6067/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.05.2026
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten David Stögmüller, Alma Zadic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Anti-Korruptionsmaßnahmen im BMLV
Die erstmals am 31. Jänner 2018 von der österreichischen Bundesregierung beschlossene und 2022 adaptierte Nationale Anti-Korruptionsstrategie (NAKS) bildet in einem ganzheitlichen und sektorenübergreifenden Ansatz den Rahmen für systematisches Vorgehen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption durch den staatlichen Bereich, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft.
Neben der Strategie wurde vom Bund auch ein Nationaler Aktionsplan zur Nationalen Anti-Korruptionsstrategie 2023-2025 erstellt, der konkrete Ziel-setzungen und Maßnahmen der Korruptionsprävention für die einzelnen Ressorts enthält.
Im Bereich des BMLV zählte hierzu etwa zum einen die Maßnahme „Erhöhung der Integrität von Personen mit Top-Exekutivfunktion (PTEF) gemäß GRECO-Empfehlungen“ welche durch die Förderung der Bewusstseinsbildung zum Thema Compliance durch Schulungen und Informationsmaßnahmen erreicht werden sollte. Darüber hinaus sollten zur Reduktion struktureller Korruptionsrisiken „Verhaltens-regeln für Geschäftspartner im Vergabeverfahren“ festgelegt werden („[i]n Vergabeverfahren müssen die (möglichen) Geschäftspartner:innen über die Regeln informiert werden und durch diese schriftlich anerkannt werden“). Darüber hinaus hätte dieses Ziel durch eine „Anordnung zum Umgang mit Vertretern/Repräsentanten von Unternehmen im Beschaffungswesen“ erreicht werden sollen.
Anfang 2026 wurde vom Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) eine Evaluierung des ausgelaufenen NAP erstellt und (auszugsweise) veröffentlicht[1].
Den Antragsteller:innen liegen die vom BAK erstellten detaillierten Evaluierungs-tabellen vor, die offenlegen, dass es im BMLV Versäumnisse bei der Umsetzung des NAP zur Nationalen Anti-Korruptionsstrategie 2023-2025 – insbesondere im Hinblick auf künftige Beschaffungen – gibt:
1. Erhöhung der Integrität von
Personen mit Top-Exekutivfunktion (PTEF) gemäß GRECO-Empfehlungen: Nicht
umgesetzt. Keine solche Schulungen wurden im Evaluationszeitraum zwischen
2023 -2025 durchgeführt.
2. „Festlegung von Verhaltensregeln für
Geschäftspartner im Vergabeverfahren“ – nur teilweise
umgesetzt.
Die Festlegung von Verhaltensregeln war in der Vergangenheit immer wieder Thema rund um Beschaffungen im BMLV. So hatte bereits 2017 die Finanzprokuratur (FinProk), im Auftrag des damaligen Herrn Bundesministers, einen Bericht erstellt, der - unter dem Titel „Empfehlungen zur nachhaltigen Verhinderung von unzuläs-sigen Beeinflussungen bei Beschaffungen“ vorgeschlagen, eine Vereinbarung von „terms of good conduct“, als Verhaltensregeln, von Geschäftspartnern in Vergabe-verfahren einzuführen. Wiederholt wurde diese Empfehlung auch von der Beschaffungsprüfkommission in ihrem Jahresbericht 2023.
Die Evaluierung durch das BAK der Anti-Korruptionsmaßnahmen im BMLV wirft somit einige Fragen auf.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Warum fanden im BMLV zwischen 2023-2025 keine Schulungen und Informationsmaßnahmen zum Thema Compliance bei Personen in Top-Exekutivfunktionen statt?
a. Fanden seit 2025 solche Schulungen statt?
b. Wann sind diese Schulungen geplant und für wie viele Personen?
2. Welche Verhaltensregeln für Geschäftspartner:innen („terms of good conduct“) im Vergabeverfahren sind im BMLV standardmäßig vorgesehen?
3. In wie vielen Vergabeverfahren wurden 2023-2025 Verhaltensregeln für die Geschäftspartner:innen festgelegt und durch den Geschäftspartner bzw. die Geschäftspartnerin schriftlich anerkannt?
a. Bei wie vielen Vergabeverfahren wurde dies unterlassen?
b. Gibt es Kriterien, wann Verhaltensregeln ausgemacht werden und wann nicht?
4. In welchen Vergabeverfahren wurden Verhaltensregeln festgelegt?
5. Gab es bei der Beschaffung der Leonardo Jet-Trainer M-346-FA Verhaltensregeln für Geschäftspartner:innen?
a. Wenn nein: Warum nicht?
6. Gab es bei der Beschaffung der Transporthubschrauber Black Hawk 2016/2017 Verhaltensregeln für Geschäftspartner:innen?
a. Wenn nein: Warum nicht?
7. Wurden Verhaltensregeln in der Vergangenheit von Geschäftspartner:innen ignoriert?
a. Falls ja, welche Konsequenzen wurden gezogen?
[1] Evaluierungsbericht: https://www.bak.gv.at/301/files/berichte/nap-evaluierungsbericht-2023-2025.pdf