6087/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.05.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Studie des Tampere University Hospital in Finnland betreffend Trans-Operationen
Eine neu erschienene Langzeitstudie aus Finnland macht deutlich, dass psychische Probleme durch eine Geschlechtsumwandlung nicht zu beheben sind. Im Gegenteil, sie verstärken sich.
Am 4. April 2026 war die finnische Landzeitstudie[1] erschienen. Sie hatte sich zum Ziel gesetzt zu klären, ob es Unterschiede im Bedarf an fachärztlicher psychiatrischer Behandlung zwischen Jugendlichen mit Geschlechtsdysphorie (Ärztlich überwiesene Fälle) und ihren vergleichbaren Kontrollgruppen aus der Allgemeinbevölkerung gibt. Auch galt es zu prüfen, ob es vor und nach 2011 Unterschiede gab, als der Anstieg an überwiesenen Fällen in Finnland rasant anstieg. Auch geschlechtsspezifische Unterschiede in der psychiatrischen Morbidität und die Entwicklung des psychiatrischen Behandlungsbedarf standen im Fokus.1
Eine große Kohorte von allen Personen unter 23 Jahren, welche zwischen 1996 und 2019 durch die zwei für Geschlechtsdysphorie in Finnland zuständigen Universitäts-klinken behandelt wurden, wurden untersucht, wobei in diesem Rahmen 2.083 überwiesene Personen mit Geschlechtsdysphorie und 16.643 Kontrollpersonen zum Einsatz kamen.1
Auch medial wurde die Studie bereits von Medien wie dem „Exxpress“ in Österreich oder international von „The Spectator“ oder der „NZZ“ aufgegriffen.[2]
Das Resultat der Studie zeigt klar, die psychiatrischen Probleme steigen nach einer Geschlechtsumwandlungsoperation rapide an und sind nachhaltig. Die Schluss-folgerung der Studie macht es deutlich:
“Severe psychiatric morbidity is common among gender-referred adolescents and appears to be more prevalent in those referred after the recent surge in referrals. Psychiatric needs do not subside after medical gender reassignment.“1
Die erhaltenen Daten sprechen für sich: bei Jugendlichen, die sich einer medizinischen Geschlechtsangleichung unterzogen hatten, stieg die psychiatrische Morbidität während der Nachbeobachtungszeit deutlich an – von 9,8% (16) auf 60,7% (99) bei feminisierender Geschlechtsangleichung und von 21,6% (137) auf 54,5% (345) bei maskulinisierender Geschlechtsangleichung. In der Kontrollgruppe und bei Personen, welche sich gegen eine operative Geschlechtsänderung entschieden hatten, war nur eine geringe Änderung zu verzeichnen.1
Es handelt sich dabei um Depressionen, Angststörungen und viele weitere, teils schwere psychische Erkrankungen. Diese Zahlen machen deutlich, dass Geschlechtsumwandlungen die vorhandenen Probleme der Patienten nicht lösen, sondern sie sogar verschlimmern.
Wie eine parlamentarische Anfrage betreffend „Kosten für Transgender-Behandlungen und Fragen der Medizinethik und Gleichbehandlung“ (15101/J)[3] und der Bericht „Geschlechtsinkongruenz in Österreich“[4] der österreichischen Sozialversicherung zeigen, ist es auch in Österreich in den letzten Jahren zu einem starken Anstieg der Geschlechtsumwandlungsoperationen gekommen.[5] Während es laut Bericht 2001 noch 55 Krankenhausaufenthalte mit Hauptdiagnose F 64 (Transsexualismus) gab, wobei medizinische Leistungen erbracht und abgerechnet wurden, verzeichnet die Anfrage im Jahr 2022 600 erbrachte Leistungen bei 289 Patienten.
Laut einer Interessengemeinschaft stieg die Anzahl der wegen Störung der Geschlechtsidentität vorgenommenen Brustamputationen (bei unter 25-Jährigen) in Österreich zwischen 2012 und 2022 von unter 5 auf über 115.5 Im Lichte der finnischen Studie sollten solche Zahlen alarmieren.
Die Studie zeigt deutlich, dass die Kosten-Nutzen-Analyse für die Patienten und für das Gesundheitssystem in Bezug auf Geschlechtsumwandlungsoperationen nicht aufgeht. Noch im Jahr 2025 brachten die Grünen einen Gesetzesantrag[6] im Gleichbehandlungsausschuss ein, welcher in die genau andere Richtung gehen soll. Dieser Antrag wurde vertagt und wie folgt rezipiert:
„In Zukunft sollen Eltern, Ärzte und Therapeuten nicht mehr ergebnisoffen mit Jugendlichen sprechen dürfen, die ihr Geschlecht ändern wollen. Wer zur Vorsicht bei Pubertätsblockern oder irreversiblen operativen Eingriffen rät, muss mit Strafen in der Höhe von 30.000 Euro oder bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen.“[7]
Spätestens jetzt sollte klar sein, dass solche Vorschläge kontraproduktiv wären. Durch ein strengeres Vorgehen könnte den Betroffenen viel Leid erspart werden. Die Kostenersparnis für das überlastete Gesundheitssystem würde noch dazukommen.
In diesem Zusammenhang richtet, der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie viele „trans-Personen“ leben derzeit in Österreich?
a. Wie viele davon sind minderjährig?
2. Wie viele Jugendliche haben im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 eine Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister beantragt? (Bitte um Angabe der Altersklasse und Geschlechtseintragung)
a. Wie viele Anträge wurden bewilligt?
b. Wie viele Betroffene haben ihre ursprüngliche Geschlechtszugehörigkeit wiederherstellen lassen?
[1] https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/apa.70533 (aufgerufen am 15.04.2026)
[2] https://exxpress.at/politik/neue-studie-stellt-trans-narrative-infrage-mehr-psychische-probleme-nach-behandlung/
https://spectator.com/article/this-study-shatters-the-trans-myth-about-mental-health/
https://www.nzz.ch/wissenschaft/eine-geschlechtsaenderung-macht-transjugendliche-nicht-gluecklicher-sie-macht-manche-sogar-kraenker-ld.1933587 (aufgerufen am 15.04.2026)
[3] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15101
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/14599 (aufgerufen am 15.04.2026)
[4] https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.718421 (aufgerufen am 15.04.2026)
[5] https://transteens-sorge-berechtigt.net/396-alarmglocken-oesterreich-neu.html (aufgerufen am 15.04.2026)
[6] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/295 (aufgerufen am 15.04.2026)
[7] https://www.imabe.org/bioethikaktuell/einzelansicht/konversionsverbot-in-oesterreich-regierung-plant-gesetz-das-therapiefreiheit-und-elternrechte-bedroht (aufgerufen am 15.04.2026)