6092/J XXVIII. GP

Eingelangt am 20.05.2026
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Verwendung von Steuergeld für „Schock-Performance“ mit Einsatz von Körperflüssigkeiten im Rahmen des österreichischen Beitrags zur Kunst-Biennale in Venedig

 

 

Medienberichten zufolge wurde der diesjährige österreichische Beitrag zur Kunst-Biennale in Venedig mit öffentlichen Mitteln in der Höhe von rund 600.000 Euro gefördert. Im Zentrum der öffentlichen Diskussion steht dabei eine Performance der Künstlerin Florentina Holzinger, die unter anderem den Einsatz von Körperflüssigkeiten – konkret Urin – als künstlerisches Ausdrucksmittel vorsieht.[1] Diese Form der Darstellung sorgt für Unverständnis und Empörung.

 

Die Verwendung erheblicher Steuermittel für Kunstprojekte, die in weiten Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen, wirft grundlegende Fragen zur Ausrichtung der österreichischen Kulturpolitik auf. Es besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an Transparenz, klaren Kriterien und einem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern. Zudem ist zu hinterfragen, inwiefern solche Darstellungen geeignet sind, Österreichs kulturelles Ansehen im Ausland zu repräsentieren.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch ist die gesamte Fördersumme, die für den österreichischen Beitrag zur Kunst-Biennale in Venedig 2026 aufgewendet wurde? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)

2.    Welche konkreten Leistungen und Programmpunkte wurden mit diesen Mitteln finanziert?

3.    Welche Kosten entstehen zusätzlich zur eigentlichen Projektförderung (z. B. für Organisation, Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit, Sicherheit)?

4.    Wie hoch sind die Gesamtkosten des österreichischen Auftritts bei der Biennale 2026 unter Einbeziehung aller Nebenkosten?

5.    Welche konkreten vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen Ihrem Ressort und den Projektverantwortlichen?

6.    Nach welchen Kriterien wurde die Künstlerin Florentina Holzinger für den österreichischen Beitrag ausgewählt?

7.    Welche Gremien oder Jurys waren an der Entscheidungsfindung beteiligt?

8.    Wie setzen sich die Gremien oder Jurys personell zusammen?

9.    Welche alternativen Projekte oder Künstler standen zur Auswahl?

10. Aus welchen Gründen wurden diese nicht ausgewählt?

11. Wurden im Vorfeld externe Gutachten oder Expertisen zur künstlerischen Qualität und gesellschaftlichen Wirkung des Projekts eingeholt?

a.    Wenn ja, von welchen Personen oder Institutionen stammen diese Gutachten?

b.    Wenn ja, wie lauteten deren wesentliche Schlussfolgerungen?

12. Wurde im Zuge der Projektbewertung eine inhaltliche Prüfung hinsichtlich der Verwendung von Körperflüssigkeiten als künstlerisches Mittel vorgenommen?

a.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?

13. Gibt es interne Richtlinien oder Grenzen hinsichtlich der Verwendung von provokanten oder kontroversen künstlerischen Inhalten bei staatlich geförderten Projekten?

14. Gab es seitens des Ressorts oder nachgeordneter Stellen Einwände oder kritische Stellungnahmen zu dem gegenständlichen Projekt?

15. Welche kulturpolitischen Zielsetzungen verfolgt das Ministerium mit der Förderung derartiger Projekte?

16. Inwiefern wird sichergestellt, dass geförderte Kunstprojekte im Ausland ein positives und repräsentatives Bild Österreichs vermitteln?

17. Wie beurteilt das Ressort die Vereinbarkeit von Kunstfreiheit und Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern?

18. Wie hoch ist der Anteil experimenteller oder avantgardistischer Projekte am gesamten Kulturbudget des Bundes?

19. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um auch traditionelle und breit akzeptierte Kunstformen stärker zu fördern?

20. Wie wird sichergestellt, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen experimenteller Kunst und kulturellem Erbe gewahrt bleibt?

21. Gibt es Überlegungen, Fördermittel künftig stärker an Kriterien wie kulturelle Vermittlung, Verständlichkeit und gesellschaftlichen Mehrwert zu knüpfen?

22. Wie viele Besucher werden für den österreichischen Pavillon erwartet?

23. Welche Zielgruppen sollen konkret mit dem österreichischen Beitrag angesprochen werden?

24. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um mögliche negative Reaktionen oder Imageschäden für Österreich im Ausland zu vermeiden?

25. Wurde eine Risikoabschätzung hinsichtlich öffentlicher Kritik oder internationaler Wahrnehmung durchgeführt?

a.    Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam diese Risikoanalyse?

26. Wie bewertet Ihr Ressort die öffentliche Kritik an der gegenständlichen Performance?

27. Inwieweit wird bei der Vergabe von Fördermitteln auf die Akzeptanz in der breiten Bevölkerung Rücksicht genommen?

28. Wird es nach Abschluss der Biennale eine umfassende Evaluierung des österreichischen Beitrags geben?

29. Welche Konsequenzen zieht das Ressort, wenn ein Projekt trotz hoher Förderung auf breite Ablehnung in der Bevölkerung stößt?

30. Welche Schritte werden gesetzt, um das Vertrauen der Bevölkerung in die staatliche Kulturförderung zu stärken?



[1]    https://exxpress.at/politik/600-000-euro-steuergeld-fuer-urin-tanks-kunst-biennale-mit-verstoerender-performance/

https://www.krone.at/4114506 (aufgerufen am 11.05.2026)