6073/J XXVIII. GP

Eingelangt am 08.05.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie

betreffend Harmonisierung der Kinder- und Jugendhilfe

BEGRÜNDUNG

 

Die Kinder- und Jugendhilfe liegt seit der Kompetenzverschiebung 2018 im Verantwortungsbereich der Bundesländer. In der Praxis führt dies seit Jahren zu erheblichen Unterschieden in der Ausgestaltung von Leistungen, Qualitätsstandards sowie im Zugang zu Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche.

Im aktuellen Regierungsprogramm hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, eine Harmonisierung der Kinder- und Jugendhilfe voranzutreiben. Insbesondere wurden die Entwicklung bundesweiter „Goldstandards“, die Schaffung einheitlicher Grundlagen für die Beurteilung des Kindeswohls, die Verbesserung der Datengrundlagen sowie die Einrichtung eines strukturierten Dialogs mit den Bundesländern und relevanten Stakeholdern angekündigt.

Berichte aus der Praxis sowie Einschätzungen von Fachorganisationen deuten jedoch darauf hin, dass weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen und bislang nur begrenzte Fortschritte bei der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen erzielt wurden. Gleichzeitig bestehen weiterhin Herausforderungen in den Bereichen Personalausstattung, Prävention, Versorgungs-sicherheit sowie der Unterstützung von Care Leavern oder Kindern und Jugendlichen mit psychischen Belastungen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem beschlossenen Regierungsprogramm beim Thema der Harmonisierung der Kinder- und Jugendhilfe bereits gesetzt?

2)    Welche Gespräche mit den Bundesländern zur Harmonisierung der Kinder- und Jugendhilfe haben bislang stattgefunden?

3)    Wann berufen Sie den im Regierungsprogramm versprochenen "Runden Tisch" mit Beteiligung der Länder und der Zivilgesellschaft ein?

a.    Falls dieser bereits einberufen wurde, welche Ergebnisse können bisher präsentiert werden?

4)    Welche im Regierungsprogramm angesprochenen "Stakeholder der Zivilgesellschaft" werden von Ihnen neben den Ländervertreter:innen der "Arge Kinder- und Jugendhilfe" eingeladen?

5)    Die "ARGE Kinder- und Jugendhilfe" hat im vergangenen Jahr Qualitätsstandards der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet (https://www.noe.gv.at/noe/Jugend/Qualitaetsstandards_der_oesterreichischen_Kinder-_und_Jugend.pdf).  In diesen werden jedoch keine konkreten Standards für die Umsetzung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe angeführt, obwohl diese überwiegend von privaten Einrichtungen getragen werden. Wie beabsichtigen Sie sicherzustellen, dass die fachliche Expertise dieser privaten Einrichtungen in die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Qualitätsstandards einfließt?

a.    Im Regierungsprogramm ist die Rede von der Einführung sogenannter „Goldstandards“ in der Kinder- und Jugendhilfe. Welche „Goldstandards“ wurden bisher definiert?

6)    Die Volksanwaltschaft kritisiert in ihrem jüngsten Bericht zum Prüfschwerpunkt Kinder/Jugendliche, dass es bei den stationären Betreuungseinrichtungen sehr unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern gibt. Werden Sie mit dem "Runden Tisch" für einheitliche Standards für Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und Ausbildungen sorgen? 

a.    Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Unterschiede zwischen den Bundesländern in der Kinder- und Jugendhilfe?

7)    Wie ist der Umsetzungsstand in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (egal ob privat oder öffentlich organisiert) verpflichtende Kinderschutzkonzepte einzuführen?

8)    Welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestatistik wurden bislang umgesetzt?

a.    Wie wird die Vergleichbarkeit von Daten zwischen den Bundesländern sichergestellt?

9)    Gibt es Pläne zur Einführung eines bundesweiten Monitoringsystems?

a.    Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?

10)  Welche bundesweiten Mindeststandards bestehen aktuell in der Kinder- und Jugendhilfe?

11)  Wie wird die Einhaltung von Qualitätsstandards überprüft?

12)  Unterstützungen für sogenannte "Care Leaver" sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt - Beratungsgutscheine, Anlaufstellen, rechtliche Möglichkeit zur Rückkehr in das KJH-Betreuungssystem nach dem 18. Geburtstag. Werden Sie mit den Ländern eine Vereinheitlichung der Unterstützung und eine Ausweitung des Rechtsanspruchs bis zumindest 21 Jahre verhandeln? 

13)  Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen über freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Zusammenhang mit Projekten geschlossener Einrichtungen: Welche Schritte planen Sie, um eine österreichweit einheitliche rechtliche und fachliche Standardisierung in diesem sensiblen Bereich zu erreichen?