6072/J XXVIII. GP
Eingelangt am 08.05.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend NGO-Business: Steuergeld für Migrantinnen-Orientierung
der Verein „Vereinigung für Frauenintegration, Amerlinghaus“ (ZVR-Zahl 390343839) in Wien verkauft sich auf seiner Website als unverzichtbare Unterstützungs-drehscheibe für Frauen mit Migrations-hintergrund. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch vor allem ein immer weiter ausgreifendes Sammelsurium an Sprach-, Integrations- und Alltagsformaten, das mit klassischer, klar fokussierter Frauen-beratung nur noch am Rande zu tun hat. Statt punktueller Hilfe steht eine nahezu permanente Begleitstruktur im Vordergrund: Migrantinnen sollen durch Bildungs-, Behörden- und Sozialsysteme gelotst werden, flankiert von mehrsprachigen Kursen, Beratungen und niederschwelligen Alltagsangeboten.[1]
Parallel dazu werden von der Vereinigung individuelle Alltags- und Behörden-beratungen angeboten, bei denen Migrantinnen Unterstützung bei der Behörden-kommunikation, dem Ausfüllen von Formularen, dem Verstehen von Rechtslagen oder dem Zugang zu sozialen Leistungen erhalten sollen. Durch diese Form der Begleitung bleibt das Angebot längst nicht bei Sprachvermittlung stehen, sondern entwickelt sich zu einer weitreichenden sozial-administrativen Lotsenfunktion, die tief in unterschiedlichste Lebensbereiche hineinreicht – von Behördenwegen über sozial-versicherungsrechtliche Fragen bis hin zu allgemeinen Integrationsproblemen. Kritisch betrachtet entsteht damit weniger ein klar umrissenes Bildungs- oder Beratungsangebot als vielmehr eine umfassende Dauerbegleitstruktur. Der Verein bewegt sich dadurch faktisch in Richtung eines breit angelegten migrationspolitischen Unterstützungssystems.
Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Verein in den vergangenen Jahren aus Bundesmitteln gefördert wurde, für welche konkreten Projekte diese Mittel bestimmt waren, welche Auswahl- und Förderkriterien angewendet wurden und wie die jeweilige Förderung inhaltlich und budgetär begründet wird.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Vereinigung für Frauen-integration“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Vereinigung für Frauenintegration“ erbracht?
2. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Vereinigung für Frauen-integration“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Vereinigung für Frauenintegration“ erbracht?
3. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem Verein „Vereinigung für Frauenintegration“ in der zurückliegenden Gesetz-gebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungs-vertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Vereinigung für Frauen-integration“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem Verein „Vereinigung für Frauenintegration“ in der laufenden Gesetzgebungs-periode (ab 24.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Vereinigung für Frauenintegration“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Vereinigung für Frauenintegration“ seit dem 24.10.2024 teil?
6. Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen des Vereins „Vereinigung für Frauenintegration“ in offizieller Funktion teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?
b. Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?
c. Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?
7. Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch den Verein „Vereinigung für Frauenintegration“ eingeworben?
a. Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?
b. Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundes-mitteln?
i. Wenn ja, in welcher Höhe?