6088/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.05.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Maximilian Linder
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Mögliche Zielgrößen für den Wolfsbestand in Österreich im Hinblick auf den günstigen Erhaltungszustand gemäß der FFH-Richtlinie
Die Entwicklung des Wolfsbestandes in Österreich stellt Politik, Landwirtschaft und Gesellschaft vor zunehmende Herausforderungen. Besonders im alpinen Raum verschärft sich die Spannung zwischen Artenschutz und der Aufrechterhaltung einer funktionierenden Alm- und Weidewirtschaft zunehmend.
Dabei spielt die Festlegung und Verwendung von Zielgrößen für den Wolfsbestand im Hinblick auf den günstigen Erhaltungszustand gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG)[1] eine wichtige Rolle. Im Mittelpunkt stehen mögliche Orientierungswerte hinsichtlich der Anzahl von Wolfsrudeln sowie der Gesamtpopulation.
Solche Zielgrößen können maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Wolfsmanagements und auf den Umgang mit regulierenden Eingriffen haben.
Gleichzeitig kommt wissenschaftlichen Arbeiten, insbesondere dem Projekt „LekoWolf – Lebensraum- und Konfliktpotenzialmodell für den Wolf in Österreich“ der Universität für Bodenkultur Wien, eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit der fachlichen Bewertung des Wolfmanagements zu.[2]
Damit verbunden ist die Notwendigkeit, die Beauftragung, Zielsetzung und Verwendung solcher Studien klar und nachvollziehbar darzustellen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Welche Zielgrößen oder Orientierungswerte sind derzeit für den Wolfsbestand in Österreich unter Berücksichtigung des günstigen Erhaltungszustands gemäß der FFH-Richtlinie festgelegt?
2. Welche konkreten Überlegungen gibt es zur Festlegung von Zielgrößen für die Anzahl von Wolfsrudeln in Österreich?
3. Welche fachlichen oder wissenschaftlichen Grundlagen liegen Überlegungen zu Zielgrößen im Bereich von 15 bis 20 Wolfsrudeln zugrunde?
4. Welcher Zusammenhang wird zwischen der Populationsgröße des Wolfs und der Durchführung regulierender Eingriffe hergestellt?
5. Welche Bedeutung wird der Anzahl der in Österreich nachgewiesenen Wölfe in diesem Zusammenhang beigemessen?
6. Welche Überlegungen bestehen im Zusammenhang mit einer Populations-größe von rund 200 nachgewiesenen Wölfen?
a. Welche rechtlichen Überlegungen liegen dem zugrunde?
b. Welche wissenschaftlichen Überlegungen liegen dem zugrunde?
c. Welche Auswirkungen hat dies auf den Zeitpunkt oder Umfang regulierender Eingriffe?
7. Aus welchem Anlass wurde das Projekt „LeKoWolf – Lebensraum- und Konflikt-potenzialmodell für den Wolf in Österreich“ beauftragt?
a. Welche konkreten Zielsetzungen wurden mit dem Projekt verfolgt?
b. Wie werden die Ergebnisse des Projekts für Entscheidungen im Wolfs-management verwendet?
c. Welche Rolle spielen die Ergebnisse des Projekts im Zusammenhang mit Zielgrößen für den Wolfsbestand oder den günstigen Erhaltungs-zustand?
8. Welche wissenschaftlichen Einrichtungen oder Institute wurden vor der Beauftragung des Projekts in Betracht gezogen?
9. Welche alternativen Institute wurden kontaktiert oder zur Angebotslegung eingeladen?
a. Wenn nein, aus welchen Gründen wurden keine weiteren Institute einbezogen?
10. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Universität für Bodenkultur Wien als Auftragnehmerin?
11. Welche Form des Vergabe- oder Auswahlverfahrens wurde angewendet?
12. Welche weiteren Studien oder Projekte zum Wolfsmanagement sind derzeit geplant oder in Vorbereitung?
13. Welche Institutionen sollen dabei einbezogen werden?
14. Wurden im Rahmen des Projekts „LeKoWolf“ betroffene Landwirte aus besonders stark betroffenen Regionen in die Erhebung oder Bewertung einbezogen?
a. Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf eine Einbindung der unmittelbar betroffenen Praxis verzichtet?
15. Ist künftig vorgesehen, bei derartigen Studien neben institutionellen Vertretungen auch betroffene Landwirte sowie unabhängige bäuerliche Organisationen und Vereine (z. B. Almweideschutz.at, Weidezone Tirol, Wolfs-stopp) strukturiert einzubinden oder zumindest anzuhören?
16. Ist vorgesehen, zukünftige Studien bzw. Expertisen erneut im Wesentlichen durch dieselben wissenschaftlichen Akteure (z. B. Universität für Bodenkultur Wien / Dr. Hatlauf) durchführen zu lassen?
a. Wenn nein, ist geplant, künftig eine internationale und interdisziplinär besetzte Expertengruppe einzubinden, um eine breitere fachliche Grundlage sicherzustellen?
17. Bestehen Überlegungen, im Bereich des Managements großer Beutegreifer eine stärkere bundesweite Vereinheitlichung anzustreben, insbesondere im Zusammenspiel von Naturschutz- und Jagdrecht?
18. Wird in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit einer ganzjährigen Bejagung von problematischen Individuen geprüft?
19. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um für die Bundesländer einheitlichere und rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen, insbesondere unter Berücksichtigung bereits bestehender Regelungen einzelner Bundesländer?
20. Welche strategischen Überlegungen bestehen seitens Ihres Ressorts im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Bärenpopulation in Österreich?
21. Ist vorgesehen, auch für den Braunbären ein aktives Management einschließlich regulierender Eingriffe vorzubereiten?
22. Wie wird das steigende Konfliktpotenzial insbesondere in alpinen Tourismus-regionen bewertet?
23. Wer trägt im Falle von sicherheitsrelevanten Zwischenfällen mit Großraubtieren – insbesondere in abgelegenen ländlichen Regionen – die rechtliche Verantwortung?