6066/J XXVIII. GP

Eingelangt am 07.05.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alma Zadic, Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Europarats-Konvention zum Schutz des Anwält:innen-Berufs

BEGRÜNDUNG

 

Rechtsanwält:innen sind eine wesentliche Säule des demokratischen Rechtsstaats. Sie sichern den Zugang zum Recht und das Menschenrecht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK). Autoritäre Entwicklungen und Angriffe auf den Rechtsstaat machen es notwendig, auch die Tätigkeit der Anwält:innen zu schützen. 

Seit Mai 2025 liegt das neue Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs[1] zur Unterzeichnung auf. Es ist der erste derartige internationale Vertrag, der Staaten verpflichtet, Anwält:innen vor Angriffen, Drohungen, Belästig-ungen oder unzulässiger Einflussnahme zu schützen und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu sichern. Bereits 29 Staaten, darunter zahlreiche EU-Länder, haben das Abkommen unterzeichnet, zuletzt etwa Deutschland im Jänner 2026.

Während die deutsche Justizministerin bei der Unterzeichnung davon spricht, mit dem Abkommen schreibe man „ein Stück Rechtsgeschichte“[2], ist die österreichische Justizministerin offenbar zurückhaltender.

Am 14. April 2026 berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ unter dem Titel „Europarat-Vertrag soll unabhängige Anwaltschaft sichern – Österreich wartet ab“[3], dass Österreich das Abkommen überraschenderweise vorerst nicht unterzeichnen will:

„Vielerorts geraten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unter politischen Druck. Eine internationale Konvention soll eine unabhängige Berufsausübung garantieren

Im Playbook der Autokraten ist es stets einer der ersten Schritte: Die unabhängige Justiz wird eingeschränkt, ausgehöhlt und letztlich abgeschafft. Das betrifft nicht nur Staatsanwaltschaften und Gerichte, sondern vermehrt auch die Anwaltschaft. Aktuelle Beispiele gibt es zur Genüge: Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump drohte mehreren "unfreundlichen" Kanzleien mit der Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz. In der Türkei setzte es gegen mehrere Rechtsanwälte jüngst hohe Haftstrafen, weil sie kurdische Strafgefangene vertreten hatten.

Nicht ohne Grund hat die parlamentarische Versammlung des Europarats im vergangenen Jahr ein Abkommen "zum Schutz des Anwaltsberufs" verab-schiedet. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen demnach nicht wegen ihrer Mandate benachteiligt werden, sie müssen ohne Druck arbeiten dürfen. Konkret sollen zwei Grundprinzipien der Anwaltschaft abgesichert werden: erstens die Vertraulichkeit ihrer Arbeit, zweitens die Selbstverwaltung des Berufsstands, unabhängig von staatlichen Behörden.

Mittlerweile haben das Abkommen rund 30 Europarat-Mitglieder unterzeich-net, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und Polen. In Österreich ist die Unterzeichnung dagegen noch nicht erfolgt – zum Unmut des Österreich-ischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) (…).

Aus dem Justizministerium heißt es dazu auf Anfrage, dass "die Unabhängig-keit der Berufsausübung bereits heute auf höchstem Niveau gewährleistet" sei, "insbesondere durch die im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention".

Österreich begrüße die Schaffung des neuen Regelwerks und stehe einer Unterzeichnung und späteren Ratifizierung "grundsätzlich offen gegenüber und wird einen Beitritt im Zusammenhang mit den erforderlichen Schritten auf EU-Ebene prüfen". Da die EU-Kommission derzeit kläre, "inwieweit das Übereinkommen Unionszuständigkeiten berührt, müssen die entsprechenden Beschlüsse und Genehmigungsverfahren der EU abgewartet werden, bevor nationale Ratifizierungsschritte finalisiert werden können". In Österreich werde man zudem prüfen, welcher administrative Aufwand mit einem im Überein-kommen vorgesehenen Monitoringmechanismus verbunden ist (…).“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Warum hat Österreich das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs bisher nicht unterzeichnet?

2)    Wird Österreich das Übereinkommen unterzeichnen?

a.    Wenn ja: Wann?

b.    Wenn nein: Warum nicht?

3)    Wird derzeit geprüft, ob Österreich das Übereinkommen unterzeichnen soll?

a.    Wenn ja: Was wird geprüft, von welchem Ressort bzw. welchen Ressorts, und wann soll das Prüfergebnis vorliegen?

4)    Warum sehen Sie, wie Medienberichten zu entnehmen ist, die derzeit stattfindende Prüfung der Kommission, ob die EU das Übereinkommen unterzeichnen soll, als Hindernis für eine österreichische Unterzeichnung, obwohl auch zahlreiche andere Mitgliedstaaten das Abkommen bereits unterzeichnet haben?

5)    Ist Ihnen bekannt, wann die Prüfung des Übereinkommens durch die Europäische Kommission abgeschlossen sein soll?

a.    Wenn ja: Wann?

6)    Wenn Sie weiterhin auf die abgeschlossene Prüfung durch die Europäische Kommission warten, werden Sie auf einen möglichst raschen Abschluss der Prüfung drängen?

7)    Gibt es Ihrerseits inhaltliche Bedenken gegen eine österreichische Unterzeichnung?

a.    Wenn ja: Welche?

8)    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Österreich das Übereinkommen unterzeichnet?



[1] https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list?module=treaty-detail&treatynum=226

[2] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0126_Europarat_Schutz_Anwaltberuf.html

[3] https://www.derstandard.at/story/3000000316300/europarat-vertrag-soll-unabhaengige-anwaltschaft-sichern-oesterreich-wartet-ab