6077/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.05.2026
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend wann gibt es endlich Schadenswiedergutmachung von ÖVP-Verfahrensbeteiligten?

BEGRÜNDUNG

 

Kein “Bürgeranliegen”, sondern Anstiftung zum Amtsmissbrauch: Am 4. Mai wurde August Wöginger, damals noch Klubchef der ÖVP, schuldig gesprochen, bei der Besetzung des Chefpostens am Finanzamt Braunau im Frühjahr 2017 für einen Parteifreund interveniert und deshalb Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, zum Amtsmissbrauch angestiftet zu haben. Das Strafmaß: Sieben Monate bedingte Freiheitsstrafe auf drei Jahre sowie eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 43.200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wöginger rechne nach wie vor mit einem Freispruch in der nächsten Instanz, er trat dennoch noch am selben Nachmittag als Klubchef zurück. Auch für die zwei angeklagten Beamten gab es Schuldsprüche (Amtsmissbrauch, falsche Beweisaussage) und eine ähnlich hohe Strafe[1].

Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen, hieß es laut Medienberichten in der Urteilsbegründung. Einerseits betrifft das die im Bewerbungsverfahren um das Finanzamt Braunau unterlegene Kandidatin Christa Scharf, andererseits auch die Republik, die Scharf wegen der nachweislich erlittenen Kränkung 5.000 Euro Entschädigung zahlen musste[2]. Scharfs Rechtsvertreter soll Berufung angekündigt haben, weil nur der Zivilrechtsweg offen blieb[3]. Damit liegt es nun ausschließlich an der Republik selbst, ihre Ansprüche aktiv weiterzuverfolgen. Ob und in welcher Form dies tatsächlich geschieht, ist bislang unklar. Ebenso unklar ist, ob die angekündigte Ausdehnung des Privatbeteiligtenanschlusses auf weitere Beschuldigte tatsächlich erfolgt ist.

Nicht nur die Causa Wöginger liefert Anlass zur Frage, wie und wann die Republik Schadensersatzansprüche verfolgt - und wann und vor allem warum nicht.

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser schuldet der Republik rund 23 Millionen Euro - derzeit laufen die Tagsatzungen zu seinem Privatkonkurs in Innsbruck. Unter den 23 Millionen sind auch Forderungen in der Höhe von mehr als zwölf Millionen Euro, die als Schadenersatz im Zusammenhang mit der Causa Buwog stehen[4]. Die Republik hat sich im Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und scheint auch jetzt eine konsequente Linie zu fahren und nicht auf die vom Ex-Finanzminister angebotenen drei Prozent einzugehen: “Wir wollen immer alles”, sagte der Leiter der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschhorn, in einem Zib2-Interview[5].

Demgegenüber zeigt sich in anderen politisch relevanten Verfahren ein deutlich weniger klares Bild. Aus den Anfragebeantwortungen 488/AB und 3250/AB geht hervor, dass die Republik zwar im Zusammenhang mit der sogenannten Inseraten-affäre grundsätzlich Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat, jedoch nur gegenüber Thomas Schmid sowie einem anderen Beamten aus dem Finanz-ministerium und dies in einem begrenzten Umfang. Bei anderen Beschuldigten wie Sebastian Kurz oder auch bei der ebenfalls beschuldigten ÖVP als Verband wurde kein Regress geltend gemacht. Wird hier die schützende Hand seitens des Finanzministeriums über den Koalitionspartner gehalten?

In der Anfragebeantwortung wurde eine Ausdehnung ausdrücklich vorbehalten, ohne dass bislang nachvollziehbar dargelegt wurde, ob und in welchem Umfang eine solche Erweiterung tatsächlich geprüft oder umgesetzt wurde.

Im Fall der ehemaligen ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin[6] bleibt weiterhin unklar, ob bzw. warum die Republik keine zivilrechtlichen Schritte zur Geltendmachung eines möglichen Schadens gesetzt hat. Dies ist besonders irritierend, da die Genannte höchstrichterlich und rechtskräftig wegen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Zusammenhang mit Studienerstellungen schuldig gesprochen worden ist.

Hinzu kommt, dass zentrale Fragen zur tatsächlichen Praxis der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen – etwa zur Erfolgsquote oder zur systematischen Erfassung entsprechender Verfahren – in früheren Anfragebe-antwortungen unbeantwortet geblieben sind.

In Zeiten klammen Budgets stellt sich die Frage, ob die Republik sich alles bei allen holt, was ihr zusteht, oder ob es für bestimmte politisch exponierte Personen nicht nachvollziehbare Ausnahmen gibt. Es ist jedenfalls aufklärungsbedürftig, ob die Republik ihre Schadenersatzansprüche in vergleichbaren Fällen nach einheitlichen Kriterien und mit gleicher Konsequenz verfolgt – oder ob unterschiedliche Maßstäbe zur Anwendung kommen. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen deswegen folgende

ANFRAGE

 

1.    Gegen welche konkreten Beschuldigten richtet sich der derzeitige Privatbeteiligtenanschluss der Republik Österreich in der sogenannten Inseratenaffäre jeweils, und in welcher Höhe wurden jeweils Ansprüche geltend gemacht?

2.    Warum wird ein möglicher Schaden bislang nur gegen Thomas Schmid und einen weiteren Beamten des Finanzministeriums regressiert, und nicht gegen Sebastian Kurz und dessen Vertraute sowie gegen die ÖVP?

3.    Warum sind Sie bisher so zögerlich gegen beschuldigte ÖVP-Persönlichkeiten vorgegangen?
a. Wird sich das in absehbarer Zeit ändern?

4.    Können sich die Österreicher:innen darauf verlassen, dass es keine Sonderbehandlung für dem Koalitionspartner zuzurechnende Beschuldigte gibt?

5.    Welche objektiven Kriterien werden herangezogen, welche Schäden in Korruptionsfällen regressiert werden und welche nicht?

6.    Gegen welche Beschuldigten der Inseratenaffäre wurden bisher Regressforderungen gestellt? Bitte um Angabe nach Person und Höhe der jeweiligen Forderungen.
a. Welche Schäden wurden nicht regressiert?

b. Gegen welche Beschuldigte wurden keine Regressforderungen gestellt?

7.    Wurde seit der Anfragebeantwortung 488/AB geprüft, ob eine Ausdehnung des Privatbeteiligtenanschlusses auf weitere Beschuldigte im Verfahren zur sogenannten Inseratenaffäre (insb. 17 St 5/19d der WKStA) sachlich geboten ist?
a. Wenn ja: wann erfolgte diese Prüfung und mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein: warum nicht?

8.    Welche konkreten Voraussetzungen oder Beweismittel fehlen derzeit aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen, um eine Ausdehnung des Privatbeteiligtenanschlusses in diesem und zusammenhängenden Verfahren auf weitere Beschuldigte vorzunehmen?

9.    Wurde geprüft, ob unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren zivilrechtliche Schritte zur Geltendmachung von Schadenersatz gegenüber weiteren Beschuldigten zweckmäßig sind?
a. Wenn ja: mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein: warum nicht?

10.  Wurde nach der rechtskräftigen Verurteilung von Sophie Karmasin geprüft, ob der Republik Österreich ein Schaden entstanden ist?
a. Wenn ja: zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?
b. Wie hoch ist der in der Prüfung festgestellte Schaden, der durch Karmasins Scheinangebote der Republik entstanden ist?

11.  Wurde geprüft, ob im Fall Karmasin zivilrechtliche Schritte zur Geltendmachung eines allfälligen Schadens zweckmäßig sind?
a. Wenn ja: mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein: warum nicht?

12.  Sind im Verfahren gegen August Wöginger die erstinstanzlich verurteilten Beamten der Zahlungsaufforderung der Republik Österreich mittlerweile nachgekommen?

a.    Wenn nein: wurde der Privatbeteiligtenanschluss inzwischen tatsächlich auf diese Personen ausgedehnt?

b.    Wenn ja: wann?

c.    Wenn nein: warum nicht?

13.  Wurde geprüft, ob der Republik Österreich über den vom Bundesverwaltungsgericht zugesprochenen Betrag von 5.000 Euro hinaus ein weiterer finanzieller Schaden entstanden ist, etwa durch das Bewerbungsverfahren oder ähnliche Ausgaben?
a. Wenn ja: mit welchem Ergebnis?
b. Wenn nein: warum nicht?

14.  Wird der Schaden im Zuge des Urteils vom 4. Mai 2026 neu bewertet?

15.  Wird die Republik Österreich nach der Verweisung auf den Zivilrechtsweg im Verfahren gegen August Wöginger zivilrechtliche Schritte zur Durchsetzung von Schadenersatz einleiten?

a.    Wenn ja: Wann und gegen wen konkret wird eine Klage eingebracht werden und welche Höhe wird diese haben?

16. Warum konnten in der Anfragebeantwortung 3250/AB keine Angaben zur Anzahl und zum Erfolg von Regressfällen gemacht werden?

17. Liegen dem Bundesministerium für Finanzen mittlerweile entsprechende Auswertungen zur Geltendmachung und zum Erfolg von Schadenersatzansprüchen vor?

a.    Wenn nein: Warum werden solche Daten nicht systematisch erhoben?

b.    Wenn nein: Wie wird sichergestellt, dass die Republik ihre Schadenersatzansprüche konsequent verfolgt, wenn keine systematische Auswertung dieser Fälle vorliegt?



[1] https://orf.at/stories/3428760/

[2]  https://www.derstandard.at/story/3000000301551/woeginger-prozess-republik-fordert-schadenersatz

[3] https://www.derstandard.at/jetzt/livebericht/3000000319130/1000411734/heute-wird-das-urteil-ueber-oevp-klubchef-august-woeginger-verkuendet?ref=live_red_content

[4] https://orf.at/stories/3392643/

[5] https://www.derstandard.at/story/3000000316857/peschorn-bleibt-bei-grasser-insolvenz-hart-wir-wollen-immer-alles

[6] https://www.derstandard.at/story/3000000210253/oberster-gerichtshof-entscheidet-ueber-urteil-gegen-ex-ministerin-karmasin