 2026 vor? (Bitte um Aufschlüsselung nach Fall, Substanz und Datum)

17. Welche Daten liegen dem Bundesministerium für Inneres über Fälle von Missbrauch mit K.O.-Tropfen in Österreich in den letzten fünf Jahren vor? (Bitte um Aufschlüsselung nach Fall, Substanz und Datum)

18. Welche Daten liegen dem Bundesministerium für Inneres darüber hinaus bezüglich Herstellung, Erwerb, Handel und Einsatz von K.O.-Substanzen in Österreich vor?

19. Plant das Bundesministerium für Inneres künftig die gezielte jährliche statistische Erhebung und Veröffentlichung über Fallzahlen und über die Verurteilungen wegen Verabreichung von K.O.-Tropfen?

a)    Wenn ja, ab wann und in welchem Format?

b)    Wenn nein, wieso nicht?

20. Welche sonstigen Daten plant das Bundesministerium für Inneres künftig zusätzlich zu erheben, um die Dunkelziffer im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen zu reduzieren?

21. Plant das Bundesministerium für Inneres Gesetzesentwürfe zu erarbeiten, die den Straftatbestand bzw. das Strafmaß für das Verabreichen von K.O.-Tropfen verschärfen?

a)    Wenn ja, ab wann und inwieweit?

b)    Wenn nein, wieso nicht?

22. Bis wann gewährleistet das Bundesministerium für Inneres den im Regierungsprogramm und Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen angekündigten österreichweit flächendeckenden Ausbau von Gewaltambulanzen zur gerichtsfesten Spurensicherung bei Verdacht auf Verabreichung von K.O.-Tropfen?

23. Welche weiteren Maßnahmen plant das Bundesministerium für Inneres, um die Verurteilungsrate bei Sexualstraftaten generell und bei Sexualstraftaten mit Verabreichung von sogenannten „Sleeping Liquids“, also sedierenden Substanzen im Speziellen, in Österreich zu erhöhen?

 



[1] Der "österreichische Pelicot": Betäubt, vergewaltigt und gefilmt | Kurier

[2] Ebd. und Partnerin betäubt und vergewaltigt: Sieben Jahre Haft - noe.ORF.at

[3] Exposing a global ‘online rape academy’ that is teaching men how to abuse women and evade detection

[4] Straftaten: Mehr Anzeigen wegen K.O. Tropfen in Österreich

[5] Warum es kaum Zahlen zu Fällen mit K.-o.-Tropfen, aber viele Betroffene gibt - Gegen Gewalt an Frauen - derStandard.at › dieStandard

[6] Ebd.

[7] SIAK-Journal_3-15.indd

[8] Bundestag verabschiedet Verbot von Lachgas und K.O.-Tropfen | BMG

[9] https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/ko-tropfen-praevention-gesetz-100.html

[10] https://www.bmfwf.gv.at/dam/jcr:f722ff53-fd15-4622-a917-3d45aa4c0620/251205_NAP_Bericht_A4_DRUCK.pdf