6089/J XXVIII. GP
Eingelangt am 20.05.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Minderjähriger syrischer Drogendealer in Kärnten
In Medienberichten, unter anderem in der „Kleinen Zeitung“, wird über die Festnahme eines erst 16-jährigen syrischen Staatsangehörigen in Kärnten berichtet, der im Verdacht steht, über mehrere Monate hinweg Kokain verkauft zu haben. In der Wohnung des Jugendlichen sollen verkaufsfertig portionierte Suchtmittel sichergestellt worden sein. Laut Berichterstattung handelt es sich zudem um einen bereits vorbestraften Jugendlichen.
Darüber hinaus wird berichtet, dass der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum im Raum Villach tätig gewesen sein soll und mehrere hundert Gramm Kokain in Umlauf gebracht haben könnte.[1]
Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Suchtgiftkriminalität sowie der Beteiligung nicht österreichischer Staatsangehöriger an entsprechenden Delikten erscheint eine umfassende Aufklärung dieses Falles im öffentlichen Interesse geboten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Welche aufenthaltsrechtlichen Status weist der genannte Beschuldigte konkret in Österreich auf?
2. Seit wann befindet sich der Beschuldigte im Bundesgebiet?
3. Wurde dem Beschuldigten Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt oder handelt es sich um eine andere Form des Aufenthalts?
4. Wie viele strafrechtliche Vormerkungen bzw. Verurteilungen bestehen gegen den Beschuldigten konkret? (Bitte um Auflistung nach Delikt und Zeitpunkt)
5. Handelt es sich bei den Vorstrafen ebenfalls um Suchtmitteldelikte oder um andere strafbare Handlungen?
6. Wurden Maßnahmen seitens der Sicherheitsbehörden bereits vor der aktuellen Festnahme gesetzt?
7. Gab es bereits vor der Festnahme Hinweise auf organisierte Suchtgift-kriminalität im Umfeld des Beschuldigten?
8. Ist der Beschuldigte Teil einer größeren Täterstruktur oder eines kriminellen Netzwerks?
9. Wie groß ist die sichergestellte Menge an Suchtmitteln konkret und welchen Straßenverkaufswert hatte diese?
10. Wurden weiteren Personen im Zuge der Ermittlungen ausgeforscht?
11. Wurde gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft verhängt bzw. welche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wurden gesetzt?
12. Welche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wurden geprüft oder bereits eingeleitet?
13. Wann wird der Beschuldigte abgeschoben?
a. Wohin?
b. Wenn nicht, warum wird er nicht abgeschoben?
14. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um straffällige minderjährige Asylwerber bzw. subsidiär Schutzberechtigte konsequent außer Landes zu bringen?
15. Wie viele minderjährige Tatverdächtige im Bereich der Suchtgiftkriminalität wurden in Kärnten in den letzten fünf Jahren registriert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit)
16. Wie hoch ist der Anteil nicht österreichischer Staatsbürger an minderjährigen Tatverdächtigen im Bereich der Suchtgiftkriminalität österreichweit?
17. Welche konkreten Maßnahmen plant das Ressort, um der zunehmenden Beteiligung von Minderjährigen an der Suchtgiftkriminalität entgegenzuwirken?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.
[1] https://www.kleinezeitung.at/artikel/20773297/syrischer-drogendealer-ist-erst-16-jahre-alt (aufgerufen am 15.05.2026)